Darf die Polizei Geld oder Fahrzeuge von Kriminellen beschlagnahmen?
Hallo,
und zwar Folgendes, man liest es ja doch immer wieder in der Zeitung à la "Polizei sprengt Drogenring: 10kg Kokain, 250.000€ Bargeld, mehrere Waffen und Luxus Fahrzeuge sichergestellt."
Meine Frage ist jetzt: Darf die Polizei ohne weiteres auch einfach die Fahrzeuge und das Bargeld beschlagnahmen? Ich mein z.B. bei Drogen, Waffen oder Diebesgut ist es nachvollziehbar, dass solche Ware sichergestellt wird. Aber bei Fahrzeugen, Luxusgütern oder Bargeld?
Selbst wenn dies z.B. durch den Erlös aus illegalen Geschäften erworben wurden, ist das rechtens oder muss es nachgewiesen werden?
Wäre super, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
Vielen Dank & Grüße.
7 Antworten
In Sachsen-Anhalt ist es so:
Sobald die Sache irgendwas damit zu tun haben könnte darf es Sichergestellt werden.
In den anderen bundesländern wird es sicherlich ähnlich sein.
die stellen es erst mal sicher,eine entscheidung was weiter passiert trifft danach immer ein richter und erst nach Gerichtsverhandlung wird entgültig darüber entschieden was mit passiert
Die Polizei beschlagnahmt gar nichts, sie stellt höchstens was sicher. Was dann weiter mit den Sachen geschieht entscheidet später das Gericht. Diese entscheidung wird im Urteil festgehalten.
DIe Polizei stellt sicher bzw. beschlagnahmt (wenn der Gewahrsamsinhaber nicht einverstanden ist) wenn dies nach einer Straftat geschieht, durch Richterliche Anordnung oder durch eigenen Anordnung bei Gefahr im Verzug.
Wenn jemand zb Drogen aus seinem PKW verkauft, kann man den PKW als Tatmittel einziehen.
natürlich dürfen diese dinge erst einmal sichergestellt /beschlagnahmt werden. und dann muss bewiesen werden das die gegenstände illegal beschafft wurden usw.