Frage von Ausgefragter 03.05.2009

Darf die Polizei gegen den Willen der geschädigten Person eine Anzeige machen?

  • Antwort von Default 03.05.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es gibt Delikte, die müssen von der Polizei wgen öffenlichem Interessen (oder so) verfolgt werden, auch wenn keine Anzeige vorliegt. Rufmord gehört sicher nicht dazu (würde ich sagen). Echter Mord schon.

  • Antwort von novider 04.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Patron hat Recht, es kommt drauf an, ob im Strafgesetzbuch steht, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, oder nicht.

  • Antwort von PepsiMaster 03.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gem. §163 der Strafprozessordnung muss der Polizeibeamte das sogar tun!

    Die Polizei ist verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Wenn der/die Geschädigte keine Anzeige erstattet, kann der Polizeibeamte dies von Amtswegen tun.

    Über die weiteren Maßnahmen oder die Einstellung des Ermittlungsverfahrens entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.

  • Antwort von Patron 03.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    beleidigung ist "privatsahe", also nur zivilrechtlich zu behandeln. verleumdung und üble nachrede muss die polizei verfolgen, besonders bei personen des öffentlichen lebens.

    http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/188/188StGB%DCblenachredeundverleumdunggegenpersonendespolitischenlebens.html

    dort kannst du auch § 187 anklicken.

  • Antwort von GiuliaG 03.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, Rufmord gibt es ja eigentlich nicht. Interessiert die Polizei eigentlich auch nicht. Habe mal den selben Fall gehabt. Da hat mich die Polizei auch abgewimmelt und an einen Schiedsmann verwiesen.

  • Antwort von Holyshit 03.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, wenn die Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswiedrigkeit im Oeffentlichen Interesse steht. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft ueber die weitere Verfolgung.

  • Antwort von stealther 14.05.2012

    Nein, wie ich oben schon geschrieben hatte. Dies gilt nur für Offizialdelikte.

  • Antwort von Sathupradit 03.05.2009

    Bei Zivilrecht: nein

    Bei Strafrecht: Ja

  • Antwort von RedFred 03.05.2009

    Das muss sie unter Umständen sogar. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten, die nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt und geahndet werden können, ist bei Straftaten das Legalitätsprinzip anzuwenden, d. h. die Verfolgung ist ein MUSS. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte die Verfolgung will oder nicht. "Rufmord" geht in Richtung "Verleumdung, üble Nachrede" und das sind Straftatbestände (§§ 187, 188 StGB)!

  • Antwort von mysticeye 03.05.2009

    lol

    also hmmmmm..... nein ein polizist darf keine anzeige machen ohne das die betreffende person das möchte, jedoch darf der Stattsanwalt das!!!

    Und da kommt es darauf an wie schwerwiegend die tat ist und ob ein öffentliches interesse besteht!!! Aber wie gesagt ein polizist darf das nicht er darf nur die aussage aufnehmen und dies an die stattsanwaltschaft weiter leiten!!!

    lg Mysti

  • Antwort von Prolo 03.05.2009

    Ich glaube er muss sogar! Ist so das wenn ein Polizist von einem Verbrechen weiss, er nicht einfach nix tun darf! Es gibt aber einen Grundlegenden Unterschied zwischen Zivilklage und Strafanzeige! Eine Strafanzeige kommt vom Staat, da braucht es nur ein Verbrechen! Bei der Zivilklage muss schon jemand bereit sein, auch eine Anzeige zu tätigen! Ansonsten wird das Verbrechen nicht gesühnt! Tja, ganz sicher bin ich mir nicht! Aber wenn er nicht dürfte, hätte er es bestimmt nicht getan! Ist ja schliesslich ein Polizist! =)

  • Antwort von bienchen99 03.05.2009

    ja

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