Frage von mrcram90 17.03.2012

Darf die Polizei einen ohne Grund durchsuchen?

  • Antwort von bingobongobrot 17.03.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sie werden wohl einen Grund gehabt haben, aus Langeweile tun die sowas nicht.

  • Antwort von Tierpflegerin84 17.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bei begründetem Verdacht, ja.

  • Antwort von Still 19.03.2012

    Ohne Grund: NEIN

    Aber wenn dein Freund sich die Mühe gemacht hätte, freundlich zu fragen, wäre ihm bestimmt ein Grund mitgeteilt worden.

  • Antwort von fastlink 18.03.2012

    Kein Polizeibeamter macht sowas ohne Grund.

    Wenn in letzter Zeit vermehrt die Polizei bei Euch in der Gegend herumkurvt, dann tun die das auch nicht einfach so, sondern dann liegt alleine schon dafür ein Grund vor.

    Man muß den Grund nur nicht unbedingt bekannt geben.

    Zudem, es muß nicht jedesmal einzeln einen Grund geben, ein allgemeiner Grund reicht rechtlich völlig aus, wenn es z.B. in Deiner gegend in letzter Zerit vermehrt zu Straftaten kommt, dann reicht das als rechtliche Begründung bereits völlig aus, einen jeden in dieser Gegend einer Durchsuchungsmaßnahme zu unterziehen.

  • Antwort von colt1212 18.03.2012

    dein kumpel meint bestimmt, das es aus SEINER sicht keinen grnd gab, aber die polizei durchsucht niemanden ohne grund. er wird sehr wolhl einen grnd gegeben haben, den er nicht kapiert oder akzeptiert, worauf man ihn durchsucht hat. das ist nämlich das größte problem bei solchen vorkommnissen: der normalobürger ment, es gibt keine grnd, in wirkllichkeit gibt es aber sehr wohl einen grnd, und dann darf die polize das sehr wohl. warum haben sie ihn den urchsucht, was ist denn geaus laut deinem kumpel passiert?? es reicht schon aus, das in der nähe eine straftat passiert ist und er der täterbeschreibung ähnlet, und schon kann er kontrolliert und durchsucht weden...sowas nennt sich dann allgemeine personenkontrolle ofizeill und ist legal.

  • Antwort von BraunerBaer123 17.03.2012

    Es liegt immer an dem Durchsuchten selbst, wenn er es zuläßt. Man muß sich ausweisen und der Durchsuchung widersprechen. Am besten nach den Grund der Durchsuchung fragen. Zu einer Mitwirkung ist man nicht verpflichtet.

    Auf keinen Fall darf man sich wehren!

  • Antwort von Johann321 17.03.2012

    Wenn sie einen begründeten Verdacht haben dass er z. B. Alkohol, Zigaretten, gestohlene Wertgegenstände oder sogar Drogen im Rucksack oder in der Jackentasche hat, dürfen sie ihm durchsuchen. Also kurz gesagt wie bei einer Verkehrskontrolle die Polizisten dürfen sich aussuchen wen sie kontrollieren, auch einen Minderjährigen.

  • Antwort von sinner1 17.03.2012

    nein dürfen sie nicht, ja sie machen es und ja du kannst nix dagegen tun... weil die immer irgendwelche lücken finden... bzw. die sind ihnen bereitgestellt ... iss hald soo

  • Antwort von Eleganza 17.03.2012

    vll. hat eine Täterbeschreibung auf ihngepasst (irgendsoen aktueller Ladendieb auf der Flucht )

  • Antwort von StephN 17.03.2012

    Eigentlich nicht, aber Kriminalistische Erfahrung und Gefahr in Verzug dann dürfen die alles ! Schreib dir genau auf wann und wie oft und wo das passiert. Wenn es Überhand nimmt schreib deinem Polizeipräsidnet einen Breif ob das sein muss !

  • Antwort von evilili 17.03.2012

    Leider dürfen sie.Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, wer "einer Kontrolle bedarf"

  • Antwort von Nonschako 17.03.2012

    nur wenn ein verdacht daliegt. wie zum beispiel das er waffen oder (er ist ja minderjährig) alkohol mitführt etc...

  • Antwort von GlitzerfeeRanya 17.03.2012

    ojaa,wen du dich ihrer meinung nach verdächjtig gemacht hast!

  • Antwort von LaLunaEspanola 17.03.2012

    ähm... ich glaub nicht... wenn dann müssen sie sagen, was das soll!

  • Antwort von halofan134 17.03.2012

    wenn die Person verdächtigt wirkt

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