Darf die Polizei einen ohne Grund durchsuchen?
Also, in letzter Zeit fahren ständig Streifenwagen durch meinen Stadtteil. Ich habe neulig mit einem (minderjährigen) Kumpel geredet, welcher mir erzählte, dass er an dem Tag, ohne Grund, von der Polizei durchsucht wurde. Die haben seinen Rucksack, und ich glaube auch seine Hosen- und Jackentaschen durchsucht. Dürfen die das überhaupt ohne Grund?
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Sie werden wohl einen Grund gehabt haben, aus Langeweile tun die sowas nicht.
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Bei begründetem Verdacht, ja.
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Ohne Grund: NEIN
Aber wenn dein Freund sich die Mühe gemacht hätte, freundlich zu fragen, wäre ihm bestimmt ein Grund mitgeteilt worden.
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Kein Polizeibeamter macht sowas ohne Grund.
Wenn in letzter Zeit vermehrt die Polizei bei Euch in der Gegend herumkurvt, dann tun die das auch nicht einfach so, sondern dann liegt alleine schon dafür ein Grund vor.
Man muß den Grund nur nicht unbedingt bekannt geben.
Zudem, es muß nicht jedesmal einzeln einen Grund geben, ein allgemeiner Grund reicht rechtlich völlig aus, wenn es z.B. in Deiner gegend in letzter Zerit vermehrt zu Straftaten kommt, dann reicht das als rechtliche Begründung bereits völlig aus, einen jeden in dieser Gegend einer Durchsuchungsmaßnahme zu unterziehen.
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dein kumpel meint bestimmt, das es aus SEINER sicht keinen grnd gab, aber die polizei durchsucht niemanden ohne grund. er wird sehr wolhl einen grnd gegeben haben, den er nicht kapiert oder akzeptiert, worauf man ihn durchsucht hat. das ist nämlich das größte problem bei solchen vorkommnissen: der normalobürger ment, es gibt keine grnd, in wirkllichkeit gibt es aber sehr wohl einen grnd, und dann darf die polize das sehr wohl. warum haben sie ihn den urchsucht, was ist denn geaus laut deinem kumpel passiert?? es reicht schon aus, das in der nähe eine straftat passiert ist und er der täterbeschreibung ähnlet, und schon kann er kontrolliert und durchsucht weden...sowas nennt sich dann allgemeine personenkontrolle ofizeill und ist legal.
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Es liegt immer an dem Durchsuchten selbst, wenn er es zuläßt. Man muß sich ausweisen und der Durchsuchung widersprechen. Am besten nach den Grund der Durchsuchung fragen. Zu einer Mitwirkung ist man nicht verpflichtet.
Auf keinen Fall darf man sich wehren!
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Wenn sie einen begründeten Verdacht haben dass er z. B. Alkohol, Zigaretten, gestohlene Wertgegenstände oder sogar Drogen im Rucksack oder in der Jackentasche hat, dürfen sie ihm durchsuchen. Also kurz gesagt wie bei einer Verkehrskontrolle die Polizisten dürfen sich aussuchen wen sie kontrollieren, auch einen Minderjährigen.
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nein dürfen sie nicht, ja sie machen es und ja du kannst nix dagegen tun... weil die immer irgendwelche lücken finden... bzw. die sind ihnen bereitgestellt ... iss hald soo
Kommentar von sinner1sinner1 17.03.2012menschenrecht.... was würde ein polizist sagen wenn ich ankomm und sag "taschen leeren" .... vater staat
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vll. hat eine Täterbeschreibung auf ihngepasst (irgendsoen aktueller Ladendieb auf der Flucht )
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Eigentlich nicht, aber Kriminalistische Erfahrung und Gefahr in Verzug dann dürfen die alles ! Schreib dir genau auf wann und wie oft und wo das passiert. Wenn es Überhand nimmt schreib deinem Polizeipräsidnet einen Breif ob das sein muss !
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Leider dürfen sie.Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, wer "einer Kontrolle bedarf"
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Antwort von Nonschako 17.03.2012
nur wenn ein verdacht daliegt. wie zum beispiel das er waffen oder (er ist ja minderjährig) alkohol mitführt etc...
Kommentar von evililievilili 17.03.2012So ist es in den USA, hier nicht.
Kommentar von Nonschako 17.03.2012sie können es doch bei einer allgemeinen ausweiskontrolle machen.
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ojaa,wen du dich ihrer meinung nach verdächjtig gemacht hast!
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ähm... ich glaub nicht... wenn dann müssen sie sagen, was das soll!
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wenn die Person verdächtigt wirkt
Kommentar von mrcram90mrcram90 17.03.2012Der hat eine Justin Bieber Frisur und ist 14 Jahre alt
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 17.03.2012Und wenn erz.B. in nem Laden was mitgehen lässt, ist es wurscht wie er aussieht. Dann macht er sich trotzdem strafbar. Seit wann ist es abhängig davon, wie jemand aussieht, ob er was angestellt hat oder nicht?
Kommentar von mrcram90mrcram90 17.03.2012Ich habe gedacht, er meint wenn er einfach "kriminell" (das wäre ziemlich diskriminiernd) aussieht und nicht auf irgendeine Täterbeschreibung passt.
Kommentar von bingobongobrotbingobongobrot 17.03.2012Polizisten wissen für gewöhnlich schon, wen sie durchsuchen. Sie werden ihm wohl kaum verraten, dass er wie jemand aussieht, den sie grade suchen, das wäre kontraproduktiv. Kein Polizist der Welt wird sagen "Der sieht aber kriminell aus". Das gibt es wohl nur im Kopf von deinem Kumpel ;)
Man muß seine Personalien angeben. In Deuschland besteht keine Verpflichtung, einen Ausweis mit sich zu führen. Gleichwohl ist der Bürger aber verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Hallo Still,
Dein Hinweis ist ja schön und gut, aber was glaubst Du was passiert, wenn sie Dich anhalten und Du kannst Dich nicht ausweisen?
Meinst Du die sagen, "nein, sie brauchen ja keinen Ausweis mit sich führen, dann gehen sie mal" ???
Ich kann Dir sagen was passiert. Dann nehmen sie Dich mit zur Dienstelle und überprüfen dort Deine Personalien oder fahren alternativ mit Dir nach Hause um Passeinsicht zu nehmen.
Das einzige was Dein Einwand betrift ist, dass Dich "der Service" der Polizei nichts kostet, abgesehen von viel Zeit und evtl der Blick zahlreicher Neugieriger.
Brauner Baer123 schrieb halt fälschlich, dass man sich ausweisen muß. Dass es praktisch ist, seinen Perso dabei zu haben ist unbestreitbar, aber wie geschrieben: gesetzlich vorgeschrieben ist das Mitführen des Persos nicht und somit kann es auch keine Ausweispflicht (vor Ort!) geben.
Dann verbessere ich mich geben, man muß sich ausweisen, wenn man den Ärger mit der Polizei aus dem Weg gehen will. Dann kann auch die Polizei, wenn sie nur die gesetzlich erlaubten Maßnahmen dürfenführen darf, nicht aus der Rolle fallen.
Zur Wache mit, muß man dann auch nicht.
Übrigens glaube ich, dass STILL ein Polizeibeamter ist.