gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
41 

Darf die Polizei eine Geschwindigkeit schätzen wenn man zu schnell gefahren ist?

gefragt von therider am 15.07.2007 um 22:42 Uhr

Gestern sind wir mit den Motorrädern auf einer abgelegenen Straße gefahren. Sie ist an einem BEtriebsgelände wo nachts niemand ist. Doch natürlich hat sich nach einer Zeit ein Zivilwagen ohne Licht angeschlichen und uns dann mit der Kelle rausgewunken und uns vorgeworfen wir seien zu schnell gefahren und sollten ein Bußgeld von 35€ zahlen. ICh habe die Zahlung verweigert und soll nun Post bekommen. Ist das rechtens? Können bzw dürfen die Geschwindigkeiten schätzen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Polizei x 1.973 Motorrad x 1.746 Geschwindigkeit x 525 Bußgeld x 264 Verfahren x 41 Zivil x 7 Kelle x 4 Zivilpolizei x 3 rauswinken x 1

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Juli 2007 00:03
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Schätzung der Geschwindigkeit durch Nachfahren ist möglich. Das Nachfahren muß über eine ausreichende Strecke mit konstantem Abstand durchgeführt werden.

Ansonsten gibt es natürlich auch die Möglichkeit, eine Radarpistole zu verwenden. Geht recht unauffällig.


dock69
beantwortet von dock69 am 15. Juli 2007 23:01
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie es sich in Deinem Fall genau verhält, weiß ich nicht. Ich habe gerade auch von einem Freund gehört, der einen Strafbefehl über 7 Monate Führerscheinentzug und 750 EUR Geldstrafe erhielt, weil er angeblich betrunken Auto gefahren sei. Der einzige "Beweis" ist ein Zeuge, der ihn schwankend aus dem Auto aussteigen sah. Ein zweiter Zeuge hat ihn bei einer späteren Gegenüberstellung bei der Polizei nicht wiedererkannt. Pikant war auch, dass der bartlose Beschuldigte zur Gegenüberstellung zwischen lauter Bartträger gestellt wurde. Es gibt übrigens keinerlei Alkoholtest, da die Polizei den Beschuldigten nach der Anzeige nicht zu Hause angetroffen hatte. Offensichtlich reicht heute allein ein Verdacht für eine Bestrafung. Daher würde mich in Deinem Fall nicht wundern, wenn Du das Bußgeld zahlen musst.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 15. Juli 2007 23:10

tönt ja abenteuerlich! Bei uns hier in der Schweiz ist sowas undenkbar.. Wirklich! Da gilt noch immer "in Flagranti" ..

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 15. Juli 2007 23:58

Die Geschichte kann nicht vollständig sein. Es ist eine Weile her, daß ich beruflich mit Straßenverkehrsrecht zu tun hatte, aber eine solche Vorgehensweise habe ich nie erlebt. Ist auch so in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 16. Juli 2007 02:02

Ich gebe nur wieder, was mir der Betroffene selbst erzählt hat. Da er ein guter Freund ist, habe ich an seiner Aussage keine Zweifel. Ich hatte mich bezüglich dieser Sache mit einem Rechtsanwalt unterhalten, der mir ähnlich absurde Fälle aus seiner Praxis berichtete. Für mich klingt es auch unglaublich ...


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 15. Juli 2007 22:55
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Soviel ich weiß nur in Österreich

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 15. Juli 2007 23:22

Das ist sicher: die Ösis machen das und man ist chancenlos.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 15. Juli 2007 22:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schätzen dürfen sie sie, aber rechtlich können sie dir nichts nachweisen


AnnaN
beantwortet von AnnaN am 11. August 2007 18:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich weiß nicht woher du bist, aber die rechtslage in österreich sieht so aus: prinzipiell ist das schon möglich, aber nur unter der voraussetzung, dass es sich dabei um ein öffentliches Grundstück handelt. Auf einem Privatgrundstück sind der Polizei im Verwaltungsrecht die Hände gebunden, es sei denn, es käme zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden (wobei dieser auch ins Strafrecht hineinreicht).

Kommentar von resileinmaus am 12. August 2007 12:19

ich komm aus deutschland (bayern)


AnnaN
beantwortet von AnnaN am 11. August 2007 18:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich weiß nicht woher du bist, aber die rechtslage in österreich sieht so aus: prinzipiell ist das schon möglich, aber nur unter der voraussetzung, dass es sich dabei um ein öffentliches Grundstück handelt. Auf einem Privatgrundstück sind der Polizei im Verwaltungsrecht die Hände gebunden, es sei denn, es käme zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden.


anonym
beantwortet von thaluke am 31. März 2009 22:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier eine Erkenntniss des Verwaltungsgerichtshof (VwGH)-- Österreich

Geschäftszahl 2003/03/0155

Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen der GeschwindigkeitNächstes Suchergebnis von dessen Tachometer stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Fahrgeschwindigkeit dar. Voraussetzung hiefür ist jedoch, dass das Nachfahren über eine Strecke und über eine Zeitspanne erfolgt, die lange genug sind, um die Einhaltung etwa derselben Vorheriges SuchergebnisGeschwindigkeitNächstes Suchergebnis wie der des beobachteten Fahrzeuges prüfen und sodann das Ablesen der eigenen Vorheriges SuchergebnisGeschwindigkeitNächstes Suchergebnis ermöglichen zu können. Eine Beobachtungsstrecke von ca 100 m wird für ausreichend erachtet (vgl das hg Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl 91/03/0061). Bei einem entsprechenden Ausmaß der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung kommt dem Umstand, dass der Tachometer des Dienstfahrzeugs nicht geeicht war, keine Bedeutung zu (vgl etwa die Erkenntnisse vom 15. Mai 1990, Zl 89/02/0162, und vom 20. Juli 2004, Zl 2002/03/0195). (Hier: Der Einwand des Beschuldigten, ihm sei lediglich eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Höhe von 20 km/h zur Last gelegt worden, während der Meldungsleger eine Überschreitung von bis zu 30 km/h angegeben habe, geht fehl, ergibt sich doch diese Differenz aus der von der Behörde zugunsten des Beschuldigten in Anschlag gebrachten Messtoleranz. Im Übrigen kann es angesichts der vom Meldungsleger wahrgenommenen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um immerhin 30 km/h dahinstehen, ob der Tachometer des Dienstfahrzeugs geeicht war.)

Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Vwgh/


anonym
beantwortet von resileinmaus am 9. August 2007 18:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo zusammen, habe gerade eure antworten gelesen zu der frage darf die polizei die geschwindigkeit schätzen. die polizei in deutschland darf alles!!!! sogar lügen wenn es um geschwindigkeits schätzungen geht. einem bekannten von mir ist es vor gut 6 monaten so gegangen, er hat drei autos vor sich auf einmal überholt und fuhr dann mit nicht erhöter geschwindigkeit weiter. nach dem er ca. 1 km gefahren ist fiehl im ein pkw auf der mit erhöter geschwindigkeit nahte und ihn sofort mit blaulicht und sirene am ortseingang stoppte. die beiden zivil beamten redeten ihn nur dumm von der seite an und sagten dass er mit mindestens 150 km/h gefahren sei. mein bekannter stritt alles ab, darauf hin drohten die beamten ihn wenn er es nicht zugebe dann würden noch mehr sachen auf ihn zu kommen. der eine beamte füllte einen bogen aus in dem er unterschreiben sollte, das er aber nicht tat. nach ca.4 wochen kam dann der bußgeldbescheid mit einer hammerliste: nicht geblinkt beim aus und ein scheren eine geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h, also eine saftige rechnung. mein bekannter ist darauf hin zu seinem rechtsanwalt gegange und der meinte dass er keine chance hätte da er alleine war und die beiden dorfpolizisten zu zweit. da er aber einen rechtsschutz hat wartet er noch immer auf die gerichtsverhandlung.

ich entschuldige mich für die ganzen rechtsschreibfehler in meinem text.

mfg. resileinmaus

Kommentar von Simple_avatar2smallTobiasClaren am 18. Dezember 2007 23:50

Daher scheint es sehr nüzlich zu sein sofort den Audiorekorder des Mobiltelefones (oder Diktiergerät oder Aufnahmefunktion eines PDA...) einzuschalten wenn man angehalten wird (auch nach Unfällen).

Die Sache mit der Erpressung (Die Drohung ist eine Nötigung [auch Straftat], und als es gemacht wurde vollendete Erpressung) zur Unterschrift (sonst kommt noch mehr...) würde den Polizisten das berufliche Genick brechen. Das ist eine schwere Straftat. Und da halten einen Leute in entsprechenden Forum für seltsam, wenn man meint man müsse eine Kamera im Auto haben die dauerhaft aufnimmt (und wenn speicher voll, anfängt den Anfang zu überspielen). So hat man immer x Zeit auf dem Videospeicher, und kann Unfälle und eben solche Kontakte beweisen. Sicherer als eine Versicherung.

Sind dem Bekannten die Polizisten bekannt? Sie werden sicher auf Schriftstücken genannt. Ich würde die Geschichte inkl. Namen im Netz nennen. Evtl. bei Indymedia (hat Poldi-Preis von der Bundeszentrale für Politische Bildung), da passt es gut hin und wird nicht zensiert.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.