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Darf die Polizei das?

gefragt von Bine90Bine90 am 31.05.2009 um 10:22 Uhr

Ich wurde gestern vormittag von der Polizei aufgehalten, hab mir nichts dabei gedacht. Ich wollte von der Nachtschicht nach Hause fahren. Doch die Polizei meinte ich würde Schlagenlinien fahren und hätten irgendeinen Bordstein mitgenommen. Sie meinte ich sei zu müde um weiter zu fahren. Da zu Hause keiner ans Telefon ging, haben sie mich an den Bahnhof gefahren und dort einfach abgestellt!!! Darf die Polizei so etwas überhaupt?


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DracoRex
beantwortet von DracoRex am 31. Mai 2009 10:25
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Hilfreichste Antwort

Nachdem Du volljährig bist, können sie das machen. Wäre natürlich ne schöne Sache gewesen, wenn sie Dich nach Hause gefahren hätten. Leider sind nicht alle Polizisten nett.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 31. Mai 2009 10:27

Die Polizei ist kein Taxidienst und wird von unseren Steuergeldern bezahlt. Warum sollte sie Leute, die offensichtlich nicht fahrtüchtig sind, nach Hause fahren? o.k. das nächste Mal, wenn ich müde oder besoffen ruf ich die Bullen und die können mich dann fahren?

Kommentar von 1d8d1a75a7e1c9b1fc8c2005066d7f0bsmallBine90 am 31. Mai 2009 10:29

Zum nach Hause fahre wäre es ja auch wahrscheinlich zu weit gewesen.

Kommentar von 1d8d1a75a7e1c9b1fc8c2005066d7f0bsmallBine90 am 7. Juni 2009 14:49

Das wäre wahrscheinlich zu weit gewesen.


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suesszahn
beantwortet von suesszahn am 31. Mai 2009 10:24
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wenn sie der meinung sind das du eine gefahr für den straßenverkehr bist können sie das !!! dazu gehört auch übermüdung...


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 31. Mai 2009 10:44
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Sie dürfen nicht nur .. sie müssen!

Wichtigste Aufgabe der Polizei ist die Gefahrenabwehr. Wenn sie Dich also kontrollieren und der Meinung sind, Du bist in Deiner aktuellen Verfassung nicht in der Lage ein Fahrzeug sicher im öffentl. Straßenverkehr zu führen, müssen sie Dir die Weiterfahrt untersagen! Angenommen Du wärst weitergefahren und hättest einen Unfall gebaut (vielleicht sogar mit Verletzten) hätten auch die Beamten Probleme kriegen können.

In einer solchen Situation ist es rechtmäßig den Fahrzeugschlüssel sicherzustellen und dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zu untersagen!

Kommentar von 1d8d1a75a7e1c9b1fc8c2005066d7f0bsmallBine90 am 3. Juni 2009 16:38

Sie haben den Fahrzeugschlüssel aber nicht sichergestellt!

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. Juni 2009 17:35

vielleicht sind sie ja davon ausgegangen, dass Du Dich auch so an die Anordnung hältst. Da sie Dich zum Bahnhof gebracht haben, hättest Du ja euch erstmal wieder zu Deinem Fahrzeug kommen müssen.

Kommentar von 1d8d1a75a7e1c9b1fc8c2005066d7f0bsmallBine90 am 7. Juni 2009 14:48

Dazu hätten sie aber meinen Fahrzeugschlüssel erst einmal sicherstellen müssen!!!!!!!!!!!

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 7. Juni 2009 20:01

wie schon gesagt ... vermutlich haben sie den Schlüssel nicht sichergestellt, weil sie davon ausgegangen sind, dass Du nicht mehr fährst wenn sie es Dir verbieten und auch nicht mehr vom Bahnhof zurück zu Deinem Fahrzeug läufst. Vielleicht haben sie es auch einfach vergessen, Dir den Schlüssel abzunehmen ...

Freu Dich doch einfach drüber .. so musstest Du den Schlüssel nicht extra noch auf der Wache abholen.


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 31. Mai 2009 10:24
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Du kannst ihnen sogar noch dankbar sein das sie dich am Bahnhof abgesetzt haben. :-)

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 31. Mai 2009 10:25

Eben!


anonym
beantwortet von user33 am 31. Mai 2009 10:23
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Sie kann dir das Weiterfahren verbieten JA . ob sie dich an einem bhf aussetzen dürfen. keine ahnung, wenn du ab 18 bist bst du auf dich alleine gestellt. die polizei ist nicht dein babysitter.


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 1. Juni 2009 18:26
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ja, dürfen sie und manchmal überteiben sie auch.


anonym
beantwortet von Rebrouxxer am 31. Mai 2009 10:23
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Ich denk schon...

die dürfen ja fast alles ><

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 31. Mai 2009 10:29

Was alles? Die Gesetze brechen? Oder was meinst Du damit?


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 31. Mai 2009 10:25
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jaaa aber die machen auch was sie nicht dürfen

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 31. Mai 2009 10:27

Zum Beispiel?

Kommentar von 218dd278ca55b83c0dbdb50333f0c674smallHarryBo0815 am 31. Mai 2009 10:31

der Vater von meiner Ex (schon was länger her) war Polizist. Was der aber alles so in seiner Freizeit macht... oh manney... würdet ihr mir eh nicht glauben.


Raller
beantwortet von Raller am 31. Mai 2009 10:25
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Sehr fragwürdig diese Aktion der Polizei.Würde mich vor Ort bei der nächsten Dienstelle mal erkundigen und gegebenfalls beschweren.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 31. Mai 2009 10:28

Nicht fragwürdig, sondern rechtens. Sie haben die Allgemeinheit zu schützen und das gilt auch vor übermüdeten, nicht fahrtüchtigen Personen, die Schlangenlinien fahren und andere dadurch gefährden!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 31. Mai 2009 10:25
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sie haben bestimmt gedacht,vom Bahnhof aus,kommstt du immer nach Hause,weil da ja meistens auch Taxen stehen.


conni75
beantwortet von conni75 am 31. Mai 2009 10:26
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bei uns hat letztens ne frau geklaut, nach dem alkotest stellte sich raus das die frau 3,9 promille hatte, die polizei hat sie dann weggeschickt....ich sagte auch das können sie doch nicht tun, wenn der jetzt was passiert, sie konnte nicht mehr grade laufen.....die antwort der polizisten war: selber schuld, dann soll sie nicht soviel saufen.....fand ich hammerhart echt.....ich glaub auch nicht das die das einfach so dürfen


anonym
beantwortet von Colleen am 31. Mai 2009 10:26
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Hm, die dürfen schließlich auch schneller fahren als wir. Ich finde es ein wenig unverschämt. Haben die denn wenigstens den Fahrschein für Dich gelöst? Könnte ja sein, dass du kein Bargeld mithast, dann dürfen die doch nicht verlangen, dass Du am Bahnhof rumgammelst. Ich verstehe das nicht und finde nicht, dass das rechtens ist.

Kommentar von 1d8d1a75a7e1c9b1fc8c2005066d7f0bsmallBine90 am 31. Mai 2009 10:32

Nein sie haben keinen Fahrschein gelöst. Meine Eltern haben mich abgeholt und dann auch gleich unser auto mitgenommen.

Kommentar von 1d8d1a75a7e1c9b1fc8c2005066d7f0bsmallBine90 am 7. Juni 2009 14:50

Nein, den musst ich mir selbst kaufen.


greimel
beantwortet von greimel am 31. Mai 2009 10:26
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Ich finde deine Frage irgendwie nicht glaubwürdig???

Kommentar von 1d8d1a75a7e1c9b1fc8c2005066d7f0bsmallBine90 am 7. Juni 2009 14:51

Ist aber wahr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


hirogen
beantwortet von hirogen am 31. Mai 2009 10:27
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ja,,darf sie


HarryBo0815
beantwortet von HarryBo0815 am 31. Mai 2009 10:28
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Was die so alles dürfen und was nicht entscheiden DIE eben. Man kann sich drüber aufregen, aber recht wenig dagegen unternehmen. Nimms einfach hin. Du hast gestern eben Pech gehabt wenn die nichts Besseres zu tun hatten. Ich mag die auch nicht besonders. Aber wer mag die schon? Grün=stressige Situation! Aber wo kämen wir hin wenn es keine Polizei gäbe? Die machen ja nicht nur schwachsinnige Sachen.


Maja199
beantwortet von Maja199 am 31. Mai 2009 10:28
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Ja,die Polizei darf das.Vielleicht hast du selber nicht gemerkt,das du Schlangenlinien gefahren bist.


Praline
beantwortet von Praline am 31. Mai 2009 10:29
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Ja, ja - sei froh! Hier stimmt's: Die Polizei - Dein Freund und Helfer! Aber die dürfen dich nicht bestrafen - dann gilt das nicht mehr! Dann sind sie böse und falsch! Laß es dir gut gehen und fröhliche Pfingsten: Reg dich bloß nicht mehr auf - bringt nichts!


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 31. Mai 2009 10:30
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hallo bine , ja dürfen Sie , wenn Gefahr für Leib und Leben von Dir , oder anderen besteht .... gehört zu den hoheitlichen Aufgaben ..


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 31. Mai 2009 10:30
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Solche Aussagen,wie diese hier, muss man immer von zwei Seiten betrachten.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 31. Mai 2009 10:31
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Ja dürfen sie.

Zum Glück!


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