Darf die Mutter bei gemeinsamem Sorgerecht ins Ausland gehen mit dem Kind (Vater will's nicht!)?

8 Antworten

Das entscheidet der, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ausübt! Das muß nicht mit dem Sorgerecht deckungsgleich sein!

beim gemeinsamen sorgerecht braucht die frau in diesem fall die zustimmung von dem vater. ausserdem verstehe ich das mit 60 40 nicht...dachte immer....eltern hätten gemeinsames soregerecht oder ein elternteil hat das alleinige

ach, wenn die frau das aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf sie das kind ohne zusage des vaters mitnehmen

Das Kind verbringt 60% der Zeit bei der mutter und 40% der zeit beim Vater, das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Die Frage und die bisherigen Antworten des Fragestellers implizieren, dass auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Eltern liegt.

Insoweit kann man gegen den Auslandsverzug des Kindes natürlich ein veto einlegen; notfalls vor dem Familiengericht.

dem vater steht auch weiterhin das besuchsrecht zu und dieses muss er auch "einigermaßen bequem" ausueben koennen. er sollte sich auf jeden fall anwaltlich beraten lassen. m.m.n. kann die mutter das kind nicht "einfach so" (fuer mehrere jahre) mit ausland nehmen

Das ist natürlich das Kind der Eltern also dem Vater und der Mutter,also müssen die sich entscheiden.