Ein guter Freund von mir hat gerade Kummer. Er teilt das Sorgerecht für seine Tochter mit der Mutter, von der er getrennt lebt. Beide haben das Kind bei sich im Wechsel - so weit ich weiss einigermassen "gleich" verteilt (wie genau weiss ich nicht, geschätzt aber 60(mutter) zu 40 (vater). Nun beabsichtigt sie evtl. ab nächstem Jahr ins Ausland zu gehen für längere Zeit und will die Tochter (3) mitnehmen. Was kann der Vater dagegen machen, falls sie es absolut will? Was sagt denn die Rechtsprechung?
Wenn Die Mutter das Aufendhaltsbestimmungsrecht hat, hat der Vater schlechte Karten. L.G.

beim gemeinsamen sorgerecht braucht die frau in diesem fall die zustimmung von dem vater. ausserdem verstehe ich das mit 60 40 nicht...dachte immer....eltern hätten gemeinsames soregerecht oder ein elternteil hat das alleinige
anahita am 20. April 2008 22:15 ach, wenn die frau das aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf sie das kind ohne zusage des vaters mitnehmen

Wenn das Kind hauptsächlich bei der Mutter lebt wird diese es wohl auch mit ins Ausland nehmen können.

Das entscheidet der, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ausübt! Das muß nicht mit dem Sorgerecht deckungsgleich sein!
Ich danke dir, kraudischen und auch allen anderen sehr für die Antworten! Was ist denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Und wer hat es denn woher?
so lange das niemand beantragt, haben das beide....aber ein elternteil kann das beantragen, für die mütter ist es gar nicht so schwierig zu bekommen
Für Väter auch nicht. L.G.