Thoko am 21.09.2007 um 18:25 Uhr
Die Tochter meiner Freundin geht in die 1.Klasse. Nun hat die Lehrerin Fotos von jedem Kind einzeln, mit Vornamen auf die Website der Klasse geladen. Dies ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen, oder zu informieren, erst im Nachhinein. So kann jeder, mit welchen Absichten auch immer, der auf die Schul-Website, sehen, in welchem Schulhaus und Klasse die Schüler sind. Man kann sie auch mit Namen ansprechen. Was meint ihr dazu?

NEIN, einzeln muss sie die Eltern fragen. Als Klassenfoto nicht unbedingt, sollte sie aber auch machen.
ich glaube nicht, dass die lehrerin das so einfach darf.
ich kenne das noch aus meiner zeit in bw, da wurden die eltern gefragt und mussten die erlaubnis dazu geben, dass auf die schulwebsite fotos der kinder gestellt wurden.
allerdings ohne namen.

Nein.
Verstößt gegen verschiedene Vorschriften; u.a. Recht am eigenen Bild sowie informationelle Selbstbestimmung.
Thoko am 21. September 2007 18:38 Die Bilder hat die Lehrerin gemacht...
CrazyDaisy am 21. September 2007 18:44 Das Recht am eigenen Bild müsste korrekt heißen: Das Recht an der eigenen Abbildung! Denn es bezieht sich nicht auf das Urheberrecht des Fotografen, sondern auf die eigene Visage.

Ja, Sie darf es sicherlich nicht. Aber ich finde es auch nicht wirklich dramatisch. Heutzutage kann man froh sein, wenn sich die Lehrer so engagieren. Wer nun wirklich ein Problem damit hat, soll doch einfach um die Entfernung des Bildes bitten.
jbinfo am 21. September 2007 18:36 Ich kann auf meiner HP auch nicht einfach so ein Foto von DIR reinstellen. Da muss ich dich schon vorher fragen und ein schriftliches Einverständnis haben.
dock69 am 21. September 2007 18:43 Was willst Du? Hast Du meinen ersten Satz nicht gelesen? Ich finde, es ist trotzdem ein Unterschied, ob man von irgendeinem Fremden ein Foto veröffentlicht und vielleicht noch Geld damit verdient oder ob eine engagierte Lehrerin uneigennützig und hoffentlich zur Freude der Kinder eine Webseite erstellt. Wenn ich dafür 30 Eltern wegen einer Unterschrift hinterherrennen müßte, würde ich es lieber ganz bleiben lassen.
Thoko am 21. September 2007 18:49 Ich habe es eigentlich negativ gesehen, weil ich denke, dass damit Missbrauch begünstigt wird. Meine damit nicht die Fotos, sondern die Kinder selbst!!! Wenn ein Kind mit Namen angesprochen wird, hat es schneller Vertrauen zu Fremden!
DH Kai aus berlin! Sehe ich genau so. Hätte die Lehrerin vorher gefragt, wieviel Eltern hätten wohl nein gesagt?
jbinfo am 21. September 2007 19:10 Kai, ich habe absolut nichts gegen engagierte Lehrerinnen und Lehrer, dennoch gibt es gewisse Spielregeln an die sie sich auch halten müssen. Ich würde auch nicht wollen, dass mein Kind, bzw. jetzt schon Enkelkind, auf einer fremden HP als Einzelfoto zu sehen ist. Habe einige Zeit auch in Berlin gelebt und kenne auch die Lehrersituation dort. Es ist doch aber kein großer Aufwand mal die Eltern zu fragen ob sie einverstanden sind.
dock69 am 21. September 2007 22:45 Also 30 Briefe zu schreiben, um sich ein schriftliches Einverständnis der Eltern zu holen, ist wahrscheinlich mehr Aufwand als die Bilder auf eine Webseite zu bringen. Na egal, ich bin ja aus rechtlicher Sicht absolut Eurer Meinung, dass die Eltern eigentlich die Erlaubnis geben müßten. Ich finde es trotzdem nicht so dramatisch und teile auch nicht die Sicherheitsbedenken. Die meisten Straftätern kennen die Namen ihrer Opfer sowieso nicht.

Auch ich bin der Meinung, dass sie das nicht darf.

Ob sie es rechtlich darf, weiß ich nicht, bin kein Jurist. Am besten fragst Du einen, dann weißt Du es ganz sicher. Aber: nur wegen der Bilder mit Namen sich gleich Sorgen zu machen, und vom Schlimmsten auszugehen, finde ich übertrieben. Panikgeschiebe. Als ob wir in einer Gesellschaft lebten, in der jeder Kinder anspringt, sobald sie unbeaufsichtigt sind. Und wenn man den Namen des Kindes weiß, soll es sogar noch gefährlicher sein? Schulkinder sind keine Hunde. Nur weil jemand ihren Namen kennt, fassen sie doch nicht eher Vertrauen zu einem Fremden. Mutter, komm herunter. ;) Und ja, ich habe selbst ein Kind im Grundschulalter.

Ein klares NEIN ! Sie muß alle Eltern fragen ob sie einverstanden sind . Sie muß sogar ein Kind unkenntlich machen , wenn es zufällig auf einem Foto erscheint , das nicht zu sehen sein sollte . Wir haben gerade so einen Fall an unserer Schule gehabt , das war ein riesen Krach . Wenn die Schule Fotos macht die nur in der Schule bleiben so ist das erlaubt : Deutsches Recht .
Thoko am 21. September 2007 19:32 Bin aus der Schweiz. Denke das Schweizer Recht sieht das selbe vor!
Ganz klar: NEIN! Es müssen die Erziehungsberechtigten einverstanden sein, gerade auch bei der Namensnennung. Ein Klassenfoto ohne Namensangabe ist unbedenklich. Das Foto hat doch die Funktion der Weckung des "Wir"-Gefühls" bei der Klasse selbst, und die Kinder kennen sich untereinander; auch die Eltern kennen ihre Kinder und die Kinder der Klasse. Warum daher die Namen dazu? WolfRichter hat Recht.
kiralee am 13. November 2007 06:17 wenn dieses nein so klar ist - was können denn dann eltern unternehmen? Gesetzt den fall, die lehrerin würde sich darum nicht weiter kümmern? Meine tochter hatte vor jahren einen chorauftritt mit ihrer klasse, heute noch kann man sie durch googeln finden. Behagt mir auch nicht so recht.
Geht mir auch nur um die Einzelfotos mit Namen darunter. Klassenfotos ohne Namen fänd ich ja auch noch ok.