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Darf die Lebenspartnerin in die Mietwohnung miteinziehen...

gefragt von MCOLN am 10.06.2008 um 11:53 Uhr

wenn im Mietvertrag eine Person eingetragen ist und das Vorhaben dem Vermieter mitgeteilt wurde damit dieser seine Nebenkosten anpassen kann ?


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anonym
beantwortet von AALFI am 10. Juni 2008 11:57
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Das zuziehen von Lebenspartnern ist grundsätzlich gestattet. Wenn der Vermiter in kenntnis gesetzt wurde findet ja auch keine Benachteiligung der Nachbarn statt weil die Nebenkosten entsprechend der Personen umgesetzt werden.


angelela
beantwortet von angelela am 10. Juni 2008 11:55
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Man kann doch entweder einen neuen Mitvertrag machen, einen Untermietvertrag oder wenn der Vermieter nix dagegen hat, dann so.. Klar darf sie mit einziehen..Aber ich würde mindestens einen Untermietvertrag machen, so sind beide auf der sicheren Seite.


Ermittler
beantwortet von Ermittler am 10. Juni 2008 12:04
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Ja. Das ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn Du wohnst in Kloster, Krankenhaus, Wohnheim, Lebenspartnerschaft, Internat, Kaserne, Hotel, Parkbank, Gefängnis ... öhm ... muaaahahahaha scnr


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 10. Juni 2008 12:04
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Na klar darf man. Solltes mit dem Vermieter reden, wegen einem neuen Mietvertrag. Beim Zusammenzug kann Deine Lebenspartnerin oder Partner auch in die Hausrat-, Haftpflichversicherung mit rein.


anonym
beantwortet von MCOLN am 10. Juni 2008 19:16
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Nun gut man kann so eine Frage auch ins lächerliche ziehen.. aber ich bin ja auch ein Mensch mit Humor und die Welt kann ja nicht immer nur Ernst sein...

Was aber wenn die Hausläute nicht zustimmen ? Gerade weil es kein Kloster ist !!!


anonym
beantwortet von kunni am 11. Juni 2008 20:24
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Die Lebenspartner/in kann selbstverständlich einziehen. Sie kann, aber muß nicht im Mietvertrag aufgenommen werden. Alle die im Mietvertrag nicht aufge- nommen sind, bezw. den Mietvertrag nicht unterzeichnet haben aber trotzdem in der Wohnung wohnen, Lebenspartner oder Kinder gelten als Zeugen bei unstimmigkeiten. Ein Mitunterzeichner des Vertrages kann nicht als Zeuge auftreten gegen+ber dem Vermieter. mfg kunni


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