gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Darf die Krankenkasse mich über den Grund meiner Krankschreibung ausfragen

gefragt von Muddialder am 15.05.2008 um 16:53 Uhr

Reply


pippi60
beantwortet von pippi60 am 15. Mai 2008 16:55
2x
Thumb_up

Warum sollte sie? Auf dem Schein, den die Kasse bekommt, steht Deine Krankheit verschlüsselt als Nummer. Dadurch wissen sie, was Du für eine Krankheit hast.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Mai 2008 18:55

Der Grund für die Diagnose kann aber unterschiedlich sein. Eine Kopfverletzung kann man z.B. haben, weil man die Treppe runtergefallen ist oder auch, weil man eins auf die Rübe bekommen hat.

Wenn eine andere Person die Verletzung zu verantworten hat, dann holt sich die Kasse von demjenigen ihre Kosten wieder und dazu benötigt sie auch Auskünfte vom Patienten.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 15. Mai 2008 16:55
2x
Thumb_up

Die kriegen doch eh den Durchdruck vom Arzt.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 15. Mai 2008 17:02
2x
Thumb_up

Wenn die Krankenkasse den Eindruck hat, die Arbeitsunfähigkeit würde länger dauern, darf sie dich zum medizinischen Dienst schicken bzw der medizinische Dienst fordert Unterlagen von deinen Ärzten an.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0505100


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 15. Mai 2008 16:54
1x
Thumb_up

wenn die krankengeld bezahlen müssen...ja


sandrine43
beantwortet von sandrine43 am 15. Mai 2008 16:56
1x
Thumb_up

Nein! Auf dem Krankenschein also der gelben Arbeitunfähigkeitsbescheinigung stehen verschlüsselt die Gründe (Diagnosen) für deine Krankschreibung drauf. Und die Krankenkasse kennt diese verschlüsselung weil sie diese in den PC eingibt. Also keine weiteren Auskünfte nötig"




Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 15. Mai 2008 17:05

Ich hab mal gelesen, das es aber auch Verschlüsselungen und einen medizinischen Fachausdruck für die "Simulation" gibt. Evtl glaubt der krankschreibende Arzt, das der Patient simuliert (hat mir ein Orthopäde auch schon unterstellt, dabei konnt ich keinen Schritt laufen) und die Kasse möcht evtl die Zahlung nicht ausführen.

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 15. Mai 2008 17:51

Also dann kann ich nur sagen Arzt wechseln Das Vertrauensverhältnis ist komplett gestört

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Mai 2008 18:58

Hier http://kuerzer.de/8eKDBt01W kannste die codes nachlesen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 15. Mai 2008 17:01
1x
Thumb_up

Ich wüßte nicht warum das nötig sein sollte da der Arzt die Erkrankung sowieso mitteilt. Die Krankenkasse bekommt eine sogenannte Schlüßelnummer wo die Erkrankung aufgeführt ist. Mit dieser Kennzahl wird die Bezahlung für den Arzt eingeleitet.


dwarf
beantwortet von dwarf am 15. Mai 2008 17:01
0x
Thumb_up

Brauch sie nicht, die Krankheit steht doch auf dem Schein. Allerdings für bestimmte Dinge wird es notwendig sein, einen Fragebogen auszufüllen. Falls eventuell ein Unfall vorliegt, oft bei Brüchen oder Verstauchungen. Oder falls der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht. Das heißt immer dann, wenn auch noch andere Leistungsträger in Frage kommen, wird die Kasse noch mal gesondert nachfragen.


anonym
beantwortet von Brianna am 15. Mai 2008 17:19
0x
Thumb_up

Selbstverständlich dürfen die das, schließlich nimmst du ja auch Leistungen zur Heilung und auch Leistungen zum wirtschaftlichen Erhalt von Ihnen entgegen.

Sie sind sogar berechtigt, dich zu einem Vertrauensarzt/medizinischen Dienst zu schicken.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Mai 2008 20:21
0x
Thumb_up

Warum sollte sie? Sie hat wohl detailliertere Informationen als Du selbst!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.