Wir wohnen noch nicht lange in unserer Wohnung. Nun sagte mir eine Nachbarin, daß die Hausverwaltung schon einmal eine Kellerkontrolle durchgeführt hat. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

solange sie nicht in deinen privaten Keller gehen ist das durchaus rechtens.
Definitiv nicht! Der Keller gehört mit zur Mietsache und ist für den Vermieter tabu.
Ist doch nicht schlimm. Vielleicht gab es mal ein Problem mit Feuchtigkeit. Böse Nachbarin, böse ;-)
Lola60 am 5. Oktober 2007 14:47 Läßt du mich auch in deine Wohnung, um mich mal umschauen zu lassen? Ist ja nicht schlimm!
Wenn es Dich glücklich macht würde ich es mir überlegen!
Hallo? Es geht hier um eine Kellerkontrolle! Vielleicht gibt oder gab es ein Problem. Nicht jedem Mieter fällt so etwas sofort auf (oder unternimmt etwas).

Kellerkontrolle ? Hört sich ja erst mal merkwürdig an...
Oder war das eine Kellerbegehung? So etwas wie eine Hausbegehung, die von einer guten Hausverwaltung mindestens einmal im Jahr gemacht wird, um eventuelle Schäden zu entdecken, bevor sie richtig teuer werden?
Und natürlich müssen gewisse Orte im Keller frei zugänglich sein ( Strom, Wasser, Gas etc)
Also - da hilft nur Nachfragen, was denn Kelerkontrolle zu bedeuten hat
Danke! DH

Keller sind normalerweise zusammen mit der Wohnung mitvermietet und gehören daher zur Mietsache. Besteht berechtigtes Interesse, die Mietsache (in diesem Fall den Keller) zu besichtigen muss der Mieter dies sicherlich zulassen. Bei einer Wohnung ist es ja genauso. Will der Vermieter die Wohnung betreten muss er sich rechtzeitig vorher anmelden. Regelmäßige Besichtigungen, um den Zustand der Wohnung festzustellen (alle 1-2 Jahre) wurden bereits gerichtlich zugelassen. Sollte sich der Vermieter jedoch auf eine Klausel im Mietvertrag berufen muss diese erst genau geprüft werden. Einige "Besichtigungsklauseln" wurden nämlich schon für unwirksam erklärt.
Die Mietsache, und dazu gehört auch der Keller, kann vom Vermiewter nach Vorankündigung besichtigt werden.
...und oftmals angebracht da sich dann nicht so leicht Gegenstände ausserhalb der Abteile finden die "niemand" gehören und bei der Feuerschutzbegehung zur Brandlast erklärt werden müssten.