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Darf die Hausverwaltung Kellerkontrollen durchführen?

gefragt von hillybille am 05.10.2007 um 14:26 Uhr

Wir wohnen noch nicht lange in unserer Wohnung. Nun sagte mir eine Nachbarin, daß die Hausverwaltung schon einmal eine Kellerkontrolle durchgeführt hat. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?


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Lola60
beantwortet von Lola60 am 5. Oktober 2007 14:27
6x
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solange sie nicht in deinen privaten Keller gehen ist das durchaus rechtens.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 5. Oktober 2007 14:50

...und oftmals angebracht da sich dann nicht so leicht Gegenstände ausserhalb der Abteile finden die "niemand" gehören und bei der Feuerschutzbegehung zur Brandlast erklärt werden müssten.


anonym
beantwortet von Sudoku am 5. Oktober 2007 14:27
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Definitiv nicht! Der Keller gehört mit zur Mietsache und ist für den Vermieter tabu.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 5. Oktober 2007 14:51

Eine Hausverwaltung ist idR nicht der Vermieter.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 5. Oktober 2007 14:55

Die Verwaltung ist lediglich Beauftragter des Vermieters und hat natürlich auch nicht mehr Rechte.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 5. Oktober 2007 14:36
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Ist doch nicht schlimm. Vielleicht gab es mal ein Problem mit Feuchtigkeit. Böse Nachbarin, böse ;-)

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 5. Oktober 2007 14:47

Läßt du mich auch in deine Wohnung, um mich mal umschauen zu lassen? Ist ja nicht schlimm!

Kommentar von Vinc1 am 5. Oktober 2007 15:07

Wenn es Dich glücklich macht würde ich es mir überlegen!
Hallo? Es geht hier um eine Kellerkontrolle! Vielleicht gibt oder gab es ein Problem. Nicht jedem Mieter fällt so etwas sofort auf (oder unternimmt etwas).


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Oktober 2007 15:12
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Kellerkontrolle ? Hört sich ja erst mal merkwürdig an...

Oder war das eine Kellerbegehung? So etwas wie eine Hausbegehung, die von einer guten Hausverwaltung mindestens einmal im Jahr gemacht wird, um eventuelle Schäden zu entdecken, bevor sie richtig teuer werden?

Und natürlich müssen gewisse Orte im Keller frei zugänglich sein ( Strom, Wasser, Gas etc)

Also - da hilft nur Nachfragen, was denn Kelerkontrolle zu bedeuten hat

Kommentar von Vinc1 am 5. Oktober 2007 15:13

Danke! DH


Lars3112
beantwortet von Lars3112 am 6. Oktober 2007 13:19
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Keller sind normalerweise zusammen mit der Wohnung mitvermietet und gehören daher zur Mietsache. Besteht berechtigtes Interesse, die Mietsache (in diesem Fall den Keller) zu besichtigen muss der Mieter dies sicherlich zulassen. Bei einer Wohnung ist es ja genauso. Will der Vermieter die Wohnung betreten muss er sich rechtzeitig vorher anmelden. Regelmäßige Besichtigungen, um den Zustand der Wohnung festzustellen (alle 1-2 Jahre) wurden bereits gerichtlich zugelassen. Sollte sich der Vermieter jedoch auf eine Klausel im Mietvertrag berufen muss diese erst genau geprüft werden. Einige "Besichtigungsklauseln" wurden nämlich schon für unwirksam erklärt.


anonym
beantwortet von meister57 am 5. Oktober 2007 22:33
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Die Mietsache, und dazu gehört auch der Keller, kann vom Vermiewter nach Vorankündigung besichtigt werden.


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