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darf die berufsausbildungsbeihilfe meines sohnes mir vom alg 2 angerchnet werden und mir abgezogen?

gefragt von schwabendeernschwabendeern am 25.10.2009 um 22:15 Uhr

darf die berufsausbildungsbeihilfe meines sohnes mir vom alg 2 angerchnet werden und mir abgezogen werden vom alg 2 geld ? und darf der unterhalt meiner kinder mir als einkommen angerechnet werden ?


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corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 25. Oktober 2009 22:17
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ja........da ihr eine bedarfsgemeinschaft seit wird jedes einkommen gerechnet

Kommentar von Fa78690d533fe09fc22ce653162b0459smallschwabendeern am 25. Oktober 2009 22:20

das würde ja heißen mein sohn geht für mich arbeiten?

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 27. Oktober 2009 16:39

Wenn er mehr verdient als er benötigt, ja. Wenn er BAB bezieht, ist das aber nicht so.


himbeerrosa
beantwortet von himbeerrosa am 25. Oktober 2009 22:18
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nein. das einkommen deiner kinder wird auf ihre regelleistung angerechnet. aber deine Kinder brauchen dich nicht über ihr einkommen mitzufinanzieren.

Kommentar von Fa78690d533fe09fc22ce653162b0459smallschwabendeern am 25. Oktober 2009 22:20

das wäre ja auch mehr als unwürdig finde ich

Kommentar von ivonne82 am 26. Oktober 2009 14:36

das stimmt so nicht. das einkommen der kinder wird erst auf ihren bedarf angerechnet, wenn sie aber mehr einkommen als bedarf haben wird der rest bei den eltern mit angerechnet. das gleiche gilt auch bei unterhalt, lehrlingsvergütung, normelem gehalt (lohn) und kindergeld. die kinder sind verpflichtet für ihre eltern aufzukommen wenn sie gemeinsam in einer bg leben. ich finde es auch nicht ok. es ist aber nunmal so. und das nennt mann dann einen "kinderfreundlichen staat."


anonym
beantwortet von Sally2809 am 25. Oktober 2009 22:31
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Dein Sohn und Du bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Sobald er Einkommen hat, wird es auf die Leistungen der Arge angerechnet. Jedenfalls ein Teil davon. Das ist leider so.


casilein
beantwortet von casilein am 27. Oktober 2009 16:44
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Ihr seid eine BG. Wenn Dein Sohn BAB bezieht, ist das natürlich ein Einkommen, mit dem er seinen und ggf. sogar Deinen Lebensunterhalt mitfinanzieren kann. Wenn Du Unterhalt für die Kinder bekommst, ebenfalls.

Alg2 ist keine zusätzliche Leistung, sondern soll das auffangen, was nicht aus eigener Kraft oder anderer Quelle aufgebracht werden kann. Insofern ist das auch ganz richtig so.

Allerdings glaube ich nicht, dass Dein Sohn seinen Lebensunterhalt wirklich vollständig finanziert. Wenn Du das nachrechnest, musst Du neben der Regelleistung auch die Miete und die Heizkosten anteilig mit einbeziehen. Steht übrigens alles im Bewilligungsbescheid, wenn auch sehr schwer verständlich.


anonym
beantwortet von otter58 am 27. Oktober 2009 20:45
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passt auf was ihr ratet! Einkommen der Kinder wird nicht auf den Bedarf der Eltern angerechnet. Hat ein Kind mehr Einkommen als es für seinen Bedarf braucht, dann wird das Kindergeld, soweit es nicht zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird, wieder zu dem was es eigentlich auch ist, nämlich Einkommen der Eltern. Also: Bedarf des Kindes 600 Euro. Einkommen des Kindes incl. Kindergeld 650 Euro. Dann werden 50 Euro wieder Einkommen der Eltern und mindern deren Bedarf, d.h. die ARGE zhlt ihnen 50 Euro weniger.



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