Der Magnetstreifen meiner EC-Karte ist abgenutzt und das Bezahlen an einem EC-Cash-Gerät funktioniert nicht mehr. Die Bank will 10 Euro Berbeitungsgebühr von mir haben für die Ausstellung einer neuen Karte. Ist das rechtens?

Wenn das in den AGB drin steht ist es rechtens. Schließlich hast Du die Bedingungen unterschrieben bei der Kontoeröffnung. Manche Banken verlangen auch die Kartengebühren wenn sie aufgrund der Laufzeit ersetzt werden.

Aber sicher darf sie das. Du hast Deine Karte beschädigt und muß eine neue kaufen. Wenn Deine Taschenlampenbatterien leer sind, gehst Du auch nicht in den Laden und wunderst Dich, daß Du die neuen Batterien bezahlen mußt, oder???
Die Bank oder Sparkasse darf dafür keine Gebühr verlangen!!
HerrLich am 4. November 2007 11:50 Sie verlangt keine Gebühr, aber Ersatz ihrer Aufwendungen. Und ist das in den AGB verankert, muss man zahlen.

Die Banken haben einen gewissen Ermessensspielraum. Ich würde denen dann klipp und klar sagen, das ich die Bank wechseln werde, falls sie gebühren verlangen. Oftmals hilft es.
HerrLich am 4. November 2007 12:38 Guter Tipp von Dir. Die IngDiba nimmt z.B. nichts.
Also meine Bank (Sparkasse) nimmt nur Gebüren wenn du deine Karte verschlapt hast (z.B. Verloren, gestohlen oder so) bei defekt aber bekommst du eine kostenlos neu....
Ich würde auch einmal in den Geschäftsbedingungen nachschauen, was da so drin steht. vielleicht findest du auch eine Bank wo du sowas nicht aufbringen musst http://www.girokonto-getestet.de/bank.html