stef1601 am 14.01.2009 um 16:04 Uhr
Wenn die Bank den Dispo von heute auf morgen kündigt und dann gleich Kindergeld kommt, darf die das dann mit dem Dispo verrechnen? Wenn man dann kein Geld mehr hat um essen zu kaufen, kann das schon fatale folgen haben, zumal die Bank die Streichung des Dispos nicht angekündigt hat. Was kann man da machen?

gaaaanz ruuuhig werden bitte
warum wird hier lange rumgestritten; das dienst doch der Sache nicht; schaut Euch die Antwort von hoss an und dann wisst ihr was los ist
beim Kindergeld handelt es sich um eine nicht übertragbare Leistung; solche Leistungen sind nicht pfändbar; das hat man mit gutem Grund so gewählt; würde man diese Leistungen pfänden können würde der Schuldner sozialhilfeberechtigt werden; es kann nicht sein, dass dann sozusagen der Gläubiger auf Kosten der Allgemeinheit seine Forderungen erstattet bekommt
Kindergeld kann also nicht mit Dispo verrechnet werden

Nein, das dürfen sie nicht! Sozialgelder wie Renten, ALG1, ALG2, Kindergeld müssen innerhalb von 7 Tagen ausbezahlt werden! Nur wenn die Gelder nach Ablauf der 7 Tage nicht abgehoben werden, dürfen sie verrechnet werden!
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Dazu die ZivilProzessOrdnung:
§ 850a Unpfändbare Bezüge Unpfändbar sind
1) zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2) die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3) Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4) Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
5) Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6) Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7) Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8) Blindenzulagen.

Wenn Du kein Dispo hast, bist Du mit Deinem Konto unberechtigt im Minus. Jeder sofortige Geldeingang gehört dann also der Bank.
stef1601 am 14. Januar 2009 16:07 gestern war es aber noch genehmigt und heute nicht! Es geht um das was sie dürfen und was nicht!
monja1995 am 14. Januar 2009 16:10 Die Bank sperrt das Konto nicht ohne Vorankündigung, wenn Du da nicht reagiert hast, dann hast Du jetzt ein echtes Problem, denn die lassen das Konto so lange gesperrt, bis es gedeckt ist, oder Du hingehst und einen Vorschlag machst, wie Du gedenkst, den Kontokorrentrahmen abzudecken
stef1601 am 14. Januar 2009 16:15 sie haben es nicht Angekündigt!!! Es kam eine Pfändung, und dann sofort der Dispo weg! Aber eure antworten helfen ja nicht, da ihr keine Ahnung habt und nur Punkte sammeln wollt, also lasst es bleiben!
monja1995 am 14. Januar 2009 16:17 Ohoh, ich könnte Dir einiges von meiner Ahnung und meines Wissens erzählen. Bleib bitte bei der Wahrheit. Eine Pfändung ist IMMER der LETZTE Schritt, wenn Mahnungen und Mahnbescheide nicht fruchten.
Maximus40 am 14. Januar 2009 16:20 :-) Das ist oftmals so, wenn sich Menschen in die Enge gedrückt fühlen. Sie werden persönlich und unsachlich!
stef1601 am 14. Januar 2009 16:22 Maximus: ich werde nicht persönlich, aber wenn ich doch schreibe das keine Ankündigung kam und das schon 4x, dann kann man dasdoch glauben!
stef1601 am 14. Januar 2009 16:21 Ich weiß was eine Pfändung ist! Aber wenn sie nicht zahlen kann?? Was soll sie machen, sie geht ja in die Privatinso, aber jetzt ist das halt so passiert und sie steht da mit den Kindern und braucht dieses Geld! Der Monat ist noch was....lies unten dort steht worum es geht!
monja1995 am 14. Januar 2009 16:23 Aber anscheinend weißt Du nicht, was einer Pfändung voraus geht....
stef1601 am 14. Januar 2009 16:24 Weiß ich schon, aber du schweifst echt vom Thema ab...hast du die Frage gelesen???
monja1995 am 14. Januar 2009 16:40 Wenn Du richtig lesen würdest, dann hättest Du gesehen, dass ich nicht vom Thema abschweife. Du wolltest wissen, ob die Bank korrekt gehandelt hat. JA das hat sie. Wenn vorangegangene Korrespondenz nicht beachtet wurde, ist es nicht die Schuld der Bank, sondern eigene Nachlässigkeit. Ich hab auch Dein Kompliment gelesen. Es tut mir leid für sie, aber sie hätte eben den Kopf nicht in den Sand stecken dürfen, sondern sofort den Sprung nach vorne machen sollen, dann hätte es niemals so geendet. Aber erst zu reagieren, wenn das Kind schon im Brunnen gelandet ist, ist eigene Dummheit und hat nichts mit dem vorangegangenem Schicksalsschlag zu tun
1hoss43 am 14. Januar 2009 16:47 Nein, die Bank hat nicht rechtmäßig gehandelt!! Siehe §850a ZPO, und daran hat sich gefälligst auch eine Bank zu halten!!
stef1601 am 14. Januar 2009 16:48 Die Bank hat nie eine Nachricht gesendet das sie den Dispo kündigen, das wusste sie nicht, haben sie einfach direkt bei der Pfändung ( die nix mit der Bank zu tun hat) gemacht.

Deutsche Banken dürfen ALLES. Die werden schlieslich auch mit Steuergeldern gerettet.
Also du marschierst in die Bank ein, und verlangst die Kohle.
Wenn du die Kohle nicht bekommst, gehst du zu dem Filialleiter und bestellst dem einen netten Gruss von mir.
Wenn die dann immer noch nciht die Kohle raus rücken, marschierst du zum Rechtspfleger beim Amtsgericht.
Der schreibt dir dann einen netten Beschluss und dann pfändest du in der Bank. Kosten trägt die Bank.
In der Zwischenzeit gehst du zur TAFEL oder zur Caritas und bittest da um Bargeld und Lebensmittel.
Ausserdem solltest du der Zeitung vor Ort mitteilen, welche Bank das ist.
Deine Pfändung wird übrigens vorher angekündigt, denn du hast einen Mahnbescheid bekommen und eine Vollstreckungsbescheid.
NEIN , Kindergeld sowie Soialleistungen muss die Bank innerhalb von 7 Tagen auszahlen. Danach kann das Geld von der Bank verrechnet werden...

Die Bank kündigt einen Dispo nicht ohne Ankündigung. Sie gibt einen Warnschuß ab und wenn Du da nicht reagiert hast, dann mußt Du jetzt die Konsequenzen tragen.
Die Bank kann so lange auf die Eingänge zugreifen, bis das Konto gedeckt ist.
stef1601 am 14. Januar 2009 16:09 es gab keinen Warnschuss!
monja1995 am 14. Januar 2009 16:13 Sorry, aber das glaube ich Dir nicht, dazu habe ich lange genug bei einer Bank gearbeitet. Die würden sich strafbar machen, wenn sie die Schuldner vorher nicht anschreiben würden
stef1601 am 14. Januar 2009 16:16 Doch ist so, wegen der Pfändung!!! Der Brief kam ja heute!
monja1995 am 14. Januar 2009 16:25 Und wann kam der Mahnbescheid, wann wurde dem Gerichtsvollzieher nicht geöffnet? Bitte verkauf uns hier nicht für blöde
stef1601 am 14. Januar 2009 16:49 Die Pfändung kam nicht von der Bank! Sie ist bei einer Schuldenberatung! Nur die Familienkasse hat es nicht geschafft das kindergeld rechtzeitig auf das neue Konto in Guthabenform zu überweisen
experte2009 am 10. Mai 2009 11:14 Um Gottes willen, einer der bei der Bank gearbeitet hat ! HILFE !
Sind das nicht die Leute die uns geraten haben unser Geld sicher bei der Bank anzulegen ? Sind das nicht die Provisionssüchtigen Verkäufer die sich einbilden denen gehört die Welt ?
bei kündigung mit disposition folgt meistens schufa eintrag...

Das ist der Bank doch völlig egal, die wollen ihr Geld haben.
stef1601 am 14. Januar 2009 16:06 Ist mir klar das denen das egal ist, es geht hier darum was sie dürfen und was nicht!

nein, sozialeinnahmen und dazu gehört das kindergeld nicht darüer kannst du verfügen

Die Frage war heute vormittag doch auch schon mal... Sogar von dir!
stef1601 am 14. Januar 2009 16:05 ja und? Sind doch jetzt andere leute online und ich habe sie mal anders formuliert!
monja1995 am 14. Januar 2009 16:09 Dann lies dort nochmal nach, die Antworten dürften ausreichen
stef1601 am 14. Januar 2009 16:11 nein eben nicht! Jeder sagt was anderes!
monja1995 am 14. Januar 2009 16:12 Wenn Du es ganz genau wissen willst, frag die Bank
stef1601 am 14. Januar 2009 16:14 na toll....deren Antwort kennen wir, es geht aber um die Gesetzteslage, was dürfen sie und was nicht, das verraten die ja sicher nicht, ob es rechtens ist was sie tun oder nicht"
monja1995 am 14. Januar 2009 16:18 Also warst Du noch gar nicht dort, denn die müssen Dich genau aufklären, da sie in der Haftung für ihre Fehler stehen
Zur Pfändbarkeit von Sozialleistungen, insb. Kindergeld schaut alle mal hier nach und dann hört auf zu streiten:
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870804.HTM