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Darf die Bank bei Dispo Kündigung das Kindergeld verrechnen?

gefragt von stef1601stef1601 am 14.01.2009 um 16:04 Uhr

Wenn die Bank den Dispo von heute auf morgen kündigt und dann gleich Kindergeld kommt, darf die das dann mit dem Dispo verrechnen? Wenn man dann kein Geld mehr hat um essen zu kaufen, kann das schon fatale folgen haben, zumal die Bank die Streichung des Dispos nicht angekündigt hat. Was kann man da machen?

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 14. Januar 2009 17:15
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gaaaanz ruuuhig werden bitte

warum wird hier lange rumgestritten; das dienst doch der Sache nicht; schaut Euch die Antwort von hoss an und dann wisst ihr was los ist

beim Kindergeld handelt es sich um eine nicht übertragbare Leistung; solche Leistungen sind nicht pfändbar; das hat man mit gutem Grund so gewählt; würde man diese Leistungen pfänden können würde der Schuldner sozialhilfeberechtigt werden; es kann nicht sein, dass dann sozusagen der Gläubiger auf Kosten der Allgemeinheit seine Forderungen erstattet bekommt

Kindergeld kann also nicht mit Dispo verrechnet werden

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 14. Januar 2009 17:21

Zur Pfändbarkeit von Sozialleistungen, insb. Kindergeld schaut alle mal hier nach und dann hört auf zu streiten:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870804.HTM


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 14. Januar 2009 16:35
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Nein, das dürfen sie nicht! Sozialgelder wie Renten, ALG1, ALG2, Kindergeld müssen innerhalb von 7 Tagen ausbezahlt werden! Nur wenn die Gelder nach Ablauf der 7 Tage nicht abgehoben werden, dürfen sie verrechnet werden!

.

Dazu die ZivilProzessOrdnung:

§ 850a Unpfändbare Bezüge Unpfändbar sind

1) zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

2) die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

3) Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

4) Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

5) Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;

6) Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;

7) Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;

8) Blindenzulagen.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 14. Januar 2009 16:06
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Wenn Du kein Dispo hast, bist Du mit Deinem Konto unberechtigt im Minus. Jeder sofortige Geldeingang gehört dann also der Bank.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:07

gestern war es aber noch genehmigt und heute nicht! Es geht um das was sie dürfen und was nicht!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:10

Die Bank sperrt das Konto nicht ohne Vorankündigung, wenn Du da nicht reagiert hast, dann hast Du jetzt ein echtes Problem, denn die lassen das Konto so lange gesperrt, bis es gedeckt ist, oder Du hingehst und einen Vorschlag machst, wie Du gedenkst, den Kontokorrentrahmen abzudecken

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:15

sie haben es nicht Angekündigt!!! Es kam eine Pfändung, und dann sofort der Dispo weg! Aber eure antworten helfen ja nicht, da ihr keine Ahnung habt und nur Punkte sammeln wollt, also lasst es bleiben!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:17

Ohoh, ich könnte Dir einiges von meiner Ahnung und meines Wissens erzählen. Bleib bitte bei der Wahrheit. Eine Pfändung ist IMMER der LETZTE Schritt, wenn Mahnungen und Mahnbescheide nicht fruchten.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 14. Januar 2009 16:20

:-) Das ist oftmals so, wenn sich Menschen in die Enge gedrückt fühlen. Sie werden persönlich und unsachlich!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:22

Maximus: ich werde nicht persönlich, aber wenn ich doch schreibe das keine Ankündigung kam und das schon 4x, dann kann man dasdoch glauben!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:21

Ich weiß was eine Pfändung ist! Aber wenn sie nicht zahlen kann?? Was soll sie machen, sie geht ja in die Privatinso, aber jetzt ist das halt so passiert und sie steht da mit den Kindern und braucht dieses Geld! Der Monat ist noch was....lies unten dort steht worum es geht!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:23

Aber anscheinend weißt Du nicht, was einer Pfändung voraus geht....

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:24

Weiß ich schon, aber du schweifst echt vom Thema ab...hast du die Frage gelesen???

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:40

Wenn Du richtig lesen würdest, dann hättest Du gesehen, dass ich nicht vom Thema abschweife. Du wolltest wissen, ob die Bank korrekt gehandelt hat. JA das hat sie. Wenn vorangegangene Korrespondenz nicht beachtet wurde, ist es nicht die Schuld der Bank, sondern eigene Nachlässigkeit. Ich hab auch Dein Kompliment gelesen. Es tut mir leid für sie, aber sie hätte eben den Kopf nicht in den Sand stecken dürfen, sondern sofort den Sprung nach vorne machen sollen, dann hätte es niemals so geendet. Aber erst zu reagieren, wenn das Kind schon im Brunnen gelandet ist, ist eigene Dummheit und hat nichts mit dem vorangegangenem Schicksalsschlag zu tun

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 14. Januar 2009 16:47

Nein, die Bank hat nicht rechtmäßig gehandelt!! Siehe §850a ZPO, und daran hat sich gefälligst auch eine Bank zu halten!!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:48

Die Bank hat nie eine Nachricht gesendet das sie den Dispo kündigen, das wusste sie nicht, haben sie einfach direkt bei der Pfändung ( die nix mit der Bank zu tun hat) gemacht.


experte2009
beantwortet von experte2009 am 10. Mai 2009 11:13
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Deutsche Banken dürfen ALLES. Die werden schlieslich auch mit Steuergeldern gerettet.

Also du marschierst in die Bank ein, und verlangst die Kohle.

Wenn du die Kohle nicht bekommst, gehst du zu dem Filialleiter und bestellst dem einen netten Gruss von mir.

Wenn die dann immer noch nciht die Kohle raus rücken, marschierst du zum Rechtspfleger beim Amtsgericht.

Der schreibt dir dann einen netten Beschluss und dann pfändest du in der Bank. Kosten trägt die Bank.

In der Zwischenzeit gehst du zur TAFEL oder zur Caritas und bittest da um Bargeld und Lebensmittel.

Ausserdem solltest du der Zeitung vor Ort mitteilen, welche Bank das ist.

Deine Pfändung wird übrigens vorher angekündigt, denn du hast einen Mahnbescheid bekommen und eine Vollstreckungsbescheid.


anonym
beantwortet von schulli1304 am 17. Februar 2009 18:15
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NEIN , Kindergeld sowie Soialleistungen muss die Bank innerhalb von 7 Tagen auszahlen. Danach kann das Geld von der Bank verrechnet werden...


monja1995
beantwortet von monja1995 am 14. Januar 2009 16:08
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Die Bank kündigt einen Dispo nicht ohne Ankündigung. Sie gibt einen Warnschuß ab und wenn Du da nicht reagiert hast, dann mußt Du jetzt die Konsequenzen tragen.
Die Bank kann so lange auf die Eingänge zugreifen, bis das Konto gedeckt ist.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:09

es gab keinen Warnschuss!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:13

Sorry, aber das glaube ich Dir nicht, dazu habe ich lange genug bei einer Bank gearbeitet. Die würden sich strafbar machen, wenn sie die Schuldner vorher nicht anschreiben würden

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:16

Doch ist so, wegen der Pfändung!!! Der Brief kam ja heute!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:25

Und wann kam der Mahnbescheid, wann wurde dem Gerichtsvollzieher nicht geöffnet? Bitte verkauf uns hier nicht für blöde

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:49

Die Pfändung kam nicht von der Bank! Sie ist bei einer Schuldenberatung! Nur die Familienkasse hat es nicht geschafft das kindergeld rechtzeitig auf das neue Konto in Guthabenform zu überweisen

Kommentar von B7709c2d2a7818d6c1d1bc26591913d5smallexperte2009 am 10. Mai 2009 11:14

Um Gottes willen, einer der bei der Bank gearbeitet hat ! HILFE !

Sind das nicht die Leute die uns geraten haben unser Geld sicher bei der Bank anzulegen ? Sind das nicht die Provisionssüchtigen Verkäufer die sich einbilden denen gehört die Welt ?


anonym
beantwortet von camyono am 14. Januar 2009 16:07
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bei kündigung mit disposition folgt meistens schufa eintrag...

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:08

was hat das damit zu tun?

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 14. Januar 2009 16:10

Pleite und keinen kredit mehr

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:13

Was hat das mit der Frage zu tun? Ist das dein Rat auf eine Frage???


curafe
beantwortet von curafe am 14. Januar 2009 16:06
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nein....kindergeld ist fürs kind


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 14. Januar 2009 16:05
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Das ist der Bank doch völlig egal, die wollen ihr Geld haben.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:06

Ist mir klar das denen das egal ist, es geht hier darum was sie dürfen und was nicht!


simikra
beantwortet von simikra am 14. Januar 2009 16:05
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nein, sozialeinnahmen und dazu gehört das kindergeld nicht darüer kannst du verfügen


Aristella
beantwortet von Aristella am 14. Januar 2009 16:04
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Die Frage war heute vormittag doch auch schon mal... Sogar von dir!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:05

ja und? Sind doch jetzt andere leute online und ich habe sie mal anders formuliert!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:09

Dann lies dort nochmal nach, die Antworten dürften ausreichen

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:11

nein eben nicht! Jeder sagt was anderes!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:12

Wenn Du es ganz genau wissen willst, frag die Bank

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:14

na toll....deren Antwort kennen wir, es geht aber um die Gesetzteslage, was dürfen sie und was nicht, das verraten die ja sicher nicht, ob es rechtens ist was sie tun oder nicht"

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:18

Also warst Du noch gar nicht dort, denn die müssen Dich genau aufklären, da sie in der Haftung für ihre Fehler stehen

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 14. Januar 2009 16:19

Es geht ja nicht ummich! Sie war nooch nicht da, weil das Kindergeld erst morgen kommt!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Januar 2009 16:24

Dann frag sie mal, was voranging und verlage vor allem eine EHRLICHE Antwort


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