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Darf die Bahn ein Minderjähriges Kind rauswerfen ?

gefragt von Shadow9619 am 17.02.2009 um 16:06 Uhr

Ich wollte mal wissen, wenn ein minderjähriges Kind aus der Bahn rausschmeißen, weil er/sie das Ticket vergessen hat?

29 Stimmen : Ja, weil ... (2) ; Nein, weil ... (27)

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


ToDieFor
beantwortet von ToDieFor am 17. Februar 2009 16:10
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Hilfreichste Antwort

Minderjährige besonderen Schutz haben und brauchen. Sie irgendwo auszusetzen ist nicht legal. Wenn ein Kontrolleur das macht, bekommt er auch großen Ärger mit seinem Arbeitgeber.

abgestimmt für: Nein, weil ...
Kommentar von Shadow9619 am 17. Februar 2009 16:12

und der bundespolizei


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MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 17. Februar 2009 16:06
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selbst wenn sie 17 sind und randalieren dürfen die eigentlich nicht rauswerfen und sie einfach stehen lassen .... wenn man sie rauswerfen muß.. muß eigentlich die polizei angerufen werden (ok bei der bahn eigentlich bundespolizei)

abgestimmt für: Nein, weil ...

Carlotta2009
beantwortet von Carlotta2009 am 17. Februar 2009 16:06
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es einfach nur verantwortungslos ist! Geht gar nicht!!

abgestimmt für: Nein, weil ...

Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 17. Februar 2009 16:07
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Kinder brauchen unseren Schutz und dürfen nicht einfach ausgesetzt werden...da kann ja sonstwas passieren..

abgestimmt für: Nein, weil ...

KeksKiind
beantwortet von KeksKiind am 17. Februar 2009 16:09
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es viel zu gefährlich wäre und es verboten ist

abgestimmt für: Nein, weil ...

fatu29
beantwortet von fatu29 am 17. Februar 2009 16:09
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man kann und darf kein kind irgendwo in der wallachei aussetzen,es kann sonstwas passieren mit dem kind

abgestimmt für: Nein, weil ...

HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 17. Februar 2009 16:30
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Es existiert bei der Bahn eine Anweisung Minderjährige nicht aus dem Zug zu weisen, auch wenn sie keinen gültigen Fahrschein haben. Ist zwar mehrfach vorgekommen, aber darf lt. dieser Anweisung nicht sein!!!

abgestimmt für: Nein, weil ...

frischling
beantwortet von frischling am 17. Februar 2009 16:06
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abgestimmt für: Nein, weil ...

alwinmarion
beantwortet von alwinmarion am 17. Februar 2009 16:06
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weil die Bahnmitarbeiter eine Sorgfaltspflicht haben

abgestimmt für: Nein, weil ...
Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 17. Februar 2009 16:08

Und bestimmt auch eine Fürsorgepflicht

Kommentar von Simple_avatar1smallalwinmarion am 17. Februar 2009 16:09

oder so lach; ja stimmt - wurden ja erst einige BahnMA abgemahnt da sie sich so verhalten haben und Kinder "rausgeschmissen" haben

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 17. Februar 2009 16:10

Es gibt beides.. :-) Was da jetzt genau zutrifft, weiß ich auch nicht! :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallalwinmarion am 17. Februar 2009 16:13

is ja auch egal - dürfen dürfen sie jedenfalls nicht; GottseiDank


anonym
beantwortet von KrapulaJaVapina am 17. Februar 2009 16:06
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verboten ist

abgestimmt für: Nein, weil ...

Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 17. Februar 2009 16:06
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abgestimmt für: Nein, weil ...

anonym
beantwortet von jimpo am 17. Februar 2009 16:07
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abgestimmt für: Nein, weil ...

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 17. Februar 2009 16:07
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abgestimmt für: Nein, weil ...

anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 17. Februar 2009 16:07
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ich dem zustimme, was alwinmarion schrieb

abgestimmt für: Nein, weil ...

wj2000
beantwortet von wj2000 am 17. Februar 2009 16:07
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... die Kinder nicht einfach irgendow ausgesetzt werden dürfen.

abgestimmt für: Nein, weil ...

Narzisse
beantwortet von Narzisse am 17. Februar 2009 16:08
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weil der Schaffner sich damit Strafbar macht.

abgestimmt für: Nein, weil ...

Narzisse
beantwortet von Narzisse am 17. Februar 2009 16:08
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weil der Schaffner sich damit Strafbar macht.

abgestimmt für: Nein, weil ...

suchita
beantwortet von suchita am 17. Februar 2009 16:09
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die bahn darf rauswerfen wen sie will ! ist ja nicht ihr problem ! aber eigentlich ist das verantwortungslos !

abgestimmt für: Ja, weil ...
Kommentar von Simple_avatar1smallalwinmarion am 17. Februar 2009 16:10

wenn du über 18 bist, darf man dich rauswerfen - unter 18 geht nicht; Vorschrift bei der DB

Kommentar von Shadow9619 am 17. Februar 2009 16:11

weil ein mädchen mit schulsachen, ect rausgeworfen wurde und sie MUSSTE 15 km zu Fuß nach Hause gehen deshalb eig. nein !


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 17. Februar 2009 16:09
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anonym
beantwortet von Ryko94 am 17. Februar 2009 16:10
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es zu jung is

früher vielleicht ja aber heute kommt man ja wegen alles innen bau

abgestimmt für: Nein, weil ...

anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. Februar 2009 16:11
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es nicht erlaubt ist.

abgestimmt für: Nein, weil ...

anonym
beantwortet von ManfredP am 17. Februar 2009 16:12
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Sie haben es schon gemacht(!) war vor einigen Wochen ein einem TV-Bericht zu sehen.

Kommentar von Simple_avatar1smallalwinmarion am 17. Februar 2009 16:14

Deshalb wurden diese Mitarbeiter auch abgemahnt


anonym
beantwortet von Felixguido am 17. Februar 2009 16:13
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Mit grosser Wahrscheinlichkeit schon. Es gibt Beförderungsbedingungen, die die Erbringung der Leistung (Beförderung) vom Besitz der dafür gekauften Fahrkarte abhängig machen.Erst durch den Ticketerwerb kommt der Beförderungsvertrag zustande. Im Übrigen kann der Bahn sicher nicht die Obsorgepflicht übertragen werden. Die liegt bei den Erziehungsberechtigten.

abgestimmt für: Ja, weil ...

Qetan
beantwortet von Qetan am 17. Februar 2009 16:14
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abgestimmt für: Nein, weil ...

Kneisa
beantwortet von Kneisa am 17. Februar 2009 16:14
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abgestimmt für: Nein, weil ...

Praline
beantwortet von Praline am 17. Februar 2009 16:14
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weil das unverantwortlich ist wegen der Unsicherheitssituation in Deutschland.

abgestimmt für: Nein, weil ...

Raller
beantwortet von Raller am 17. Februar 2009 16:21
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es unverantwortlich ist.

abgestimmt für: Nein, weil ...

MUSEnthusiast
beantwortet von MUSEnthusiast am 17. Februar 2009 16:25
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..man soetwas nicht macht. ;-)

abgestimmt für: Nein, weil ...

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 17. Februar 2009 16:27
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das ist unverantwortlich

abgestimmt für: Nein, weil ...

anonym
beantwortet von pflgemama am 17. Februar 2009 18:33
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abgestimmt für: Nein, weil ...

Peggy88
beantwortet von Peggy88 am 6. März 2009 17:25
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fhujh

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