Ich wollte mal wissen, wenn ein minderjähriges Kind aus der Bahn rausschmeißen, weil er/sie das Ticket vergessen hat?

Minderjährige besonderen Schutz haben und brauchen. Sie irgendwo auszusetzen ist nicht legal. Wenn ein Kontrolleur das macht, bekommt er auch großen Ärger mit seinem Arbeitgeber.

selbst wenn sie 17 sind und randalieren dürfen die eigentlich nicht rauswerfen und sie einfach stehen lassen .... wenn man sie rauswerfen muß.. muß eigentlich die polizei angerufen werden (ok bei der bahn eigentlich bundespolizei)
es einfach nur verantwortungslos ist! Geht gar nicht!!

Kinder brauchen unseren Schutz und dürfen nicht einfach ausgesetzt werden...da kann ja sonstwas passieren..
es viel zu gefährlich wäre und es verboten ist

man kann und darf kein kind irgendwo in der wallachei aussetzen,es kann sonstwas passieren mit dem kind

Es existiert bei der Bahn eine Anweisung Minderjährige nicht aus dem Zug zu weisen, auch wenn sie keinen gültigen Fahrschein haben. Ist zwar mehrfach vorgekommen, aber darf lt. dieser Anweisung nicht sein!!!
weil die Bahnmitarbeiter eine Sorgfaltspflicht haben
Und bestimmt auch eine Fürsorgepflicht
oder so lach; ja stimmt - wurden ja erst einige BahnMA abgemahnt da sie sich so verhalten haben und Kinder "rausgeschmissen" haben
Es gibt beides.. :-) Was da jetzt genau zutrifft, weiß ich auch nicht! :-)
is ja auch egal - dürfen dürfen sie jedenfalls nicht; GottseiDank
verboten ist
ich dem zustimme, was alwinmarion schrieb

... die Kinder nicht einfach irgendow ausgesetzt werden dürfen.
weil der Schaffner sich damit Strafbar macht.
weil der Schaffner sich damit Strafbar macht.

die bahn darf rauswerfen wen sie will ! ist ja nicht ihr problem ! aber eigentlich ist das verantwortungslos !
wenn du über 18 bist, darf man dich rauswerfen - unter 18 geht nicht; Vorschrift bei der DB
weil ein mädchen mit schulsachen, ect rausgeworfen wurde und sie MUSSTE 15 km zu Fuß nach Hause gehen deshalb eig. nein !
es zu jung is
früher vielleicht ja aber heute kommt man ja wegen alles innen bau
es nicht erlaubt ist.
Sie haben es schon gemacht(!) war vor einigen Wochen ein einem TV-Bericht zu sehen.
Deshalb wurden diese Mitarbeiter auch abgemahnt
Mit grosser Wahrscheinlichkeit schon. Es gibt Beförderungsbedingungen, die die Erbringung der Leistung (Beförderung) vom Besitz der dafür gekauften Fahrkarte abhängig machen.Erst durch den Ticketerwerb kommt der Beförderungsvertrag zustande. Im Übrigen kann der Bahn sicher nicht die Obsorgepflicht übertragen werden. Die liegt bei den Erziehungsberechtigten.

weil das unverantwortlich ist wegen der Unsicherheitssituation in Deutschland.

es unverantwortlich ist.

..man soetwas nicht macht. ;-)

das ist unverantwortlich
und der bundespolizei