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Darf die Ausbildung mit Jahresurlaub beginnen

gefragt von helmutgaertner am 10.06.2009 um 15:12 Uhr

Meine Tochter soll ihre Ausbildung als Einzelhandelskauffrau am Sa.18.7.09 mit 12 Tagen Urlaub beginnen. Das entspricht dem gesamten Jahresurlaub für 2009. Auch im Ausbildungsvertrag ist der Beginn der Ausbildung mit dem 18.7.09 bis zum 31.7.12 angegeben, obwohl die Ausbildung 36 Monate bertägt. Auf Anfrage bei der Handwerkskammer wurde nur lapidar gesagt, das der Betrieb das Datum selber festlegen kann. Zu der Tatsache die Ausbildung mit Urlaub zu beginnen hielt man sich bedeckt. Ausserdem hätte meine Tochter den Vertrag ja schon unterschrieben. Mit Urlaub zu starten, wurde ihr allerdings auch nur mündlich mitgeteilt. Stehe ich mit meiner Ansicht, dass während der Probezeit (4 Monate) kein Urlaub zu gewähren, zumindest üblich ist, alleine da? Aussedem sollte Urlaub sollte Urlaub doch zur Erholung da sein. Ist das rechtens vom Ausbildungsbetrieb, der argumentiert, das der Urlaub in den Ferien genommen werden sollte.

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Recht Ausbildungsvertrag x 1 Urlaub in Ausbildung x 1

bitmap
beantwortet von bitmap am 10. Juni 2009 15:36
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Was möchtest du erreichen? Gleich in der Probezeit auf kontra gehen?

Es ist ganz sicher nicht üblich die Ausbildung mit Urlaub zu beginnen, aber außerhalb der Ferien ist es nun mal auch unpassend.


anonym
beantwortet von bine64 am 10. Juni 2009 15:24
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Mit dem Urlaub in der Probezeit könntest Du Recht haben, allerdings ist es wohl für den Betrieb einfacher, den Urlaub vorher zu gewähren, sonst würde dieser mitten ins Weihnachtsgeschäft fallen, oder Deine Tochter müsste den Urlaub mit ins neue Jahr nehmen und würde dann die 2 Wochen mehr fehlen! Frag am Besten bei VERDI nach! Das Ende der Ausbildung ist der Tag der bestandenen letzten Prüfung! Du kannst davon ausgehen, dass Deine Tochter schon im Juni fertig sein wird, je nachdem wie die Sommerferien fallen und wie die Prüfungstermine liegen! Vielleicht hat sie Glück und kann noch bis zum 31.7.12 arbeiten!


Pusteblume84
beantwortet von Pusteblume84 am 10. Juni 2009 15:20
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Also in der Probezeit sollte nur soviel Urlaub genehmigt werden, wie anteilig erwirtschaftet wurde. Also 2 bis 2,5 Tage pro Monat...


anonym
beantwortet von Landserflo am 10. Juni 2009 15:20
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wenn der betrieb sonst nicht laufen kann und das vom betrieb gut begrüdet wird ist es rechtens


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