1

Darf die ARGE verbieten, daß ...

Frage von grssmaedle grssmaedle

Darf die ARGE meinen Sohn verbieten, zu seinem Vater zu ziehen, nur weil diese dann den Mietanteil von ihm an mich nicht mehr berücksichtigen kann? Er bekommt keine Leistungen, ist in der Ausbildung und würde gerne zu seinem Vater ziehen. Er würde auch weiterhin keine Leistungen beantragen. Bekomme von der ARGE bisher (habe vor 3 Monaten nachgefragt) keine Antwort.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Saarland60 Saarland60

    In Deutschland herrscht prinzipiell die grundgesetzlich garantierte freie Wahl des Wohnortes (die lediglich durch Gesetz eingeschränkt werden kann).

    Die ARGE hat gar nichts zu verbieten, sie ist kein Mitglied der Rechtspflege. :-)

  • 2
    Antwort von peyton peyton

    Nein, dies kann nicht verboten werden. Dein Sohn darf ausziehen.

  • 2
    Antwort von schildi schildi

    kann ich mir nicht vorstellen

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    so ist es. man muss halt immer eine sekunde vor der arge handeln und dann kann diese auch nichts mehr tun, da sie selber wissen sie handeln im unrecht... typisch arge, zahlen einem kaum was, wollen ihn aber bevormunden.

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Mit welcher Begründung soll, die ARGE das verbieten können. Jeder EU-Bürger kann innerhalb der EU wohnen wo er will. Muss sich nur ummelden.Danach stellst du ei nen neuen (Änderungs-) Antrag. Und lass dich nicht einfach wegschicken. Grundsätzlich solche Anfragen schriftlich stellen. Sonst hörst du da nichts mehr von.

  • 1
    Antwort von kikkerl kikkerl

    die arge darf nicht so viel wie sie sich erlaubt^^

    frage mal nach oder lass den sohn erstmal zu seinem vater ziehen und meld ihn von dir ab. zurückholen darf die arge ihn nicht.

    ich glaube langsam die haben nur angst dass du dann im unrecht weiterhin für deinen sohmn geld beziehen würdest darum schweigen sie. immerhin 3 monate ist schon ziemlich lange her, wenn ich bedenke wenn man zu einem anwalt für sozialrecht geht und solche probleme an einem halben tag regelt...lol

    Kommentar von grssmaedle grssmaedlegrssmaedle

    Ich bekomme für meinen Sohn nix von der ARGE. Diese berechnet aber Mietanteil und NK bei mir ab. Dies dürften die dann ja nicht mehr. Bei uns ist es grundsätzlich so, daß, wenn die ARGE irgendwelche Zahlungen leisten müßte, z. B. bei einem falsch berechneten Bescheid, dies ist normal bei uns, wird der Widerspruch grundsätzlich ein halbes Jahr liegen gelassen. Ich weiß auch von ehemaligen Mitarbeitern, daß dies eine Anweisung von "oben" ist. Genauso wie man telefonisch nie durchkommt. Sollte man es einmal schaffen und man sagt nur das Wort Widerspruch wird sofort aufgelegt oder man kann zufälligerweise nicht verbinden.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    das ist überall so nicht nur bei dir ;-)

    was meinst du wieso anwälte für sozialrecht wie pilze nach dem regen emporschießen.^^

    grad weil du nichts für deine sohn kriegst dürfen sie sich nicht querstellen

  • 0
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn er nicht im leistungsbezug ist, kann er machen was er will. er kann zu seinem vater ziehen ohne einverständnis der arge. wenn er noch minderjährig ist. kannst du das aufenthaltsbestimmungsrecht auf deinen ex übertragen und dann kann die arge erstrecht nichts mehr machen, denn dann entscheidet der vater wo sich das kind aufhält. es kann höchstens sein das die arge dann deine wohnung nicht mehr als angemessen hält und du in eine kleinere umziehen musst.

  • 0
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Solange dein Sohn keine Leistungen von der ARGE bezieht, kann er hinziehen, wohin er will, ohne dass es nachteilige Konsequenzen für ihn hat.
    Was passieren könnte, ist allerdings, dass durch seinen Ausszug, Angemessenheitsüberlegungen bzgl. Wohnungsgröße und Miete für dich relevant werden und dich die ARGE dann ggf. zum Umzug in eine kleinere, billigere Wohnung auffordert.

  • 0
    Antwort von elenore elenore

    Die ARGE kann dir diesbezüglich gar nichts verbieten!!! Mach eine formlose Veränderugsmeldung, schicke sie zur Leistungsabteilung - dann hat es sich basta!!!!

    Es ist eine Schweinerei, agierst du selber nicht termingerecht wird einem gleich gedroht, aber selber ist es Ihnen egal ob Antwort an dich oder nicht.

  • 0
    Antwort von Hans997 Hans997

    Hallo, diesbezüglich kann die Arge gar nichts verbieten. Wo kämen wir denn da hin?! Sie kann konkret in diesem Fall Mitezuschuss kürzen, das ist richtig.

  • 0
    Antwort von Schokokeks1987 Schokokeks1987

    Es kann deinem Sohn nicht verboten werden! Er soll enfach v. dir ausziehen zu seinem Vater, du reichst die Anmeldebestätigung vom neuen wohnort des Sohnes bei d.ARGE ein udn ab dem Datum wird er aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.