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darf die arge renovierungs-/umzugkosten ablehenen??????

gefragt von chucky77 am 27.05.2008 um 11:53 Uhr

meiner freundin und sohn 2 1/2 jahre alt wurde ein umzug bewilligt.Gründe:ständige lärmbelästigung,müll im gesammten keller,angriff(anzeige) eines mitmieters weil ich ihn gebeten habe die musik leiser zu machen......jetzt hat die arge den antrag abgelehnt, habe so was noch nie beantragt wie sieht da die gesetzeslage aus weiss das jemand????freue mich über jeden tip,wir wollen ja nur etwas geld für farbe haben........


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Reply


anonym
beantwortet von KinderKinder am 27. Mai 2008 11:56
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begründung für die ablehnung?

farbe(nreste) gibt es auch kostenlos auf dem wertstoffhof oder im baumarkt von den farben, die bei mischen übrig geblieben sind, wenn dass das einzige problem sein sollte.


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 27. Mai 2008 12:25
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Wenn die Arge einen Umzug bewilligt, weil man zuvor in einer unangemessen zu großen oder zu teuren Wohnung gewohnt hat, dann übernimmt sie meist auch die Umzugskosten. Wie das bei anderen Umzügen aussieht , ist mir nicht bekannt. Die Kaution kann sie sich als Darlehen geben lassen. Am besten legt sie erst mal Widerspruch gegen den Bescheid ein. In der Zwischenzeit guck doch mal unter diesem Link, da gibt es auch ein Forum:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-iv-alg-2-ii/umzug.html


anonym
beantwortet von rama6 am 27. Mai 2008 12:29
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Die Arge bezahlt nur für Umzüge in eine andere Stadt und nur Zwecks dortiger Arbeitsaufnahme. Aber das der Steuerzahler Umzüge Innerhalb der Stadt bezahlen sollen ist doch etwas Unverschämt. Bei Problemen mit der Wohnung ist der Vermieter der Ansprechpartner per Einschreiben mit Rückschein.

Kommentar von chucky77 am 27. Mai 2008 12:47

der eigentliche besitzer des hauses lebt im ausland.habe mindestens 3 nummern von hausverwaltern wo immer nur ein ab läuft.alleine die erneuerung einer scheibe in der hauseingangstüre zog sich 6 monate hin

Kommentar von rama6 am 27. Mai 2008 15:26

Dan würde ich dem Besitzer im Ausland einen Brief schreiben über den Zustand des Hauses.Und für die Mängel und Verschmutzung eine Kaltmietenminderun Androhen.


anonym
beantwortet von celeste am 27. Mai 2008 13:03
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Natürlich darf sie das ablehnen! Ihr zieht ja "freiwillig" aus-so ähnlich gehts uns auch grad (unsere derzeitige Wohnung ist zu groß und zu teuer- deshalb wollen wir umziehen, trotzdem Antrag abgelehnt). Mir sagte man, einen Teil der Umzugskosten bekommt man nur bewilligt bei z.B. Arbeitaufnahme in einem entfernten Ort, oder man lebt unter krankmachenden Umständen (von Arzt bescheinigt, wie z.B. Schimmel) oder extrem unzumutbaren Umständen wie: kein Bad usw. ..für Renovierung und dergleichen bekommt ihr denk ich erst recht nix. Ist ja auch euer Vergnügen. Könntet ja auch mit weißer Wandfarbe leben anstatt mit apricot...weißt was ich mein?




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