Frage von casilein 05.10.2010

Darf die Arge einen jungen Erwachsenen zwingen, in ein Wohnheim zu ziehen?

  • Hilfreichste Antwort von VirtualSelf 05.10.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die ARGE darf keine Wohnungen zuweisen oder vorschreiben, denn natürlich hat auch ein 18-Jähriger das Grundrecht, sich niederzulassen wo er will.
    Widerspruch gegen den Bescheid, Anwalt, Klage ... ist ein Selbstgänger, zumal die Notwendigkeit eines Auszuges nicht mehr bestritten wird.
    Quellenangabe sieht düster aus, denn das gehört in den Bereich wirrer Ideen, der in den Fachanweisungen nicht geregelt ist.

  • Antwort von vollimleben 05.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
  • Antwort von bibi8888 05.10.2010

    ja, meistens wird versucht, die Eltern zur Kasse zu bitten. Ansonsten: Wohnheim

  • Antwort von schelm1 05.10.2010

    Die können den Ärmsten doch nicht auf der Straße verkommen lassen! Die Gesellschaft von Trunkenbolden und P.ennern schärft bei jungen Menschen häufig das Bewustsein für die aufgegebenen Vorzüge des Elternhauses und beflügelt gleichzeitig das Streben nach sozialem Fortkommen!

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