gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf die ARGE bei einem Hausbesuch die Schränke öffnen?

gefragt von mangostan am 24.11.2008 um 15:55 Uhr

Bei einem Freund wollte die ARGE in persönliche Schubladen schauen. Einen Blick in Kleiderschrank und Kühlschrank scheint mir OK, aber wie schaut es mit den persönlichen Schränken aus?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33897)
Geld (21833)
Arbeit (14002)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. November 2008 15:56
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was sind "persönliche" Schränke?


anonym
beantwortet von holzdiener am 24. November 2008 15:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, eingriff in die Privatsphäre !!!!


moon73
beantwortet von moon73 am 24. November 2008 15:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aus welchem Grund hat die Arge den Hausbesuch gemacht? Normalerweise darf sie nicht in die Schränke gucken.

Sie kann überprüfen ob man das Mobiliar was man beantragt hat, tatsächlich braucht. Oder sie kann überprüfen, ob man tatsächlich alleine wohnt oder in einer Bedarfsgemeinschaft.

Aber warum sollte die Mitarbeiter der Arge in die Schränke gucken? Ich denke , das geht die nichts an.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 24. November 2008 15:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hat die Dame Ihn gefragt oder war es eine Hausdurchsuchung? Normalerweise fragen die doch immer ob Du Ihnen die Schublade öffnen möchtest.


Berserker
beantwortet von Berserker am 24. November 2008 16:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die braucht Du garnicht erst reinlassen, es gibt dafür einen Durchsuchungsbeschluss.

Kommentar von Regenmacher am 24. November 2008 16:26

Gute Antwort, wirklich! Und danach werden die Leistungen eingestellt, toll.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 24. November 2008 22:21

richtig.. reinlassen muss man sie nicht.

Aber dann müssen sie auch die beantragten Leistungen nicht mehr zahlen.

Eine eventuelle Überprüfung kann Auflage für die zu gewährenden Leistungen sein. Wird der Auflage nicht nachgekommen, gibts keine Leistungen.

Das ganze ist auch rechtmäßig, es passiert ja (normalerweise) auch nicht willkürlich.


anonym
beantwortet von Werniman am 24. November 2008 16:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das dürfen sie nicht. Sie dürfen nichtmal vom Vorhandensein eines Doppelbettes auf das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft schließen. Da müssen schon mehr "Beweise" her.


anonym
beantwortet von BANANENSTAUDE am 24. November 2008 17:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ein Verdacht besteht, dass in der Wohnung, die vom Amt bezahlt wird, mehrere Leute hausen, dann dürfen die das machen. Geht hierbei um Missbrauch von Leistungen

Kommentar von 2fccb2373c1920e57eba371fd5603d34smallsharps54 am 28. November 2008 14:27

Auch wenn Menschen Unterstützung bekommen, leben sie in einer Wohnung und hausen dort nicht!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.