Bei einem Freund wollte die ARGE in persönliche Schubladen schauen. Einen Blick in Kleiderschrank und Kühlschrank scheint mir OK, aber wie schaut es mit den persönlichen Schränken aus?

Aus welchem Grund hat die Arge den Hausbesuch gemacht? Normalerweise darf sie nicht in die Schränke gucken.
Sie kann überprüfen ob man das Mobiliar was man beantragt hat, tatsächlich braucht. Oder sie kann überprüfen, ob man tatsächlich alleine wohnt oder in einer Bedarfsgemeinschaft.
Aber warum sollte die Mitarbeiter der Arge in die Schränke gucken? Ich denke , das geht die nichts an.
Hat die Dame Ihn gefragt oder war es eine Hausdurchsuchung? Normalerweise fragen die doch immer ob Du Ihnen die Schublade öffnen möchtest.

Die braucht Du garnicht erst reinlassen, es gibt dafür einen Durchsuchungsbeschluss.
Gute Antwort, wirklich! Und danach werden die Leistungen eingestellt, toll.
PepsiMaster am 24. November 2008 22:21 richtig.. reinlassen muss man sie nicht.
Aber dann müssen sie auch die beantragten Leistungen nicht mehr zahlen.
Eine eventuelle Überprüfung kann Auflage für die zu gewährenden Leistungen sein. Wird der Auflage nicht nachgekommen, gibts keine Leistungen.
Das ganze ist auch rechtmäßig, es passiert ja (normalerweise) auch nicht willkürlich.
Nein, das dürfen sie nicht. Sie dürfen nichtmal vom Vorhandensein eines Doppelbettes auf das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft schließen. Da müssen schon mehr "Beweise" her.
Wenn ein Verdacht besteht, dass in der Wohnung, die vom Amt bezahlt wird, mehrere Leute hausen, dann dürfen die das machen. Geht hierbei um Missbrauch von Leistungen
sharps54 am 28. November 2008 14:27 Auch wenn Menschen Unterstützung bekommen, leben sie in einer Wohnung und hausen dort nicht!
http://www.forium.de/redaktion/hartzivlebensgemeinschaftenunterder_lupe/