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Darf die Arbeitsagentur ohne Ankündigung Geld sperren?

gefragt von Iowenherz am 02.01.2009 um 1:27 Uhr

oder müssen die vorher schriftlich das ankündigen? Hab noch kein Geld bekommen?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 2. Januar 2009 01:28
5x
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Das kündigen die [schriftlich] an und geben sogar Gelegenheit zur [schriftlichen] Stellungnahme.

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 2. Januar 2009 01:29

genauso, DH

Kommentar von Talifu am 2. Januar 2009 01:30

DH

Kommentar von Iowenherz am 2. Januar 2009 01:37

wenn die das schriftlich fordern, dürfen die in dieser zeit einfach das geld nicht bezahlen bis sie ne antwort haben ?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Januar 2009 02:18

''dürfen die in dieser zeit einfach das geld nicht bezahlen''

Nein, dürfen sie nicht. Wie kommst du überhaupt drauf, dass es gesperrt wurde? Gibts denn einen Grund dafür?


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 2. Januar 2009 01:57
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War ein Feiertag,wird wohl nachher drauf sein


danielrd82
beantwortet von danielrd82 am 2. Januar 2009 01:28
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ja darf sie, machen sie auch gern, einfach nur wenn sie ein Anliegen haben, denn dann kommt ja von alleine vorbei.

Kommentar von Iowenherz am 2. Januar 2009 01:37

wenn die das schriftlich fordern, dürfen die in dieser zeit einfach das geld nicht bezahlen bis sie ne antwort haben ?

Kommentar von C6e5b51dec521de92dae3b1aabccbf0bsmalldanielrd82 am 2. Januar 2009 01:40

ja, die könne einfach die Zahlung bis zur Klärung verweigern, denn man darf nicht vergessen, die denken ja man hat 24 Stunden am Tag zeit, somit gehen die auch davon aus, dass man sofort kommt ,bzw reagiert

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Januar 2009 02:20

''ja, die könne einfach die Zahlung bis zur Klärung verweigern''

Nein, können sie nicht!

Kommentar von C6e5b51dec521de92dae3b1aabccbf0bsmalldanielrd82 am 2. Januar 2009 02:36

doch können sie, haben sie doch gemacht bei mir. Da kam nix vorher, außer die Gesetze haben sich da in den letzten 1 1/2 Jahren geändert.


Lursa
beantwortet von Lursa am 2. Januar 2009 01:33
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Würde die Arbeitsagentur das Geld sperren, würde sie das schriftlich ankündigen ... ohne das gehts nicht. Ausserdem musst Du immer die Möglichkeit haben, Einspruch einlegen zu können.

Kommentar von Iowenherz am 2. Januar 2009 01:36

wenn die das schriftlich fordern, dürfen die in dieser zeit einfach das geld nicht bezahlen bis sie ne antwort haben ?

Kommentar von Simple_avatar6smallLursa am 2. Januar 2009 01:49

Japp .. meistens ist es so ... bis das Gegenteil bewiesen wurde...

Kommentar von C6e5b51dec521de92dae3b1aabccbf0bsmalldanielrd82 am 2. Januar 2009 01:38

na wees ja net wo Ihr alle wohnt, aber bei uns in Sachsen, geht das doch ziemlich schnell, da reicht eine kleine Unstimmigkeit. Nach fünf Monaten haben die mal so eben, ohne Vorankündigung, gesperrt weil ihnen eingefallen war das sie die Geburtsurkunde von meiner Kleinen brauchen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. Januar 2009 01:36
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Eine Speerung erfolgt nach schriftlicher Ankündigung.

Wenn du noch kein Geld bekommen hast:

ist dein Antrag schon bearbeitet ?

oder

ist die Zeit für dein ALG abgelaufen?

oder

liegt das evtl. diesmal nur am Jahreswechsel?

oder hast du eine neue Bankverbindung?

Kommentar von Iowenherz am 2. Januar 2009 01:41

wenn die das schriftlich fordern, dürfen die in dieser zeit einfach das geld nicht bezahlen bis sie ne antwort haben ?

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 2. Januar 2009 02:19

wenn eine gesetzte Frist nicht eingehalten wird: JA


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