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Darf der Zahnarzt einem Kind einen Zahn ziehen - ohne Rücksprache mit Eltern?

gefragt von Larissa08 am 17.10.2008 um 15:42 Uhr

Oder muss für solche "Eingriffe" - wenn kein Erziehungsberechtgter dabei ist - ein extra Termin vereinbart werden?


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risibisi1987
beantwortet von risibisi1987 am 17. Oktober 2008 15:43
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Dann muss ein Extra-Termin vereinbart werden. Der Zahnarzt darf dem Kind nicht ohne die Eltern ziehen.

Kommentar von 9e88a7a7087c280f05339cb3ca37b9a2smallbina84 am 17. Oktober 2008 15:44

Das hätte ich jetzt auch gesagt... Ich wäre geschockt, wenn das jemand bei meinem Kind macht..

Kommentar von maganz am 17. Oktober 2008 15:50

Habe ich übrigens bei meiner Tante im Pflegeheim erlebt. Heim schickt 80-jährige Tante zu Zahnarzt, der zieht sämtliche Zähne, um sich ein lukratives Geschäft mit einem Gebiss zu verschaffen. Der Arzt hat damals von der Krankenkasse eine auf den Deckel bekommen, was meiner Tante aber nicht's bringt.

Kommentar von Simple_avatar4smallViala am 17. Oktober 2008 15:49

DH... würde direkt unter Körperverletzung fallen


majosandra
beantwortet von majosandra am 17. Oktober 2008 15:44
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Der Zahnarzt muß das mit den Eltern besprechen. Es sei denn, es ist ein Notfall.


anonym
beantwortet von maganz am 17. Oktober 2008 15:53
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Es muss nicht nur ein Termin vereinbart werden, sondern auch die ausdrückliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten eingeholt werden, sonst macht sich der Arzt der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.

Die Eltern müssen die Möglichkeit haben, die Notwendigkeit des Eingriffs von einem anderen Arzt prüfen zu lassen, der vielleicht ohne Extraktion auskommt (was auch für Ewachsene gilt, die können aber für sich selbst sprechen).

Selbst wenn es ein Milchzahn war - bei Kindern weiß man nie, wann die zweiten Zähne kommen, und sie müssen nach einer Extraktion u.U. jahrelang mit einer unschönen Zahnlücke herumlaufen, die nicht notwendig wäre (die Auffassungen, wann ein Zahn gezogen werden muss, gehen auch bei Zahnärzten auseinander).


anonym
beantwortet von Bodenseher am 17. Oktober 2008 15:43
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kommt drauf an was vereinbart wurde bzw. warum das Kind dort hin ging


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 17. Oktober 2008 15:44
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Kommt darauf an, wie alt das Kind ist. Bei kleineren Kindern wäre es von den Eltern fahrlässig, das Kind alleine zum Zahnarzt gehen zu lassen.

Kommentar von maganz am 17. Oktober 2008 15:48

Nein, das Alter des Kindes ist egal. Minderjährige sind immer schutzbedürftig. Alle Rechtsgeschäfte sind an die Einwilligung der Eltern gebunden, dazu gehören auch Zahnbehandlungen. Du könntest den Zahnarzt wegen Körperverletzung anzeigen, auf jeden Fall aber bei der Krankenkasse.


anonym
beantwortet von ulcus123 am 17. Oktober 2008 15:45
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es kommt darauf an wie alt das Kind ist. ansonsten sage ich er darf es nicht, weenn er es ohne rücksprache mit den eltern trotzdem mach sehe ich dies als körperverletzung an.


anonym
beantwortet von dennis180 am 17. Oktober 2008 15:52
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ohne eltern nicht


anonym
beantwortet von treueseele am 17. Oktober 2008 16:00
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Jeder gute Zahnarzt wird nie etwas tun, was ihm die Praxis kosten könnte. Nicht der Zahnarzt ist schuld, wenn ein Kind in seiner Praxis erscheint und Hilfe braucht. Man läßt auch kein Kind ohne Begleitung hingehen.

Wenn es der Fall gewesen sein sollte, das ein Kind ohne Wissen der Eltern oder eines anderen Erziehungsberechtigten beim Arzt erscheint, wird dieser Arzt sich erst mal über den Zustand des Kindes erkundigen und sich dann Bemühen,jemanden zu finden, der für das Kind zuständig ist. Ist es ein Notfall, setzt sich jeder Arzt mit dem Jugendamt in Verbindung,wenn er keine Zustandsperson, finden sollte. Wenn er aber nach eigenem Ermessen handelt, besteht die Möglichkeit, ihn wegen Körperverletzung anzuzeigen.

Kommentar von maganz am 17. Oktober 2008 16:04

Es geht hier nicht um das Erscheinen des Kindes ohne Begleitperson, auch nicht um das Behandeln des Kindes an sich, sondern um den gravierenden Eingriff einer Zahnextraktion. Hier muss immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden, auch denn wenn die z.B. im Wartezimmer warten oder neben dem Behandlungsstuhl.


anonym
beantwortet von Juridicum am 17. Oktober 2008 19:54
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Strafrechtlich gesehen liegt eine Körperverletzung dann nicht vor, wenn wirksam eingewilligt worden ist. Hierfür ist nicht die Geschäftsfähigkeit (Volljährigkeit) des Minderjährigen maßgeblich, sondern die individuelle Einsichtsfähigkeit sowie die Schwere des Eingriffs. Da das Ziehen eines Zahnes schon ein recht intensiver Eingriff ist würde ich eine Einwilligungsfähigkeit bei einem Kind unter 16 Jahren in jedem Fall verneinen. Dann würde tatsächlich eine Körperverletzung vorliegen.


roses4u2003
beantwortet von roses4u2003 am 24. Oktober 2008 00:57
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Absolut NEIN! Der Zahnarzt kann dann sogar verklagt werden.

Kommentar von E23bed313416bd9bde8736e86f20400esmallroses4u2003 am 24. Oktober 2008 01:02

Habe zu früh gesendet. Einen solchen Notfall für das Ziehen eines Zahnes wird es sicherlich nicht geben, ohne dass noch Zeit wäre, mit den Eltern Rücksprache zu halten. Aber begleitet denn niemand das Kind zum Zahnarzt? Ich war bei meinem Sohn immer mit im Behandlungsraum, insofern stellte sich für mich die Frage nie.


Kessko
beantwortet von Kessko am 18. November 2008 12:41
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Der Zahnarzt MUSS das mit den Eltern oder einem Elternteil besprechen und darf nicht einfach dem Kind 1 Zahn ziehen!


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