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Darf der Vorstandsvorsitzende eines Vereins auch Mitglied des Vereins sein?

gefragt von silbermond888 am 10.12.2007 um 13:13 Uhr

Darf der Vorstandsvorsitzende eines Vereins auch zugleich Mitglied des Vereins sein und bei der Mitgliederversammlung abstimmen?


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waterlilies
beantwortet von waterlilies am 10. Dezember 2007 14:15
11x
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Üblicherweise ist der Vorsitzende ein Mitglied des Vereines und wird in der Mitgliederversammlung gewählt. Er selber ist natürlich dann auch wahlberechtigt. Es gibt Vereine, in deren Satzung ausdrücklich eine Person bestimmt ist die "Natürlicher Vorstand" des Vereines ist. z.B. der Pfarrer (bei kirchlichen Vereinen) oder der Bürgermeister etc. Das kommt aber ganz selten vor.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 10. Dezember 2007 13:16
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Der muss Mitglied sein, sonst könnte er wohl kein Vorsitzender werden. Wie die Vereinsstatuten aussehen, kann ich natürlich nicht sagen, Grundsätzlich ist er natürlich auch stimmberechtigt. LG Lotusblume


gri1su
beantwortet von gri1su am 10. Dezember 2007 13:20
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Ein Vorstandsvorsitzender sollte sogar auch gleichzeitig Mitglied sein, um seine Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können.

Selbstverständlich kann er als Mitglied ebenfalls abstimmen, allerdings sollte ein Vorstandsvorsitzender sich bei Abstimmungen m. E. eher zurück halten, wenn er eine objektive Abstimmung erreichen will.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 10. Dezember 2007 13:16
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Das kommt auf die Bestimmungen der Vereinssatzung. Für "e.V." nach deutschem Recht muss diese Frage bejaht werden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 10. Dezember 2007 13:20

In der frage würde ich das wort "darf" durch ein "muss" ersetzen.


martymzee
beantwortet von martymzee am 10. Dezember 2007 13:17
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Man muss doch Vereinsmitglied sein um einem Verein vorzustehen ... wäre doch nur logisch ?!


Okotoks
beantwortet von Okotoks am 10. Dezember 2007 13:19
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Ich denke doch dass, das Bedingung ist. Woher soll er den das nötige "um was es geht" mitbringen?


anonym
beantwortet von solianer am 10. Dezember 2007 22:20
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wie schon beschrieben ist es sinnvoll ein "vereinsmitglied" als vorstandsvorsitzenden zu benennen - es muss aber nicht sein. ob der vorstandsvorsitzende ein stimmrecht bei der mitgliederversammlung hat, kommt auf die satzung und den jeweiligen tagespunkt an, z.b. bei der entscheidung ueber die "entlastung" des vorstandes hat er kein stimmrecht. wird der vorstandsvorsitzende aufgrund seines amtes ernannt ist die naechste frage, welche befugnisse er lt satzung hat. wichtig ist der punkt, dass er bei "geschaeften mit sich selbst" vom § 181 BGB befreit ist.


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 10. Dezember 2007 14:03
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Wenn er Vorstandsvorsitzender ist, stimme ich allen anderen zu, dann sollte er Mitglied sein und somit auch stimmberechtigt sein. Näheres regelt die Satzung des Vereins und das BGB. Sollte der verein jedoch zur Ausübung seiner Geschäfte einen Geschäftsführer einstellen, sieht die Sache schon anders aus, denn dann ist dieser Angestellter des Vereins und sollte dann zumindest kein Stimmrecht sondern vielleicht nur ein Beratungsrecht haben. Aber auch das sollte die Satzung oder der evtl. vorliegende Arbeitsvertrag regeln.


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