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Darf der Vermiter einfach in die Wohnung bzw ins WG-Zimmer?

gefragt von JoyG85JoyG85 am 05.03.2009 um 16:28 Uhr

Ich wohne in einer 2er WG. Als ich heute von einer Schulung wiederkam, sagte mir mein Mitbewohner, das der Vermieter mal wieder da war und einfach in mein Zimmer gegangen ist. Dies hat er schon öfters getan, er betritt die Wohnung auch einfach wenn wir nicht zuhause sind. Selbst wenn wir nur ein paar Stunden weg sind. Laut meinem Mitbewohner hat der Vermieter sogar ein Schlüssel zu meinem Zimmer (den habe ich nicht mal). Darf er einfach so, ohne einen wichtigen Grund hier rein? Mit wichtigem Grund meine ich etwas wie eine evtl. Gefahr o.ä.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. März 2009 16:30
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das nennt man Hausfriedensbruch und ich würde dem vermieter dies auch unmissverständölich sagen, das beim nächsten betrten der wohnung ohne anmeldung eine anzeige erfolgt

weiterhin hat er die Schlüssel für die Wohnung an EUCH komplett zu übergeben..

Kommentar von jimpo am 5. März 2009 16:34

Der gleichen Meinung bin ich auch.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 5. März 2009 16:41

auf jeden Fall!


obiwana
beantwortet von obiwana am 5. März 2009 16:29
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Definitiv: Nein! Sag ihm, wenn er das nochmal macht wechselt ihr das Schloß aus.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 5. März 2009 16:30
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Nein, darf er nicht.


Gonzoline
beantwortet von Gonzoline am 5. März 2009 16:30
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Nein, nur nach Anmeldung. Hatte aber auch so einen Vermieter, bin dann ausgezogen.


merci27
beantwortet von merci27 am 5. März 2009 16:30
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Nein auf keinen Fall, er braucht einen guten Grund und muss mit euch einen Termin vereinbaren. Am besten das Schloß auswechseln.


anonym
beantwortet von Prisci87 am 5. März 2009 16:30
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nein, darf er nicht das ist hausfriedensbruch...! der darf in die wohnung nur wenn der sich ne woche oder so vorher ankündigt


anonym
beantwortet von Claudia0904 am 5. März 2009 16:29
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Der muss sich anmelden.

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 5. März 2009 16:31

Der kann sich anmelden soviel wie er will. Wenn ich meinen Vermieter nicht reinlassen möchte, dann lasse ich ihn auch nicht rein. Ein Vermieter hat definitiv nicht das Recht meinen angemieteten Wohnraum zu betreten ohne dafür mein Einverständnnis zu bekommen. Ob nun mit oder ohne Anmeldung. Ausnahme: Es ist Gefahr im Verzug, aber für diesen Fall darf das so ziemlich jeder.


Linken208
beantwortet von Linken208 am 5. März 2009 16:29
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muss er voher absprechen oder es muss ein grund vorliegen


Tremor
beantwortet von Tremor am 5. März 2009 16:29
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Nur mit vorheriger Anmeldung.


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 5. März 2009 16:30
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er darf das nur nach anmeldung und mit begründung.


Pinje
beantwortet von Pinje am 5. März 2009 16:30
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er muss sich vorher anmelden


holsch
beantwortet von holsch am 5. März 2009 16:30
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darf er nicht... mir würden 100 € fehlen

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 5. März 2009 16:41

?!


anonym
beantwortet von Prisci87 am 5. März 2009 16:30
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nein, darf er nicht das ist hausfriedensbruch...! der darf in die wohnung nur wenn der sich ne woche oder so vorher ankündigt


finchen012
beantwortet von finchen012 am 5. März 2009 16:30
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nein darf er nicht er muss sich anmelden!


anonym
beantwortet von anjanni am 5. März 2009 16:31
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Einfach so darf er nicht rein. Und eigentlich sollte Dein Mitbewohner ihn auch daran hindern.

Wenigstens müßte er sich anmelden.

Ich würde dem Vermieter unmittelbar Hausverbot erteilen.

Ihr könnt auch einfach das Wohnungsschloß auswechseln. Dann hinterlegt Ihr einen Schlüssel bei einer Person Eures Vertrauens und teilt dem Vermieter das mit.


murks
beantwortet von murks am 5. März 2009 16:31
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Nein!


anonym
beantwortet von tergenna am 5. März 2009 16:31
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unverletzlichkeit der Wohnung ist sogar ein Grundrecht! Schloß ausbauen und Ruhe ist


sanye
beantwortet von sanye am 5. März 2009 16:35
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Was hast du denn bitte für einen Vermieter? Das gibts doch nicht ! Also ich würde das schon als Hausfriedensbruch bezeichnen wenn er einfach die Wohnung betritt ohne ankündigung und dann auch noch wo ihr nicht da seid echt der hammer! erkundige dich mal bei der Verbraucherschutzzentrale und sieh zu das du da ausziehst wünsch dir viel erfolg!


legnAkraD
beantwortet von legnAkraD am 5. März 2009 16:35
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Dein Vermieter darf ohne Eure zustimmung nichtmal im besitz eines Schlüssels für die Wohnung sein, Schlösser austauschen oder mal ein klärenes Gespräch führen


nightblue
beantwortet von nightblue am 5. März 2009 16:40
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Ich würde ihn entweder darauf ansprechen oder gleich das Schloss wechseln. Er hat nicht das Recht eure Wohnung zu betreten außer zu gelegentlichen Besichtigungsterminen (etwa 1x pro Jahr), die vorher mit euch vereinbart werden und zu denen ihr vor allem mit anwesend seid! Er hat außerdem nicht das recht ohne euer Einverständnis Schlüssel der Wohnung einzubehalten. Also mal ganz unmissverständlich ansprechen. Evtl. Unterlagen vom Mieterschutzbund besorgen, damit er das schriftlich hat, sollte er persönlich der Meinung sein das sei erlaubt. Dann müsst ihr nicht gleich Krieg anzetteln, das ist ja auch immer eher unangenehm...


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 5. März 2009 17:20
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Nein darf er nicht!!Laßt euch ein neus Schloß einbauen...und hinterlegt bei einem Bekannten oder Verwandten einen Zweitschlssel. Damit wenn etwas ist mit der Wohnung mit dem Haus jemand rein kann wenn ihr nicht da seit. Ansonsten bekommt ihr dann Ärger.


anonym
beantwortet von dieterfraenkle am 5. März 2009 17:53
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Also...mal ganz realistisch. Er darf das alles nicht u. ein neues Schloß wäre das mindeste, was fällig wäre, A B E R : was hast Du dann in Zukunft für ein Leben in der Wohnung? Stress u. Theater sind angesagt. Mein Rat: neues Schloß u. neue Wohnung suchen. mfg df


JoyG85
beantwortet von JoyG85 am 5. März 2009 19:21
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danke für eure zahlreichen und wirklich hilfreichen antworten. ich werde mit dem vermieter reden und zur noch mit meinem mitbewohner los gehen und ein neues schloss einbauen lassen. DANKE


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