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Darf der Vermieter verbieten das ich bei meiner Freundin in der Wohnung schlafe?

gefragt von Frank1212 am 26.10.2008 um 11:48 Uhr

Hallo,

der Vermieter meiner Freundin hat zu ihr gesagt das ich nicht bei ihr in der Wohnung schlafen darf. Er droht mit der Kündigung! Was nun?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Oktober 2008 11:49
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Drohen lassen. Das darf er nicht verbieten.


bluebluerose
beantwortet von bluebluerose am 26. Oktober 2008 11:51
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Kommt drauf an,wenn der Vermieter Deiner Freundin Ihr Vater ist und Sie noch sehr jung,dann darf er das.

Kommentar von C4cfa2a8a303b8e8f41f323bdf4cb446smallOliHeidrich am 26. Oktober 2008 11:55

DH - um die Ecke gedacht ;)


mikael
beantwortet von mikael am 26. Oktober 2008 11:55
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Ich bin der Meinund, wenn Du Dich bei Deiner Freundin eingenistet hast und länger wie sechs Wochen Du da Wohnst, steigt der Wasserverbrauch, die Müllgebühren etc.. Die gesamte Nebenkostenabrechnung ist auf einen Mieter ausgerichtet, mit welchem Recht sollen andere Mieter die Kosten die entstehen für einen weiteren Mieter übernehmen?


Kabark
beantwortet von Kabark am 26. Oktober 2008 11:50
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Das darf er nicht verbieten. Mit so einer Kündigung kommt er niemals durch. Drohgebärde.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 26. Oktober 2008 11:50
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Eine Kündigung aus genanntem Grund wäre unwirksam. Du darfst nur nicht da wohnen, ohne den Vermieter zu informieren. Wer in dieser Wohnung übernachtet, geht den Vermieter nichts an.

Kommentar von Obelhicks am 26. Oktober 2008 20:32

blendende antwort, aber das schlitzohr hat nicht geschrieben wie lange das schon geht....


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Oktober 2008 11:51
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da überschreitet er etwas ganz stark seine Kompetenzen, denn kein Vermieter hat das Recht über Besuch zu entscheiden und Drohrufe auszustoßen..

was anderes ist es bei Dauerbesuch

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 26. Oktober 2008 11:57

DH. Und das vermute ich, dass er bei seiner Freundin länger wohnt, wie sechs Wochen.


Soulreaver110
beantwortet von Soulreaver110 am 26. Oktober 2008 11:50
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NEIN das darf er nicht.


Fujikago
beantwortet von Fujikago am 26. Oktober 2008 11:50
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Das darf er nicht! In welchem Jahrhundert lebt der denn?


anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 26. Oktober 2008 11:50
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Besuch ist erlaubt, und der Vermieter hat nicht das Recht es zu verbieten. Es muss nur beim Versuch bleiben, es darf nichts darauf hinweisen, dass du da dauerhaft nächtigst. da gibt es solche klauseln, mit 6 wochen am stück und so. aber wenn der vermiter da stresst, is das schon ziemlich übertrieben, is er bei anderen dingen auch so? hat er angst du verbrauchst zuviel wasser und heizung?


Anell
beantwortet von Anell am 26. Oktober 2008 11:50
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Das ist mir in der Studentenzeit auch mal passiert, in einer erzkonservativen Stadt. Darf er nicht, sie hat das Recht auf freien Zugang für Besuch, wann immer sie will. Vielleicht sollte sie grundsätzlich überlegen auszuziehen bei einem solchen Vermieter. Das war damals meine Lösung. Anell


Lena101
beantwortet von Lena101 am 26. Oktober 2008 11:54
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Er kann dir nicht verbieten, dort ab und zu zu schlafen, aber wenn du immer dort bist, dann wird die Wohnung von 2 Personen belegt und der Mietvertrag muss geändert werden, ebenso die Nebenkostenabrechnung. Die anderen Mieter müssen nicht für dich die Wasserkosten etc. tragen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 26. Oktober 2008 17:56

Das ist falsch. Auch wenn er einzieht, brauch/muss der Mietvertrag nicht geändert werden. Das die Nebenkostenabgaben dann erhöht werden können/sollten, das ist klar.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 26. Oktober 2008 11:50
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Wie alt ist dieser Mensch?150 oder?natürlich darf er das NICHT verbieten!


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 26. Oktober 2008 11:51
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Nein er darf es nicht verbieten da vom Gesetzgeber eine Besuchszeit von 3 Monaten gewährt wird..( das beinahlten auch Übernachtungen )


bulli66
beantwortet von bulli66 am 26. Oktober 2008 11:52
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wenn du nicht eingezogen bist sondern nur hi und da bei deiner freundin übernachtest, kann er sagen was er will. machen kann er allerdings michts


Malkia
beantwortet von Malkia am 26. Oktober 2008 11:54
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Du meine Güte, in welchem Jahrhundert lebt denn der, hat der etwas verpasst?
Natürlich darf er das nicht verbieten und solltest du das Bedürfnis haben, bei deiner Freundin dauerhaft einzuziehen, darf er das auch nicht verbieten!


mou2000
beantwortet von mou2000 am 26. Oktober 2008 11:55
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Ist der Vermieter der Exfreund deiner Freundin das klingt nach Eifersucht :)


anonym
beantwortet von MarianneW am 26. Oktober 2008 11:55
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Im Regelfall bei einer normalen Mietwohnung kann er ihr nicht verbieten ab und an bzw regelmäßig Besuch zu erhalten - solange diese sich dort nicht ständig aufhält. Anders sieht es natürlich bei Wohnheimen, WGs o.ä. aus.


anonym
beantwortet von Frank1212 am 26. Oktober 2008 12:02
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Also meine Freundin ist 21 und sie hat schon länger eine WG mit einem Kumpel. Auch er lebt mit ihr in der neuen Wohnung. Der Mietvertrag ist auf beide ausgeschrieben. Die Wohnung ist ca 70 M³ groß.

Kommentar von Frank1212 am 26. Oktober 2008 12:11

Sie wohnt gerade mal eine Woche dort


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. Oktober 2008 20:30
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die ganzblauerose liegt richtig. er kann es nur verbieten wenn es seine minderjährige tochter ist.

ein mieter kann übernachtungsbesuch bis zu 6 wochen empfangen, längerer besuch sollte wegen der betriebskosten, die auch andere mieter nach personen bezahlen müssen entsprechend angemeldet werden.

eine klage würde der vermieter verlieren und dabei richtig draufzahlen, denn der streitwert liegt bei einer jahresmiete.


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 27. Oktober 2008 10:55
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Wurde schon exakt beantwortet, wenn Sie hin und wieder dort schlafen/nächtigen/6 Wochenfrist beachten (ich finde das Wort schlafen immer in diesem Zusammenhang schön), Ihre Freundin nicht die Tochter des Verrmieters ist (könnte er aus privaten Gründen Hausverbot erteilen)gibt es kein Gericht in Deutschland, das einer Kündigung Recht geben würde.


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