Hallo,
der Vermieter meiner Freundin hat zu ihr gesagt das ich nicht bei ihr in der Wohnung schlafen darf. Er droht mit der Kündigung! Was nun?

Kommt drauf an,wenn der Vermieter Deiner Freundin Ihr Vater ist und Sie noch sehr jung,dann darf er das.
OliHeidrich am 26. Oktober 2008 11:55 DH - um die Ecke gedacht ;)

Ich bin der Meinund, wenn Du Dich bei Deiner Freundin eingenistet hast und länger wie sechs Wochen Du da Wohnst, steigt der Wasserverbrauch, die Müllgebühren etc.. Die gesamte Nebenkostenabrechnung ist auf einen Mieter ausgerichtet, mit welchem Recht sollen andere Mieter die Kosten die entstehen für einen weiteren Mieter übernehmen?

Das darf er nicht verbieten. Mit so einer Kündigung kommt er niemals durch. Drohgebärde.

Eine Kündigung aus genanntem Grund wäre unwirksam. Du darfst nur nicht da wohnen, ohne den Vermieter zu informieren. Wer in dieser Wohnung übernachtet, geht den Vermieter nichts an.
blendende antwort, aber das schlitzohr hat nicht geschrieben wie lange das schon geht....

da überschreitet er etwas ganz stark seine Kompetenzen, denn kein Vermieter hat das Recht über Besuch zu entscheiden und Drohrufe auszustoßen..
was anderes ist es bei Dauerbesuch
mikael am 26. Oktober 2008 11:57 DH. Und das vermute ich, dass er bei seiner Freundin länger wohnt, wie sechs Wochen.

Das darf er nicht! In welchem Jahrhundert lebt der denn?
Besuch ist erlaubt, und der Vermieter hat nicht das Recht es zu verbieten. Es muss nur beim Versuch bleiben, es darf nichts darauf hinweisen, dass du da dauerhaft nächtigst. da gibt es solche klauseln, mit 6 wochen am stück und so. aber wenn der vermiter da stresst, is das schon ziemlich übertrieben, is er bei anderen dingen auch so? hat er angst du verbrauchst zuviel wasser und heizung?

Das ist mir in der Studentenzeit auch mal passiert, in einer erzkonservativen Stadt. Darf er nicht, sie hat das Recht auf freien Zugang für Besuch, wann immer sie will. Vielleicht sollte sie grundsätzlich überlegen auszuziehen bei einem solchen Vermieter. Das war damals meine Lösung. Anell

Er kann dir nicht verbieten, dort ab und zu zu schlafen, aber wenn du immer dort bist, dann wird die Wohnung von 2 Personen belegt und der Mietvertrag muss geändert werden, ebenso die Nebenkostenabrechnung. Die anderen Mieter müssen nicht für dich die Wasserkosten etc. tragen.
Malkia am 26. Oktober 2008 17:56 Das ist falsch. Auch wenn er einzieht, brauch/muss der Mietvertrag nicht geändert werden. Das die Nebenkostenabgaben dann erhöht werden können/sollten, das ist klar.

Wie alt ist dieser Mensch?150 oder?natürlich darf er das NICHT verbieten!

Nein er darf es nicht verbieten da vom Gesetzgeber eine Besuchszeit von 3 Monaten gewährt wird..( das beinahlten auch Übernachtungen )

wenn du nicht eingezogen bist sondern nur hi und da bei deiner freundin übernachtest, kann er sagen was er will. machen kann er allerdings michts

Du meine Güte, in welchem Jahrhundert lebt denn der, hat der etwas verpasst?
Natürlich darf er das nicht verbieten und solltest du das Bedürfnis haben, bei deiner Freundin dauerhaft einzuziehen, darf er das auch nicht verbieten!
Ist der Vermieter der Exfreund deiner Freundin das klingt nach Eifersucht :)
Im Regelfall bei einer normalen Mietwohnung kann er ihr nicht verbieten ab und an bzw regelmäßig Besuch zu erhalten - solange diese sich dort nicht ständig aufhält. Anders sieht es natürlich bei Wohnheimen, WGs o.ä. aus.
Also meine Freundin ist 21 und sie hat schon länger eine WG mit einem Kumpel. Auch er lebt mit ihr in der neuen Wohnung. Der Mietvertrag ist auf beide ausgeschrieben. Die Wohnung ist ca 70 M³ groß.
Sie wohnt gerade mal eine Woche dort
die ganzblauerose liegt richtig. er kann es nur verbieten wenn es seine minderjährige tochter ist.
ein mieter kann übernachtungsbesuch bis zu 6 wochen empfangen, längerer besuch sollte wegen der betriebskosten, die auch andere mieter nach personen bezahlen müssen entsprechend angemeldet werden.
eine klage würde der vermieter verlieren und dabei richtig draufzahlen, denn der streitwert liegt bei einer jahresmiete.

Wurde schon exakt beantwortet, wenn Sie hin und wieder dort schlafen/nächtigen/6 Wochenfrist beachten (ich finde das Wort schlafen immer in diesem Zusammenhang schön), Ihre Freundin nicht die Tochter des Verrmieters ist (könnte er aus privaten Gründen Hausverbot erteilen)gibt es kein Gericht in Deutschland, das einer Kündigung Recht geben würde.