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Darf der Vermieter unsere Garage ungefragt betreten und hat er ein Recht auf einen Zweitschlüssel

gefragt von tergenna am 20.03.2009 um 18:39 Uhr

Garage gehört zur vermieteten Wohnung, zahlen dafür auch extra Miete.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. März 2009 18:40
9x
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Zu beiden Fragen: Nein.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. März 2009 18:40
6x
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er hat kein Recht auf einen Zweitrschlüssel und auch nicht das Recht des unbefugtem Betretens

Kommentar von tergenna am 20. März 2009 18:41

Müssen wir ihm also nur mitteilen, an wen er sich im Notfall wenden kann?

Kommentar von phantasielos am 20. März 2009 18:44

Genau so ist es. Ihr müsst ihm mitteilen wer im Notfall Zutritt in deine Wohnung hat. Ich würde empfehlen die Schlösser auszutauschen, wenn er den Schlüssel nicht freiwillig abgibt.


holsch
beantwortet von holsch am 20. März 2009 18:40
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nein


heialex
beantwortet von heialex am 20. März 2009 18:40
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Definitiv nein.


anonym
beantwortet von phantasielos am 20. März 2009 18:40
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  1. nein, darf er nicht. Er muss es ankündigen.
  2. Schloss auswechseln

Pumukl
beantwortet von Pumukl am 20. März 2009 18:40
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nope


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 20. März 2009 18:40
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Nein, genau wie zu Deiner Wohnung auch nicht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 20. März 2009 18:40
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Auf keine FAll! Was will der denn da?

Kommentar von tergenna am 20. März 2009 18:44

Garage lüften, Wasser im Herbst abstellen und im Frühjahr wieder anstellen. Ansonsten keine Ahnung

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 20. März 2009 18:59

Für den Frostschutz ist das einzusehen. Er hätte aber dafür einen Hinweis in den Garagenmietvertrag schreiben sollen. In diesem Falle der Frostsicherung kann man den Zutritt zum An- und Abstellen nicht verwehren!

Kommentar von tergenna am 20. März 2009 20:34

er muß ein Wasserhahn aufgedreht werden, bis kein Wasser mehr kommt, das kann er uns auch sagen bzw. in unserem beisein die Hähne aufdrehen. Nur leider stand heute bereits zum dritten Mal in dieser Woche die Garage bis zum Anschlag offen. Da mein Mann darin auch sein Werkzeug lagert, kann sich jeder kostenfrei bedienen, der vorbeikommt. Wenn er reingehen würde, etwas erledigen würde, die Garage wieder zumachen würde und dann abschließen würde, wäre es uns ja noch egal, aber Garage stundenlang ohne aufsicht offen stehen lassen, das ging dann heute einfach zu weit. Wir haben Schlüssel angefordert, bis jetzt allerdings noch nicht erhalten. Werden noch bis morgen warten, ansonsten das Schloß austauschen

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 23. März 2009 10:35

Das hört sich nach einer Schikane an. Hier reicht das Angebot an den Vermieter, dass der Mieter selber die erforderliche Absperrung des Wasser vor der Frostperiode und die Öffnung ab März wieder vornimmt. Schloß tauschen! Aber gut darauf achten, das es im kommenden Winter nicht zum Frostbruch kommt! Termin im Kalender vermerken.


JoScho
beantwortet von JoScho am 20. März 2009 18:40
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Betreten nur nach Absprache mit Begründung. Einen Zweitschlüssel darf er haben, aber nur im Notfall benutzen.

Kommentar von tanja1959 am 21. März 2009 10:04

NEIN, er darf keinen Zweitschlüssel haben, ausser der Mieter ! erlaubt ihm es.

Wenn er die Garage betreten will wegen Wasser etc. muss er sich vorher rechtzeitig anmelden, damit ihn der Mieter reinlassen kann! Alles Andere ist Hausfriedensbruch.


sarrex
beantwortet von sarrex am 20. März 2009 18:40
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nein darf er nicht...nur nach vorheriger ankündigung in deinem beisein.....es sei denn der weg zu seiner wohnung,falls vermieter im selben haus wohnt;führt auch über die garage


SchOkiiEeis
beantwortet von SchOkiiEeis am 20. März 2009 18:41
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neeiiiin! wo würden wir denn da hinkommen...? nächstes mal besuchet er dich, wenn du gerade unter der dusche stehst!


Smash
beantwortet von Smash am 20. März 2009 18:43
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Normalerweise darf er es nur im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also mit Vorankündigung, oder in einem Notfall, wie Leitungsbruch oder Feuer. Einen Zweitschlüssel darf er nicht ohne Deine Erlaubnis haben.

Einschränkung: Wenn es im Mietvertrag ausdrücklich anders vereinbart ist.


tauben
beantwortet von tauben am 5. April 2009 19:19
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er kein recht da rein zu gehen dafür´zahlts du miete dafür fragen auf beide nein


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