gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf der Vermieter Schönheitsreparaturen machen wenn wir zu hause ein Neugeborenes haben?

gefragt von Stern08 am 14.12.2008 um 18:38 Uhr

Unser Vermieter hat Sommer 2009 vor unser Bad- und Warmwasserversorgung auf Zentral umzustellen, aber da wir April 2009 ein baby kriegen, ist die frage darf er das, weil wir ein neugeborenes haben wegen den ganzen Schadstoffen bzw. Lärm was dadurch verursacht werden?Oder ist er Verpflichtet die Renovierungarbeiten früher zu machen? Der Architekt war bereits letzte woche schon da und hat alles gemessen!!! Unsere Fenster sind bereits seit wir hier wohnen Undicht, der Vermieter hat gesagt das er neue Fenster irgendwann einbauen wird aber bis jetzt ist es nicht geschehen. Seit viele Jahren ist daran nichts gemacht worden, die alte Holzfenster sind schon an den dichtungen verschimmelt!Ist der Vermieter auch verpflichtet uns das zu erneuern weil wir ja ein baby kriegen und schimmel ist gerade nicht gesund. Wir lüften aber auch immer richtig aber an der dichtungen hat sich der Schimmel gefressen schon seit wir hier eingezogen sind!!!Danke schon mal im voraus für eure Antwort!!!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34333)
Miete (3225)
Vermieter (1299)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 14. Dezember 2008 18:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist zwar bedauerlich , wenn eine Renovierung zu einem für euch ungünstigen Termin stattfindet , aber ein Baby ist kein Grund wichtige Bautermine aufzuschieben. Allerdings wäre gegenseitige Rücksichtnahme in diesem Fall angebracht. Sprecht mit dem Vermieter und tragt eure Argumente vor.Vielleicht läßt sich der Termin verschieben.


moon73
beantwortet von moon73 am 14. Dezember 2008 18:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er darf . Ihr könntet ihn aber bitten, den Termin um ein paar Monate zu verschieben, entweder früher oder später.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Dezember 2008 18:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was euer Vermieter vorhat, sind keine Schönheitsreparaturen sondern größere Um- und Ausbauten.

Wenn ihr im April Nachwuchs bekommt, ist das schön für euch, aber deswegen könnt ihr nicht verlangen, dass nicht gearbeitet werden darf.


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. Dezember 2008 21:33
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das könnte - wenn es sich um eine durchgreifende Wohnwertverbesserung handelt - auch eine Modernisierungsmassnahme sein, die er 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen muss und für welche er eure Zustimmung braucht. Wenn es eine Modernisierungsmassnahme ist, muss er konkret den Ablauf (Zeitspanne und Art der Massnahmen sowie zu erwartende Mieterhöhung) schriftlich in dieser Ankündigung darlegen. Solltet ihr nicht zustimmen und auch keine Handwerker einlassen, muss er euch auf Zustimmung verklagen, was ewig dauern kann. Ihr solltet den Vermieter darauf ansprechen, welchen Charakter diese Massnahme hat (Modernisierung oder Um-und Ausbauten). Im letzteren Fall müsst ihr euch auch nicht alles gefallen lassen, zumal der Vermieter ja in eure Wohnung muss. Auch bei Um-und Ausbauten muss sich der Vermieter die Frage der Zumutbarkeit für die Mieter stellen. Andererseits hat euch der Vermieter ja schon sehr lange zuvor informiert. Also: Unbedingt Kontakt zum Vermieter aufnehmen und eure Bedenken wegen des Kindes anmelden - und Lösungen für eine schonende Massnahme finden. Ich denke, das sollte möglich sein. Im Extremfall und bei völliger Ablehnung des Vermieters - siehe meine obigen Ausführungen. In beiden Fällen (Modernisierung oder Um-und Ausbau) habt ihr Möglichkeiten, diese Massnahme zeitlich zu verschieben. Versucht es aber erst mal friedlich...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.