Folgender Fall: Vermieter bzw. Verwalter behauptete, es sei nichts Schlimmes und würde auch nur ein paar Minuten dauern! (Beides stimmte nicht, es war Mobbing pur). Ohne Vorbereitung/Anmeldung forderte der Verwalter, begleitet von noch 2 Leuten, meine Mutter (71), die er gerade durch Sturmklingeln aus dem Mittagsschlaf gerissen hatte, auf, ihn einzulassen, und aus Unsicherheit/Überrumpelung gab sie nach. Ärgerte sich dann aber sehr darüber, denn sie sollte wegen schief hängender Gardine etc. regelrecht "abgekanzelt/gemobbt/schikaniert" werden. Verwalter/Vermieter behauptete auch noch, sie sei ja telefonisch nicht zu erreichen gewesen, was a) nicht stimmt, b) hätte er sich ja auch schriftlich anmelden können. Leider keine Zeugen. Ist dies Hausfriedensbruch?

Besichtigungsrecht des Vermieters:
Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen.
Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.
Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.
In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seins Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377).
Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).

Das ist Haufriedensbruch. Selbst ein Vermieter oder auch Hausverwalter darf ohne Genehmigung eines Mieters das Objekt nicht betretten. Unerlaubtes betreten durch dritte, klare definition von hausfriedensbruch. kann zur anzeige gebracht werden.
Malkia am 8. März 2009 14:08 Sehe ich auch so.

Nein Hausfriedensbruch ist das nicht, aber ich nenne das Nötigung. Geh damit mal zu Mieterverein. So ein Verhalten ist nicht hinnehmbar.

der vermieter bzw. hausverwaltung hat sich nicht korrekt verhalten. nur nach rechtzeitiger, mindestens 24stündiger voranmeldung und aus berechtigtigtem grund, außer in havariefällen, gibt es das recht die wohnung in augenschein zu nehmen. dabei ist auf die interessen der mutter rücksicht zu nehmen. offensichtlch wurde deine mutter überrumpelt. ich schlage folgendes vor: du lässt dir eine von deiner mutter unterschriebne vollmacht aushändigen (sprich du schreibst sie und mutter unterschreibt) aus welcher hervorgeht, dass du bis auf widerruf und unbefristet die interessen deiner mutter bezüglich ihres mietverhältnisses wahrnimmst und dass diese auch ausdrücklich die unterschriftsberechtigung beinhaltet. diese vollmach fügst du einem schreiben an den vermieter bei, in welchem du ihm erklärst, das er sich dementsprechend grundsätzlich an dich zu wenden habe. das muss er dann respektieren. deiner mutter schärfs du ein, dass sie also diesen leuten nicht mehr die tür öffnet. in die vollmacht deine adresse mit telefon reinschreiben. das alles hat nichts mit entmündigung etc. zu tun. ich hab das für eine 83jährige entfernte verwandte auch so praktiziert. hausfriedensbruch war das tatsächlich nicht, grenzt wohl aber an nötigung, was zu beweisen wäre. auch wenn die gardine sonst wo hängt oder keine da ist, geht das niemanden außer deine mutter an, sie ist besitzerin der wohnung und braucht niemanden reinzulassen, wenn sie es nicht will.

Zumindest darf er nicht einfach so in die Wohnung. Er muss freundlich fragen und am besten einen Termin ausmachen. Sollte ein zwingender Grund vorliegen, dann ja. Hausfriedensbruch liegt hier eher nicht vor.

Ist kein Hausfriedensbruch, da reingelassen.
Natürlich dürfen sie nicht Einlass verlangen.
Schriftlich auffordern, Termine in Zukunft nur durch schriftliche Anfrage und EURER Zustimmung zustande kommen zu lassen. Ebefalls bitten, die gesetzlichen ruhezeiten einzuhalten und zu respektieren.
mecanoqueen am 8. März 2009 14:06 Und dann Termine immer nur im Beisein mit neutralem Zeugen (kein Familienmitglied). Das wird sie in ihre Schranken weisen.
danke sehr
ErsterSchnee am 8. März 2009 14:12 Mittagszeit ist aber in den seltensten Fällen gesetzlich vorgegeben. Die meisten Städte/Gemeinden haben keine Mittagszeit, das ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, daß von 12 bis 3 (oder wann auch immer) Ruhe zu herrschen hat.
Malkia am 8. März 2009 14:17 ???, was meinst du, oder hast du dich jetzt vertan?
mecanoqueen am 8. März 2009 16:32 Die meisten Komunen haben diesebzüglich eine Regelung. Da es aber kein Gesetz gibt, ist man im Irrglauben, es gäbe gar keine Regelung.
ErsterSchnee am 8. März 2009 18:57 Also unsere Kleinstadt hat definitiv keine Regelung. Ich habe nachgefragt.
Malkia am 8. März 2009 14:17 Die "Ruhezeiten" sind in dem Fall nicht anwendbar, wenn es denn welche gibt, lt. Hausordnung.

Nein du musst den nicht reinlassen ...Hausfriedensbruch ist es nicht da er ja reingelassen wurde...

Ohne Zeugen nützt Dir das alles nichts, selbst wenn es Mord gewesen wäre.
Ich würde mich schriftlich per Einschreiben beschweren, dann ist es wenigstens bei den Akten.
danke, prima tipp mit dem beschwerde-einschreiben
Nein dies ist kein Hausfriedensbruch. Warum ist dies so ein Problem den Vermieter ohne Anmeldung in die Wohnung zu lassen. Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man doch Einlass gewähren. Man muss ja den Vermieter nicht als Feind betrachten, er gibt doch den Mietern ein Dach über dem Kopf. Wenn sich der Vermieter anmeldet, dann muss man ihn, sowieso in die Wohnung lassen. Also was soll das. Es ist doch kein Problem ihn, ohne Voranmeldung mal kurz in die Wohnung zu lassen. Aber wenn man was zu verbergen hat, dann geht dies nicht. Inge

Nur im Notfall. Sonst muss er sich rechtzeitig anmelden.

Nein! Der Vermieter hat zwar das Recht die vermietete Wohnung zu einer Besichtigung zu betreten. aber nur bei triftigen Grund und nach absprache! Schreib ihm, daß er sich bitte bei Dir anmelden möge und eine weiter Besichtigung sei untersagt, auch wenn Deine Mutter auf Drängen keinen Widerstand leistet. Wenn es dringende Notwendigkeiten gibt, möge er telefonische um Erlaubnis bitten. Die wohnung Deiner Mutter ist Privat und unterliegt einem Schutz. Weiter möge er die Mittags- und Nachtruhe einhalten. Der Vermieter hat gegen Hausfriedensbruch und Nötigung verstoßen. Die Beweislage ist allerdings schwierig.
ErsterSchnee am 8. März 2009 14:23 Es gibt keine Mittagsruhe!
JoScho am 8. März 2009 14:50 Versuch mal in einer Wohnsiedung mittags Deinen Rasen mit einem Motomäher zu mähen! Guck mal ins Nachbarrecht.
ErsterSchnee am 8. März 2009 18:56 Habe ich. Ich habe sogar mal bei uns bei der Stadt angerufen und mich erkundigt, weil wir Ärger mit jemandem hatten, der auch auf Ruhezeiten bestanden hat.
Bei uns gibt es nur Regelungen bzgl. Baulärm. Ansonsten sollte man von 22 bis 6 Uhr Zimmerlautstärke einhalten (Baulärm ist ab 20 Uhr zu unterlassen), den Rest des Tages kann man machen, was man will. Es sei denn, es ist Sonntag, dann gelten andere Regelungen.
Hier kannst Du also fröhlich täglich von 12 bis 2 Deinen Rasen mähen, ohne daß ein Nachbar was machen kann (außer sich zu ärgern).
Grundsätzlich darf der VM oder Bevollmächtigte von dem das NICHT. Einzige Ausnahme wäre ein Notfall. Nur machen kannst nachträglich kaum was, ausser Dir solche Belästigungen zu verbitten und verbieten. Bei Zuwiderhandlund kannes dann Nötigung sein.
Hausfriedensbruch ist das nicht,du hast sie ja reingelassen ,oder haben die dich zur Seite gedrängt.? Normalerweise müssen die sich aber min. eine Woche vorher anmelden,wie auch immer das ist deren sache zur Not auch schriftlich

Sie müssen sich auf jeden Fall anmelden. Es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Ich denke da an einen Rohrbruch oder ähnliches.
Nein das ist kein Hausfriedensbruch, aber sie hätte ihn nicht ohne dringenden Grund reinlassen müssen.
nein, weil deine Mutter ihn ja reingelassen hat. Man darf besuchen wen man will, wenn derjenige öffenet und einen hereinläßt. Ich gehe mal nicht davon aus, daß der Zutritt mit Gewalt erfolgte. Und da ja gesagt wurde, es wäre nicht schlimmes, war es ja auch keine falsche Aussage

Hausfriedesbruch nein, weil er eingelassen wurde.
Aber eine Frechheit, sie hätte sich weigern können, was für eine ältere Dame schwer ist.
Das ganze grenzt ja schon an Nötigung. Wenn wieder eine Besichtigung verlangt wird, sollen sie sich vorher schriftlich anmelden mit einer konkreten Begründung, ansonsten braucht sie die Leute nicht herein lassen.
klasse, herzlichen Dank, diese Informationen helfen uns