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Darf der Vermieter ohne Voranmeldung Einlass in Wohnung verlangen?

gefragt von JanetAntje1965JanetAntje1965 am 08.03.2009 um 14:01 Uhr

Folgender Fall: Vermieter bzw. Verwalter behauptete, es sei nichts Schlimmes und würde auch nur ein paar Minuten dauern! (Beides stimmte nicht, es war Mobbing pur). Ohne Vorbereitung/Anmeldung forderte der Verwalter, begleitet von noch 2 Leuten, meine Mutter (71), die er gerade durch Sturmklingeln aus dem Mittagsschlaf gerissen hatte, auf, ihn einzulassen, und aus Unsicherheit/Überrumpelung gab sie nach. Ärgerte sich dann aber sehr darüber, denn sie sollte wegen schief hängender Gardine etc. regelrecht "abgekanzelt/gemobbt/schikaniert" werden. Verwalter/Vermieter behauptete auch noch, sie sei ja telefonisch nicht zu erreichen gewesen, was a) nicht stimmt, b) hätte er sich ja auch schriftlich anmelden können. Leider keine Zeugen. Ist dies Hausfriedensbruch?

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Mietrecht x 3.887 Vermieter x 1.339 Hausfriedensbruch x 52

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Malkia
beantwortet von Malkia am 8. März 2009 14:03
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Hilfreichste Antwort

Besichtigungsrecht des Vermieters:

Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen.

Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.

Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.

In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seins Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377).

Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 8. März 2009 14:07

Das ganze grenzt ja schon an Nötigung. Wenn wieder eine Besichtigung verlangt wird, sollen sie sich vorher schriftlich anmelden mit einer konkreten Begründung, ansonsten braucht sie die Leute nicht herein lassen.

Kommentar von Simple_avatar2smallJanetAntje1965 am 8. März 2009 14:10

klasse, herzlichen Dank, diese Informationen helfen uns


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swenw
beantwortet von swenw am 8. März 2009 14:05
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Das ist Haufriedensbruch. Selbst ein Vermieter oder auch Hausverwalter darf ohne Genehmigung eines Mieters das Objekt nicht betretten. Unerlaubtes betreten durch dritte, klare definition von hausfriedensbruch. kann zur anzeige gebracht werden.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 8. März 2009 14:08

Sehe ich auch so.


heialex
beantwortet von heialex am 8. März 2009 14:04
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Nein Hausfriedensbruch ist das nicht, aber ich nenne das Nötigung. Geh damit mal zu Mieterverein. So ein Verhalten ist nicht hinnehmbar.


albatros
beantwortet von albatros am 8. März 2009 18:48
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der vermieter bzw. hausverwaltung hat sich nicht korrekt verhalten. nur nach rechtzeitiger, mindestens 24stündiger voranmeldung und aus berechtigtigtem grund, außer in havariefällen, gibt es das recht die wohnung in augenschein zu nehmen. dabei ist auf die interessen der mutter rücksicht zu nehmen. offensichtlch wurde deine mutter überrumpelt. ich schlage folgendes vor: du lässt dir eine von deiner mutter unterschriebne vollmacht aushändigen (sprich du schreibst sie und mutter unterschreibt) aus welcher hervorgeht, dass du bis auf widerruf und unbefristet die interessen deiner mutter bezüglich ihres mietverhältnisses wahrnimmst und dass diese auch ausdrücklich die unterschriftsberechtigung beinhaltet. diese vollmach fügst du einem schreiben an den vermieter bei, in welchem du ihm erklärst, das er sich dementsprechend grundsätzlich an dich zu wenden habe. das muss er dann respektieren. deiner mutter schärfs du ein, dass sie also diesen leuten nicht mehr die tür öffnet. in die vollmacht deine adresse mit telefon reinschreiben. das alles hat nichts mit entmündigung etc. zu tun. ich hab das für eine 83jährige entfernte verwandte auch so praktiziert. hausfriedensbruch war das tatsächlich nicht, grenzt wohl aber an nötigung, was zu beweisen wäre. auch wenn die gardine sonst wo hängt oder keine da ist, geht das niemanden außer deine mutter an, sie ist besitzerin der wohnung und braucht niemanden reinzulassen, wenn sie es nicht will.


magura99
beantwortet von magura99 am 8. März 2009 14:03
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Zumindest darf er nicht einfach so in die Wohnung. Er muss freundlich fragen und am besten einen Termin ausmachen. Sollte ein zwingender Grund vorliegen, dann ja. Hausfriedensbruch liegt hier eher nicht vor.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 8. März 2009 14:02
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Ist kein Hausfriedensbruch, da reingelassen.

Natürlich dürfen sie nicht Einlass verlangen.

Schriftlich auffordern, Termine in Zukunft nur durch schriftliche Anfrage und EURER Zustimmung zustande kommen zu lassen. Ebefalls bitten, die gesetzlichen ruhezeiten einzuhalten und zu respektieren.

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 8. März 2009 14:06

Und dann Termine immer nur im Beisein mit neutralem Zeugen (kein Familienmitglied). Das wird sie in ihre Schranken weisen.

Kommentar von Simple_avatar2smallJanetAntje1965 am 8. März 2009 14:10

danke sehr

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. März 2009 14:12

Mittagszeit ist aber in den seltensten Fällen gesetzlich vorgegeben. Die meisten Städte/Gemeinden haben keine Mittagszeit, das ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, daß von 12 bis 3 (oder wann auch immer) Ruhe zu herrschen hat.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 8. März 2009 14:17

???, was meinst du, oder hast du dich jetzt vertan?

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 8. März 2009 16:32

Die meisten Komunen haben diesebzüglich eine Regelung. Da es aber kein Gesetz gibt, ist man im Irrglauben, es gäbe gar keine Regelung.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. März 2009 18:57

Also unsere Kleinstadt hat definitiv keine Regelung. Ich habe nachgefragt.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 8. März 2009 14:17

Die "Ruhezeiten" sind in dem Fall nicht anwendbar, wenn es denn welche gibt, lt. Hausordnung.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 8. März 2009 14:02
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Nein du musst den nicht reinlassen ...Hausfriedensbruch ist es nicht da er ja reingelassen wurde...


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 8. März 2009 14:02
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Ohne Zeugen nützt Dir das alles nichts, selbst wenn es Mord gewesen wäre.

Ich würde mich schriftlich per Einschreiben beschweren, dann ist es wenigstens bei den Akten.

Kommentar von Simple_avatar2smallJanetAntje1965 am 8. März 2009 14:09

danke, prima tipp mit dem beschwerde-einschreiben


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 14. März 2009 21:58
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Nein dies ist kein Hausfriedensbruch. Warum ist dies so ein Problem den Vermieter ohne Anmeldung in die Wohnung zu lassen. Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man doch Einlass gewähren. Man muss ja den Vermieter nicht als Feind betrachten, er gibt doch den Mietern ein Dach über dem Kopf. Wenn sich der Vermieter anmeldet, dann muss man ihn, sowieso in die Wohnung lassen. Also was soll das. Es ist doch kein Problem ihn, ohne Voranmeldung mal kurz in die Wohnung zu lassen. Aber wenn man was zu verbergen hat, dann geht dies nicht. Inge


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 9. März 2009 08:56
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Nur im Notfall. Sonst muss er sich rechtzeitig anmelden.


JoScho
beantwortet von JoScho am 8. März 2009 14:12
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Nein! Der Vermieter hat zwar das Recht die vermietete Wohnung zu einer Besichtigung zu betreten. aber nur bei triftigen Grund und nach absprache! Schreib ihm, daß er sich bitte bei Dir anmelden möge und eine weiter Besichtigung sei untersagt, auch wenn Deine Mutter auf Drängen keinen Widerstand leistet. Wenn es dringende Notwendigkeiten gibt, möge er telefonische um Erlaubnis bitten. Die wohnung Deiner Mutter ist Privat und unterliegt einem Schutz. Weiter möge er die Mittags- und Nachtruhe einhalten. Der Vermieter hat gegen Hausfriedensbruch und Nötigung verstoßen. Die Beweislage ist allerdings schwierig.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. März 2009 14:23

Es gibt keine Mittagsruhe!

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 8. März 2009 14:50

Versuch mal in einer Wohnsiedung mittags Deinen Rasen mit einem Motomäher zu mähen! Guck mal ins Nachbarrecht.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. März 2009 18:56

Habe ich. Ich habe sogar mal bei uns bei der Stadt angerufen und mich erkundigt, weil wir Ärger mit jemandem hatten, der auch auf Ruhezeiten bestanden hat.

Bei uns gibt es nur Regelungen bzgl. Baulärm. Ansonsten sollte man von 22 bis 6 Uhr Zimmerlautstärke einhalten (Baulärm ist ab 20 Uhr zu unterlassen), den Rest des Tages kann man machen, was man will. Es sei denn, es ist Sonntag, dann gelten andere Regelungen.

Hier kannst Du also fröhlich täglich von 12 bis 2 Deinen Rasen mähen, ohne daß ein Nachbar was machen kann (außer sich zu ärgern).


anonym
beantwortet von jockl am 8. März 2009 14:06
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Grundsätzlich darf der VM oder Bevollmächtigte von dem das NICHT. Einzige Ausnahme wäre ein Notfall. Nur machen kannst nachträglich kaum was, ausser Dir solche Belästigungen zu verbitten und verbieten. Bei Zuwiderhandlund kannes dann Nötigung sein.


mela1970
beantwortet von mela1970 am 8. März 2009 14:05
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Hausfriedensbruch ist das nicht,du hast sie ja reingelassen ,oder haben die dich zur Seite gedrängt.? Normalerweise müssen die sich aber min. eine Woche vorher anmelden,wie auch immer das ist deren sache zur Not auch schriftlich


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. März 2009 14:05
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Sie müssen sich auf jeden Fall anmelden. Es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Ich denke da an einen Rohrbruch oder ähnliches.


marbeja
beantwortet von marbeja am 8. März 2009 14:04
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Nein das ist kein Hausfriedensbruch, aber sie hätte ihn nicht ohne dringenden Grund reinlassen müssen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. März 2009 14:03
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nein, weil deine Mutter ihn ja reingelassen hat. Man darf besuchen wen man will, wenn derjenige öffenet und einen hereinläßt. Ich gehe mal nicht davon aus, daß der Zutritt mit Gewalt erfolgte. Und da ja gesagt wurde, es wäre nicht schlimmes, war es ja auch keine falsche Aussage

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 8. März 2009 14:10

Wenn man sich den Zutritt aber quasi erzwingt? Das ist für mich Hausfriedensbruch.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 8. März 2009 14:13

was verstehst du unter erzwingen?


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 8. März 2009 14:03
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Hausfriedesbruch nein, weil er eingelassen wurde.

Aber eine Frechheit, sie hätte sich weigern können, was für eine ältere Dame schwer ist.


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