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Darf der Vermieter nach meinem Auszug auch weiterhin die gesamten Betriebskosten verlangen?

gefragt von Satine am 03.05.2008 um 10:16 Uhr

Ich ziehe zum Juli aus, muss aber noch bis Ende September Miete zahlen. Kann ich verlangen, dass die Miete gesenkt wird, da ja in dieser Zeit auch keine Betriebskosten anfallen?

(Im Mietvertrag steht drin, dass der Vermieter nach sorgfältiger Berechnung die BK nach oben oder nach unten anpassen darf - aber wohl nicht muss!?)


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Betriebskosten (41)
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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Mai 2008 10:23
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Du kannst natürlich mit Deinem Vermieter über eine Senkung der Bertiebskosten verhandeln.

Sie fallen aber auch bei Leerstand nicht weg: Die Grundkosten bleiben. Soweit durch Minder- bzw. Nichtverbrauch eine Ersparnis eintritt, wird Dir das bei der Jahresabrechnung gutgeschrieben bzw. hier ausgezahlt.


albatros
beantwortet von albatros am 3. Mai 2008 14:29
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hallo satine, ich gehe davon aus, dass du die dreimonatige kündigungsfrist hast und diese dich verpflichtet, bis ende sept. miete zu zahlen. insofern ein teil der bk (zum bsp. wasser /abwasser nach verbrauch abgerechnet wird, fallen ja ab auszug diesbezgl. keine kosten mehr an, da kein verbrauch. es gibt andererseits bk, wie versicherung, steuern, niederschlagswasser etc.,die werden ausschließlich nach wohnfläche berechnet. wenn nun der vermieter mehrere mieter hat, ist für ihn die abrechnung bei beibehaltung der monatlichen abschlagszahlungen in der bisherigen höhe praktikabler. du bekommst ja das zuviel gezahlte nach erfolgter jahresabrechnung für 2008 (bis 31.12.2009)zurückgezahlt. Verlangen kannst du eine reduzierung nicht. könntest aber mit ihm reden, bes. wenn du knapp bei kasse bist. aber im recht ist er schon, wenn er die volle rate fordert. bezüglich der "anpassung" ist klar, wenn die jahresrechnung eine gutschrift ergibt oder aber eine nachzahlung, kann ganz allgemein eine anpassung der monatlichen abschläge vorgenommen werden, nach unten oder oben, je nach dem. das ist mit der klausel gemeint. für dich kommt das ja nun aber nicht mehr in betracht.


naddel2903
beantwortet von naddel2903 am 3. Mai 2008 10:18
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Du musst leider die Betriebskosten zahlen, da das eine Vorauszahlung für´s ganze Jahr ist.


anonym
beantwortet von Satine am 3. Mai 2008 20:37
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Danke für eure Antworten!

Das blöde ist, dass es bei mir nicht über eine Jahresabrechnung läuft, sondern dass die Betriebskosten eine "Pauschale" sind. Also bleibt der monatliche Betrag von z.B. 100 Euro jeden Monat gleich. Also werde ich dann wohl auch weiterhin die volle Miete zahlen müssen...




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