Ich bin bei einer Wohnungsgesellschaft und hatte mich bevor ich die meite gemindert habe sehr intensiv informiert in welcher Höhe ich Miete Mindern darf und ob der Vermieter der Miderung zustimmen muss. Meines Wissens nach dürfen die das nicht. Der Mangel wurde auch vom Hausmeister festgehalten, ist also keine willkürliche Minderung. Die Kundenberaterin stellte sich damals zwar auch ziemlich debil an, hatte das dann aber so hingenommen und mir auch direkt klar gemacht dass die Mangelbehebung eine Bauliche Maßnahme bedeute und die das in diesem alten Wohnkomplex grundsätzlich nicht mehr durchführen würden. Entsprechend war bzw. ist die Minderung eine "Dauerminderung". Jetzt bekomme ich nach mehreren Monaten ein Schreiben, dass sie die Minderung nicht akzeptieren und den Betrag zurückverlangen. Dürfen die das???

Du wirst um einen Anwalt nicht herumkommen. Zurückverlangen können sie´s natürlich, aber ob das gerechtfertigt ist und du auch bezahlen musst, das wird vermutlich ein Gericht klären müssen. Sicher versuchen die, ihre Kohle zu kriegen, auch ohne dass sie die Mängel beseitigen, aber du könntest, wie die Sache liegt, vor Gericht durchaus Recht bekommen. Lass dich beraten!
Dürfen ja, aber ob sie damit durchkommen, das sollte dir derjenige sagen können, der dich beraten hat.
also ich gehe mal einfach davon aus das Du nicht besonders vermögend bist. Du kannst dir im internet ohne weiteres zwei formulare herunterladen. 1.vordruck für die sogenannte Beratungshilfe. das füllst du aus und gehst damit zu einem anwalt. dem musst du dann 10euro bezahlenden rest bezahlt dann vater staat. wenn er dir anhand deiner unterlagen bezüglich der mietminderung und deiner schilderung rät die mietminderung nicht zurückzuzahlen. brauchst du dann wohl noch das zweite formular für die prozeßkostenhilfe. ich glaube dafür musst du dann noch mal zehn euro bezahlen den rest übernimmt wieder vater staat. und dann geht es vor gericht. zu guter letzt sei noch gesagt das man alles verlangen darf... nur hört sich das was und wie du es schilderst nicht so an als würde die wohnungsgesellschaft damit durchkommen. es muss den mieter nicht interessieren ob der besitzer eines hauses große lust dazu hat einen mangel zu beheben. wenn ein mangel vorhanden ist darf ein mieter die miete kürzen. Falls der Hausbesitzer den Mangel nicht behebt bleibt die kürzung meines wissens rechtens. auch kann der mieter auf behebung des mangels klagen wenn die mietminderung auf dauer keine reaktion von seiten des vermieters nach sich zieht... ich bin kein anwalt hatte aber mal ähnlichen ärger... also nicht gleich klein bei geben und die 10 euro bezahlen für den beratungsschein
naja nicht sonderlich vermögend triffts... aber ich bin nicht sicher ob Vater Staat mich dann nicht doch als zu gut verdienend betrachtet (bin freiberufler und mal läufts eben sehr gut und mal gar nicht) aber auf einen Versuch käme es wohl an. Vielen Dank auf jeden Fall für deinen Tip, das werd ich mir auf jeden Fall mal genauer ansehen :-)))
die miete zu mindern ist nach 536 BGB ein recht des mieters. es kann ihm nicht genommen werden und es bedarf keiner zustimmung des vermieters. allerdings kann die höhe der mietminderung im streitfall nur von einem gericht geklärt werden.
es gibt aber für den vermieter auch noch andere möglichkeiten die minderung anzuzweifeln. so musst du den mangel beweisbar abgemahnt haben, die minderung muß schriftlich angekündigt werden und darf erst zum übernächsten ersten (dann auch rückwirkend) durchgeführt werden.
so. mehr sagt dir auch kein anwalt.
für eine beurteilung, ob du alles richtig gemacht und die höhe der minderung richtig eingeschätzt hast rate ich zur mitgliedschaft in einem mieterverein.
das lief alles korrekt, hausmeister war da, hats gemeldte, auf mehrere Nachfragen passierte nichts, also habe ich schriftlich die Minderung angekündigt und die Berechnung mit angefügt, ebenso AZ zu Gerichtsurteilen die in gleichen Fällen (bis auf vermutlich der Zusatzvereinbarung) zu diesem Minderungssatz geführt hatten...
Ja, natürlich. Minderung wegen Mängel, die den Gebrauch des Mietgegenstands nicht beeinträchtigen oder Stand der Technik des Baujahres sind, berechtigen nicht zur Minderung, so aktuell der BGH zum Schallschutz. Aus der Frage geht hervor, daß eine Baumaßnahme notwendig ist und die schuldet eben kein Vermieter.
Tipp: Prüfe die BK-Abrechnungen. Wenn denn der Hausmeister auch Verwaltungstätigkeiten übernimmt, wie in Deinem Fall, müssen die diesbezüglichen Kosten in der BK-Abrechnung aufgeführt und vor der Verteilung für den Mieter erkennbar herausgerechnet werden.
Lese erst jetzt den Grund der Mietminderung. Ein starker Raucher in der unteren Wohnung berechtigt zu keinerlei Mietminderung. Ohne Mängelanzeige beim Vermieter geht das sowieso schon mal nicht. Letztendlich aber kann auch der Vermieter dem anderen Mieter das Rauchen nicht verbieten und ist auch nicht dazu verpflichtet teure Baumaßnahmen aufgrund von Kettenrauchern oder anderen Mieter, die dies stört, durchzuführen. Kein Gericht der Welt kann einen Hauseigentümer dazu verpflichten. Dem Mieter bleibt als Ausweg nur der Auszug aus dem Haus.
wenn ich dich als mieter hätte, hätte ich schon eigenbedarf angemeldet...
wieso das denn? Du kennst doch nicht einmal den Mangel. außerdem ist das ne Wohnungsgesellschaft, Eigenbedarf ist da rel. unglaubwürdig...
was ist es denn für ein mangel? :-)
Unter mir wohnt seit vermutlich 20 Jahren ein Kettenraucher. An sich wäre mir das ja egal, nur ist das Haus aus den 20ern und hat nur Struo/Holz/Lehm-Böden, was die Folge hat dass wenn ich die Fenster geschlossen habe meine Wohnung stinkt wie eine Kneipe. Ich habe Laminat liegen und der Rauch zieht sogar dort durch die Fugen der Sockelleisten hoch, ich merke quasi wenn er sich wieder frisch ein anzündet. Im Bett zur Wand drehen geht gar nicht (habs schon mit Möbelumstellen versucht) und auch sonst ist es sehr eklig. Die Vormieterin hatte sich deshalb auch schon mehrmals beschwert
also ernsthaft, bei einem solchen zustand,würde ich nicht auf mietminderung pochen sondern mir eine neue bleibe suchen...passivrauchen ist ja auch schädlich
darum gehts mir eben auch, ist nich nur eine Geruchsbelästigung sonder Gesundheitsschädlich. Ein Umzug ist leider momentan weder nervlich, zeitlich noch finanziell drin, Wohnungssuche in Frankfurt ist ziemlich zeitintensiv wenn man sich dabei nicht hochverschulden will oder zuviel Geld hat :-(
Der Kommentar von rotius ist richtig!
rotius wenn du vermieter wärst wüßtest du um die höchstrichterliche rechtsprechung. ein vorgetäuschter eigenbedarf kommt sowas von teuer....
ich habe gerade noch einmal meinen Mietvertag genauestens durchgelesen. Hier steht in einer Zusatzvereinabrung: "Die in §1 bezeichnete Mietsache wurde zu einem Zeitpunkt erbaut, als die Einhaltung der heutigen oder künftigen Vorschriften, beispielsweise für Schall- und Wärmedämmung, nicht gefordert wurde. Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass es bei einem nicht den baulichen Verhältnissen angepassten Wohnverhalten zu Mängeln, u.a. Feuchtigkeitserscheinungen an der Mietsache kommen kann. Regressansprüche an den Vermieter auf Schadensersatz oder auf Mietminderung sind insoweit ausgeschlossen." Bezieht sich das dann tatsächlich auch auf die Zigarettengeschichte? Auch wenn es gesundheitsschädigend ist, dürfen die das?? :-(
(ich weiss, den § hätt ich auch mal früher genauer beachten sollen... :-( )
frag mal beim ordnungsamt, ersatzweise beim bauamt nach.
dem mieter unter dir kann niemand verbieten, in seiner wohnung zu rauchen. aber genauso wie ein vermieter baulärm aus der nachbarschaft nicht zu vertreten hat, muß er auch hier eine minderung der miete für die dauer des mangels hinnehmen.
Wenn die Mietminderung zu hoch angesetzt wurde oder/und den Mieter zumindest eine Mitschuld am Mietmangel trifft, kann der Vermieter den Betrag, um den die Miete zu hoch gemindert wurde, wieder zurückverlangen.
danke :-) darauf wirds wohl tatsächlich hinauslaufen...
wir werden sehen sprach der blinde. vielleicht kommt auch hier ein korrekter rat von jemanden der nicht nur auf anwalt verweisen kann.
Und kommt von dir noch was hilfreiches außer dummem Gestänker?