Ich habe eine Gewerbeimmobilie seit drei Jahren und seit dem hängen da auch meine Werbeschilder und jetzt soll ich sie abhängen obwohl er sie mir damals mündlich Genehmigt hat sonst hätte er wohl auch schon früher was gesagt ???
Wenn du es auch als Gewerbeimmobilie gemietet hast, muss er Werbung dulden. Ein Firmenschild gehört eben dazu. Verbieten kann er es nur, wenn es zum Beispiel die Fassade beschädigt, herunter zu fallen droht und eine Verletzungsgefahr besteht, oder das Schild so groß und extrem auffallend ist, dass es das Gesamtbild des Hauses verunstaltet. Ansonsten muss er es dulden. Wenn ihm das nicht passt, darf er halt nur Wohnraum vermieten und keine gewerblichen Räume.

Ich würde mal mit dem Vermieter reden. Das wäre jedenfalls besser, als die Frage hier zu stellen. Möglicherweise gibt der Vermieter nur Auflagen des Ordnungsamtes weiter.
Es ist nämlich nicht zu >>100%<< alles genehmigt!
Werbeflächen, -Schilder, -Plakate müssen sich ins Gesamtbild der Örtlichkeit einfügen und haben bestimmte Auflagen zu erfüllen, z.B. Art der Anbringung, Größe etc.
Kann ich nur bestätigen, selbst in unserem 100% Gewerbegebiet benötigt man ab 1qm Fläche (da zählt danna uch die Schaufensterbeklebung dazu) einen Antrag mit Plänen etc. Sehr sehr aufwendig alles.
Bei Wohnimmobilie ist das verboten, bei Gewerbeimmobilie darfst Du es 100%
Danke gibt es auch ein BGH Urteil drüber ???
Das weiss ich nicht, aber ich habe eine Wohnimmobilie vermietet und der machte sich selbstständig und öffnete ein Büro. So ging das nicht - Kundenverkehr ohne Ende, Parkplätze am Haus Mangelware, Verschleiss enorm, Geräuschpegel hoch fast rund um die Uhr usw
Meine RA hat mich afgeklärt und er musste nach ein paar Mon. raus.