
Soweit gehen seine Rechte nicht.

Wohl kaum. Es besteht zwar eine Hexenjagd gegenüber Raucher, aber an der Wohnungstür hört sie auf!
Diese Hexenjagd ist immer und überall.
An der Wohnungtür hat sie allerdings noch eine kleine Barriere.

und das sage ich als nichtraucherin ;-)

Er darf sagen was er will, aber ob du dich daran halten musst ist eine andere Sache ;-)
Er muss das vorher sagen, dass er nur Nichtraucher haben möchte.
NEIN! In der Wohnung sowie eventuell noch Balkon darf ein Vermieter das Rauchen NICHT untersagen!

Wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht
Dann ist es wahrscheinlich schwebend unwirksam.

wenn das im mietvertrag steht,schon.es gibt auch nichtraucherwohnungen.
Solche Vereinbarungen müssen gesondert unterschrieben werden.
Was ist eine Nichtraucherwohnung? Sowas gibt es als Hauptwohnung in Deutschland nicht. In Wohnheimen etc. vielleicht.
Mieterbund zu den Verträgen: In Gemeinschaftsräumen, wie zum Beispiel im Treppenhaus, oder im Aufzug kann der Vermieter das Rauchen verbieten.
Weitergehende Rauchverbote in Formularmietverträgen sind nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes unwirksam, weil überraschend.
Selbst bei Individualabsprachen dürfte es höchst problematisch sein, Rauchverbote, zum Beispiel auch für Mitmieter, Lebenspartner, Gäste usw., durchzusetzen und zu überwachen.
doch soweit gehen seine Rechte! Wenn es eine strikte Nichtraucherwohnung ist definitiv ja,wenn ihr euch ein mietauto aneigent u dieses ein nichtraucherwagen ist,dann dürft ihr auch dort nicht rauchen,gleiches gilt für wohnungen(die ja dann später erneut vermietet werden)
Belgarion am 31. August 2009 14:55 aha
weißte bescheid schätzelein^^
Belgarion am 31. August 2009 15:05 Wenn ich deine Begründungen lese Schätzelein, kriege ich Rücken und Schnappatmung. Woher nimmst du diese Weisheiten? Ich lerne ja gerne dazu, aber so ein Blödsinn habe ich noch nie gehört. Bei Objekten, die nicht auf Dauer, z. B. Hotelzimmer, vermietet werden, besteht seitens des Eigentümers ein Vetorecht. Bei Mietwohnungen kann er sich auf den Kopf stellen. Ob im Vertrag oder nicht. Diese Art von Einschränkungen stehen keinem Vermieter zu.
Das entnehme ich davon,dass wir selbst mehrere Immobilien vermieten und ich mich daher auch schon des ÖPfteren mit solchem vermeindlichem Humbug auseinandersetzen musste^^
Sorry, aber der Vermieter darf definitiv NICHT verbieten zu rauchen.
wenn es nicht gerade eine wohnungs(bau) gesellschaft ist,darf dieser es sehr wohl verbieten,der potentielle vermieter kann es sich ja im vorraus überlegen,ob er die nimmt oder nicht,was der vermieter nicht darf ist ihm,das dann urplötzlich zu verbieten,das geht zu weit,aber im vorraus,vor bevor der mieter seinen otto unter den vertrag setzt,kDARF ER ES VERBIETEN
ziuwari am 31. August 2009 15:00 Auch falsch, da es den Mieter in seinen Persönlichkeitsrechten einschränkt!
teardrop1109 am 31. August 2009 14:59 Wenn es eine strikte Nichtraucherwohnung ist, dann soll er sie an einen Nichtraucher vermieten - das darf er - aber mehr auch nicht.
sag ich ja,er darf sie jedem unterbreiten klar,aber wenn ein mieter raucher ist,der würd sich ja nicht für eine nichtraucherwohnung interessieren....
darkgabber19 am 31. August 2009 16:37 Das entnehme ich davon,dass wir selbst mehrere Immobilien vermieten ich lach mich weg vinea,dass ist der witz des jahres....:D du wohnst doch selber in einer mietwohnung.du und wohnung vermieten loooooooool so ein schwachsinn...hehe echt hammer
öhm,vergleich mal meine situation mit deiner und woher willst du es wissen? :D neunmalkluges dingen
nein. Er kann ,wenn er will,die Wohnung nur an einen Nichtraucher vermieten...aber er kann dir oder dem Besuch nicht das Rauchen in der Wohnung verbieten!
Und der, der als Nichtraucher den Vertrag unterschrieb, darf trotzdem in der Mietwohnung rauchen.
Wird derzeit gehandelt wie die Frage des Chefs an seine zukünftige Mitarbeiterin, ob sie schwanger ist oder das vorhat...

das Recht hat er definitiv nicht

Nein, die Wohnung kann der Mieter mit seinen Lebensgewohnheiten nutzen.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Rauchen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört (frag mich jetzt bloß nicht wo - sollte man aber im Netz finden). Nur übermäßiges Rauchen, so 60 - 200 Zigaretten am Tag - das kann er untersagen:-)
Untersagen wohl auch nicht. Aber das ist dann übermäßiger Gebrauch der Wohnung und dieser übermäßige Gebrauch muß irgendwie wiedergut gemacht werden, z.B. durch mehr Renovierung durch den Mieter.
Belgarion am 31. August 2009 14:53 wie bist du denn drauf?
normal? O_o
Nein, darf er nicht!
Belgarion am 31. August 2009 14:58 Dich möchte ich nicht als Vermieter haben. Nachher darf ich noch nicht mal mehr Fleisch essen, weil es eine strikte "Vegetariawohnung" ist...
öhm ich bin selbst raucherin :O) also halt den ball flach ^^
wer lesen kann ist klar im vorteil :O) ich sagte bereits,dass er nicht von jetzt auf gleich das rauchen "nichterlauben" darf...wär aber auch schwachsinnig,aber im vorraus vor unterzeichnung des mietvertrages,darf er klarstellen,dass dort nicht geraucht werden darf,er stellt die whg ja nur zur verfügung^^ sein eigen ist es trotzdem allemale
Mag sein dass er der Eigentümer ist, aber der Mieter ist Besitzer und schränkt damit die Eigentumsrechte des Vermieters in bestimmter Art und Weise ein.
Belgarion am 31. August 2009 15:09 wunderbar gesagt. Vielleicht können wir sie heute noch umstimmen ;-)
aber erst nach Vertragsabschluss" wenn irgendein heipoei ankommt und möchte aus einer nichtraucherwohnung eine raucherwohnung machen muss er sich entwer mit dem vermieter einigen oder sich ein anderes objekt der begierde suchen ,verstandenß! ich glaube ihr peilt alle nicht was ich eigentlich meine,kann das sein?????
Beide Meinungen werden von Gerichten vertreten:
http://www.anwalt-mietrecht.de/mietrecht/rauchen-in-der-mietwohnung.html
Ein Grundsatzurteil gibt es aber bisher noch nicht.
Belgarion am 31. August 2009 15:12 Dann gib mir mal was zum Lesen. Möchte unbedingt im Vorteil sein. Ansonsten kann ich dir nur die hier aufgeführten Verweise ans Herz legen um vielleicht selbst mal Vorteil zu erlangen....
es ist doch wohl für jeden ersichtlich....passt mal auf kinders^^
Fall: Nichtraucherwohnung
Ein potentieller Mieter zeigt sein interesse beim Vermieter,welcher ihm mitteilt,dass die Wohnung nur an Nichtraucher zu vermieten ist,dann müssen sie sich irgendwie einigen oddder...der potentielle Mieter muss sich ein anderes Objekt aussuchen...
2.fall und das denke ich meint ihr alle.... Mieter wohnt in der Wohnung und dann kommt da der böse Vermieter an und untersagt ihm aus irgendwelchen beweggründen das rauchen....nichts da,das ist nicht erlaubt.weil es nicht im vorraus vertraglich abgeklärt wurde,dass der vermieter urplötzlich in die persönlichkeit des nutzers eingreifen darf... das sehe ich ja auch so,in dem fall gilt ein kalres nein,das nicht rechtns

so weit geht die freundschaft nicht
Nach mehreren Jahren des Rauchens habe ich endgültig damit aufhören können. Ich habe vieles ausprobiert und wurde gelegentlich auch Rückfällig. Allerdings habe ich einen Nichtraucher-Ratgeber auf www.VIP-eBooks.de gefunden der mir wirklich extrem geholfen hat. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen dir das durchzulesen, danach hast du nämlich einen vollkommen anderen Bezug zum Rauchen. Einfach auf der linken Seite im Bereich Gesundheit & Wellness nachschauen…