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Darf der Vermieter meinen Wohnungsschlüssel behalten?

gefragt von NordwikingerNordwikinger am 09.12.2007 um 16:48 Uhr

Der Vermieter meiner neuen Wohnung besteht darauf für Notfälle einen Zweitschlüssel meiner Wohnung zu behalten. Mein Nachbar hat aber für eben diese Fälle bereits einen Schlüssel (auch für Blumen gießen und lüften im Urlaub). Ist das rechtens, dass er den Zweitschlüssel einbehält? Was soll ich tun?

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Wohnung x 4.614 Mietrecht x 3.879 Mieter x 722 Schlüssel x 288

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. Dezember 2007 16:50
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Nein, darf er nicht, das ist nicht zulässig. Du entscheidest, wer zu Deiner Wohnung Zutritt hat. Du musst ihm nur sagen, wo sich ein Schlüssel für den Notfall befindet.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 9. Dezember 2007 18:42

Warum muss man ihm sagen, wo sich ein Schlüssel zu seinem Besitz (und zu seinem Eigentum darin) befindet?

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 11. Dezember 2007 16:59

Nein, müssen tut der Mieter nicht. Aber es wäre bestimmt nicht schädlich, wenn der Vermieter wüsste, bei Rohrbruch, Sturmschaden usw. hat der Nachbar X einen Schlüssel.


miccy
beantwortet von miccy am 9. Dezember 2007 16:49
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Nur mir Deiner Zustimmung!

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 9. Dezember 2007 16:50

mir=mit


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. Dezember 2007 16:54
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Darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten und die Mietwohnung betreten?

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurück­behalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag). Dasselbe gilt im übrigen für den Schlüssel zum Tor eines eventuell mitvermieteten Gartens. (...)

Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht.

http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 9. Dezember 2007 16:53
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Nein darf er nicht.


anonym
beantwortet von Jonathan0123 am 9. Dezember 2007 16:50
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Nein, darf er (ohne Deine Zustimmung) nicht behalten. Du bist Besitzer der Wohnung und suchst Dir aus, wer einen Schlüssel hat.


sylviariedel
beantwortet von sylviariedel am 9. Dezember 2007 16:54
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Nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung! Aber Ärger ist da schon vorprogrammiert! Das hatten wir auch und wir wußten uns irgendwann nicht mehr zu helfen da der Vermieter uns heimliche Besuche abgestattet hat und da haben wir das Schloss einfach ausgetauscht! Hat ärger gegeben , aber geholfen!Ich weiß aber nicht ob das Rechtens ist es einfach auszutauschen!

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 9. Dezember 2007 16:56

Haben wir auch gemacht,bei einer neuen Wohnung,das Schloss ausgetauscht,das alte Schloss aufgehoben.Man weiß ja nie wer noch alles einen Schlüssel von der Wohnung hat.


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 9. Dezember 2007 16:53
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Dein Vermieter darf von Deiner gemieteten Wohnung keinen Wohnungsschlüssel behalten. Wenn Du in Urlaub fährst, würde ich ihm aber sagen, dass Dein Nachbar für Notfälle (Wasserschaden o. ä.) einen Schlüssel hat.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 9. Dezember 2007 19:01
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Lt.Mieterverein darf er dies nicht. Deshalb habe ich auch den Schließzylinder ausgetauscht. Hinzu kam, daß ich den Verdacht hatte, meine Vermieterin würde während meiner Abwesenheit heimlich meine Wohnung betreten. Beweisen ließ es sich zwar nicht - zugeben würde sie es natürlich nicht weil rechtswidrig - aber manches Mal hatte ich ganz stark diesen Eindruck. Dafür habe ich aber einen Zweitschlüssel bei einem "Mieter meines Vertrauens" hinterlegt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. Dezember 2007 18:48
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Tausch doch einfach den Zylinder aus und beim Auszug baust du wieder das Original ein.


anonym
beantwortet von Rogald am 9. Dezember 2007 17:51
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Wenn der Vermieter auf einem Schlüssel besteht (verlangen kann ers nicht, siehe oben), dann pack den Schlüssel in einen zugeklebten Umschlag und übergib ihn mit der Auflage, dass er nur im Notfall und nur im Beisein von Zeugen benutzt werden darf. Wird bei uns so gemacht und klappt.


anonym
beantwortet von Franzjaeger39 am 12. Februar 2008 22:42
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Ich würde ohnhin als allererstes den Schliesszylinder durch einen eigenen ersetzen. Du weisst Doch bei Deinem Einzug in eine neue Wohnung nicht ob Dir der Vermieter ALLE vorhanden Schlüssel übergeben hat. Falls Du später mal wieder ausziehst, dann wechselst Du den Zylinder einfach zurück.


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