Nordwikinger am 09.12.2007 um 16:48 Uhr
Der Vermieter meiner neuen Wohnung besteht darauf für Notfälle einen Zweitschlüssel meiner Wohnung zu behalten. Mein Nachbar hat aber für eben diese Fälle bereits einen Schlüssel (auch für Blumen gießen und lüften im Urlaub). Ist das rechtens, dass er den Zweitschlüssel einbehält? Was soll ich tun?

Nein, darf er nicht, das ist nicht zulässig. Du entscheidest, wer zu Deiner Wohnung Zutritt hat. Du musst ihm nur sagen, wo sich ein Schlüssel für den Notfall befindet.

Nur mir Deiner Zustimmung!
miccy am 9. Dezember 2007 16:50 mir=mit

Darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten und die Mietwohnung betreten?
Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurückbehalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag). Dasselbe gilt im übrigen für den Schlüssel zum Tor eines eventuell mitvermieteten Gartens. (...)
Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht.
Nein, darf er (ohne Deine Zustimmung) nicht behalten. Du bist Besitzer der Wohnung und suchst Dir aus, wer einen Schlüssel hat.

Nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung! Aber Ärger ist da schon vorprogrammiert! Das hatten wir auch und wir wußten uns irgendwann nicht mehr zu helfen da der Vermieter uns heimliche Besuche abgestattet hat und da haben wir das Schloss einfach ausgetauscht! Hat ärger gegeben , aber geholfen!Ich weiß aber nicht ob das Rechtens ist es einfach auszutauschen!
miccy am 9. Dezember 2007 16:56 Haben wir auch gemacht,bei einer neuen Wohnung,das Schloss ausgetauscht,das alte Schloss aufgehoben.Man weiß ja nie wer noch alles einen Schlüssel von der Wohnung hat.

Dein Vermieter darf von Deiner gemieteten Wohnung keinen Wohnungsschlüssel behalten. Wenn Du in Urlaub fährst, würde ich ihm aber sagen, dass Dein Nachbar für Notfälle (Wasserschaden o. ä.) einen Schlüssel hat.
Lt.Mieterverein darf er dies nicht. Deshalb habe ich auch den Schließzylinder ausgetauscht. Hinzu kam, daß ich den Verdacht hatte, meine Vermieterin würde während meiner Abwesenheit heimlich meine Wohnung betreten. Beweisen ließ es sich zwar nicht - zugeben würde sie es natürlich nicht weil rechtswidrig - aber manches Mal hatte ich ganz stark diesen Eindruck. Dafür habe ich aber einen Zweitschlüssel bei einem "Mieter meines Vertrauens" hinterlegt.
Tausch doch einfach den Zylinder aus und beim Auszug baust du wieder das Original ein.
Wenn der Vermieter auf einem Schlüssel besteht (verlangen kann ers nicht, siehe oben), dann pack den Schlüssel in einen zugeklebten Umschlag und übergib ihn mit der Auflage, dass er nur im Notfall und nur im Beisein von Zeugen benutzt werden darf. Wird bei uns so gemacht und klappt.
Ich würde ohnhin als allererstes den Schliesszylinder durch einen eigenen ersetzen. Du weisst Doch bei Deinem Einzug in eine neue Wohnung nicht ob Dir der Vermieter ALLE vorhanden Schlüssel übergeben hat. Falls Du später mal wieder ausziehst, dann wechselst Du den Zylinder einfach zurück.
Warum muss man ihm sagen, wo sich ein Schlüssel zu seinem Besitz (und zu seinem Eigentum darin) befindet?
Nein, müssen tut der Mieter nicht. Aber es wäre bestimmt nicht schädlich, wenn der Vermieter wüsste, bei Rohrbruch, Sturmschaden usw. hat der Nachbar X einen Schlüssel.