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Darf der Vermieter mehr

gefragt von Vit47 am 24.09.2009 um 16:28 Uhr

Behauptet mängel die gar nicht vorhanden sind oder nicht stimmen und will zusätzlich zu 1000€ Kaution noch mehr Geld. Ich Zittiere von einem von ihr geschriebenen Brief: Badewanne nicht mehr zu reparieren. Dort sind nur 2 kreisförmige schwarze flecke mit dem durchmesser von 1cm sind. Alle Türen durch grobe körperliche Gewaltanwendung beschädigt. Woher will sie das wissen? Schlafzimmertür wurde eingetreten. Woher will sie das wissen? Schlafzimmer Mittelstock verbogen. Kapier ich nicht.

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Vermieter x 1.336 Kaution x 459 Mängel x 64

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. September 2009 16:34
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Den Vermieter auffordern seine unbegründeten Vorhalte zurückzunehmeen und für den Fall der Unterlassung eine negative Feststellungsklage androhen. Man sollte sich da aber seiner eigenen Sache ganz schön sicher sein - sonst geht der Schuß nach hinten los und das kann dann teuer werden!


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 24. September 2009 16:32
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Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang deiner Frage.. Seit ihr aus der Wohnung ausgezogen und darauf hin hat sie diesen Brief geschickt oder was genau ist passiert das sie so etwas behauptet??

Kommentar von D784e3c7fd72cc5455ba1d9a493ca449smallschofel am 24. September 2009 16:34

...richtig, verstehe Deine Frage auch nicht so ganz.


Vrostie
beantwortet von Vrostie am 24. September 2009 16:31
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was nicht im übernahmeprotokoll steht, ist schall und rauch.


hell11
beantwortet von hell11 am 24. September 2009 16:35
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Sind diese Schäden denn da??? Wenn ja, dann kommst du mit € 1.000 nicht aus.


usagirl
beantwortet von usagirl am 24. September 2009 16:32
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Wenn die Mängel noch nicht da waren, als du die Wohnung übernommen hast, ist es wohl deine Schuld


Nanni75
beantwortet von Nanni75 am 24. September 2009 16:32
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uiuiui..also bei den mängel die du da auflistest wer das berechtigt. Meinst du woher wissen damit...das sie es garnet gesehen haben kann oder wie?? Wenn du nimmer drinn wohnst,dann sieht der vermieter das. Einfach so wird er sich das ja net erfinden..oder. Und falls doch dann sprich ihn drauf an oder geh zum anwalt. Aber Ich denke du hast halt ein bissl heftig gehaust da drinn.


Sascher
beantwortet von Sascher am 24. September 2009 16:32
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Wenn Du die Bude komplett runtergewirtschaftet hast, kann ich das verstehen. Ob die Tür eingetreten wurde, oder Du aus Versehen mit dem Fuß feste gegengekommen bist, ist nicht das Problem des Vermieters.


Angulimala
beantwortet von Angulimala am 24. September 2009 16:31
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Mieterverein einschalten, falls du Mitglied bist


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 24. September 2009 16:31
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Habt Ihr kein Übergabeprotokoll gemacht? Dort hätte man die Schäden eintragen können. Mieter sowie auch Vermieter unterschreiben ja normaler Weise dieses Protokoll


slimy69
beantwortet von slimy69 am 24. September 2009 16:31
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ich ebenfalls nicht-denn ich verstehe leider nicht was du von uns willst..??!!


Abigail
beantwortet von Abigail am 24. September 2009 16:30
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Na ja, man sieht doch wenn eine Tür eingetreten wurde.....


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