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Darf der Vermieter Kaution verlangen?

gefragt von BigDaddy70 am 15.05.2008 um 19:13 Uhr

Ich beziehe ab 15.06.08 ein Apartment.Nun hat sich herraus gestellt,beim abbauen der Küchenzeile,die dort drin geblieben ist,das fast die ganze Wand voll schwarzem Schimmel ist.Auch das WC ist nicht mehr benutzbar.Trotzdem verlangt der Vermieter 2MM Kt.Darf er das?Er ist nicht gewillt die Wohnung wieder bezugsfertig herzustellen.


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Reply


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 15. Mai 2008 19:15
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Die Kaution zieht er ein, damit er eine Sicherheit hast, wenn du die Wohnung ruinierst und dann abhaust.
Was du ansprichst, ist unabhängig davon. Die Kaution mußt du zahlen, aber die Mängel muß der Mieter beseitigen, wenn er das nicht tut, kannst du die Miete kürzen.

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 15. Mai 2008 19:20

Zahl die Kaution und setzte deinem Vermieter eine Frist bis wann er den Schaden beheben muss. Wenn er diese nicht einhält, lässt du es selber machen und kürzt die Miete!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. Mai 2008 19:24

eine wohnung zu entschimmeln, da bist locker paar tausender los.

das muss er erst mal haben, nie im leben würde ich so was machen, dem die wohnung sanieren.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Mai 2008 19:18
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das ist doch heute.

ich meine der vermieter hat somit den vertragsgemäßen zustand der wohnung nicht hergestellt, du hättest ein rücktrittsrecht vom vertrag.

wenn du das nicht willst, kannst du ihn auffordern diesen schimmelbefall zu beseitigen und somit die wohnung bewohnbar zu machen.

die kaution darf ein vermieter zwar verlangen, aber in dem falle würde ich die verweigern, bis der schaden behoben ist.

dann stünde dir noch die möglichkeit der mietminderung offen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 15. Mai 2008 19:21

Nein, nicht heute - in einem Monat .

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. Mai 2008 19:22

oh, sorry, brille verlegt..., hatte nur die 15 gesehen :o))


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 15. Mai 2008 19:16
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Ja das darf er , soviel ich weis bis zu 3 Monatsmieten


regideur
beantwortet von regideur am 15. Mai 2008 19:16
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Warum willst Du eigentlich in so eine Wohnung einziehen???


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 15. Mai 2008 19:18
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die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für später mal eventuell nicht gezahlte Miete und hat mit der Bewohnbarkeit bzw. dem Zustand der Wohnung nichts zutun.....Unter diese Umständen würde ich dort garnicht erst einziehen.....





Moonlight
beantwortet von Moonlight am 15. Mai 2008 19:18
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Ich würde in diese Wohnung nicht mehr ziehen wollen, wenn sich der Vermieter so schäbig verhält. Nimm dir den Mieterschutzbund als Unterstützung. Das Klo muß er auf alle Fälle reparieren: Reparaturen - Not- und Kleinreparaturen Für notwendige Reparaturen und die erforderliche Mängelbeseitigung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes muss der Mieter den Vermieter über auftretende Mängel oder Defekte informieren, der muss sich um die unverzügliche Beseitigung bzw. Reparatur kümmern. http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Reparaturen.htm


anonym
beantwortet von opderberg am 16. Mai 2008 00:16
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Einzugstermin im Juni 2008. Kündige unter den sich jetzt schon offensichtlichen Mängeln des Mietobjekt sofort schriftlich und fristlos den Mietvertrag. Verlange in der Kündigung auch Schadensersatz für alle Aufwendungen die Dir schon alleine nur durch das anmieten des Apartment entstanden sind. Zahl keinen €.




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