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Darf der Vermieter im nachhinein die Wohnung beanstanden?

gefragt von misspiggy am 24.06.2007 um 14:39 Uhr

Eine Freundin ist vor 4 Wochen aus der alten Wohnung aus und in eine neue Wohnung eingezogen. Bei der Abnhame der alten Wohnung bat sie mich dabei zu sein. Es war überhaupt kein Problem, der Vermieter hat nichts beanstandet und die Schlüssel wurden übergeben. Am Freitag bekommt meine Freundin auf einmal Post von dem Vermieter, das dies und jenes doch noch von ihr gemacht werden müsste. Es handelt sich dabei um Kleinigkeiten, wie vereinzelte Klebehaken am Fenster ... Er hat insgesamt 25 Punkte aufgezählt. Darf er das überhaupt? Im Mietvertrag steht besenrein bzw. wie vom Vormieter übernommen. Was sagt ihr dazu?


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 24. Juni 2007 14:53
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Ohne jetzt ein Experte auf diesem Gebiet zu sein: Ich denke, der Vermieter hätte spätestens bei der Abnahme darauf hinweisen müssen. Im Nachhinein jetzt Forderungen zu stellen, ist keinesfalls gerechtfertigt. Mit der Abnahme hat der Vermieter den Zustand der Wohnung anerkannt. Da kann sich der Vermieter m. E. auf den Kopf stellen. Und wenn es Kleinigkeiten sind, wie Du schreibst, sollte es doch auch für den Nachmieter eine Kleinigkeit sein, diese Punkte zu bearbeiten, sofern sie ihn stören.

Mit der Abnahme der Wohnung und Übergabe der Schlüssel ist die Wohnung also so akzeptiert worden, wie sie ist. Nachforderungen kann der Vermieter nicht mehr stellen.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 24. Juni 2007 15:01
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Nein, nach der (schriftlich fixierten) Abnahme kann der Vermieter nicht irgendwelche Nachforderungen stellen. Ich weiß nicht, ob es bei verdeckten Mängeln eine Möglichkeit gibt - aber bei offensichtlichen Mängeln hatte der Vermieter die Abnahme verweigern können. In den vergangenen vier Wochen kann viel passiert sein, ohne das die Exmieterin einen Einfluß darauf hätte. Insoweit sind diesbezügliche Forderungen aus meiner Sicht unberechtigt.




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