Darf der Vermieter es ablehnen, wenn ich jemanden bei mir einziehen lassen möchte?

18 Antworten

Ja, einer Untervermietung muss der Vermieter zustimmen.

Allerdings müssen berechtigte Interessen beider Parteien abgewogen werden, ohne detaillierte, berechtigte Gründe kann er das nicht verweigern. Du musst auch berechtigte Gründe FÜR die Untervermietung anführen.

Ein Ausweg wäre die Besuchsregelung, Du kannst bis zu 6 Wochen Besuch haben, ohne dass der Vermieter was dagegen machen kann.

Eigentlich hätte der Vermieter Deine Zustimmung einholen müssen, daß Du Alleinmieter wirst. Das hätte auch in einem neuen Mietvertrag bzw. in einem Zusatz zum Mietvertrag schriftlich gemacht werden müssen. Besuch darfst Du ohne Zustimmung des Vermieters bis 6 Wochen lang haben, glaube ich. Untervermieten oder Deine Schwester als zweite Hauptmieterin mit in den Vertrag aufnehmen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Sofern keine Überbelegung vorliegt und in der Person, die einziehen soll, kein wichtiger Grund dagegen spricht, muss der Vermieter dem Zuzug zustimmen - §§ 540, 553 BGB.

Habe hier die Rechtsprechung nie so richtig verstanden. Auf jeden Fall kann er es nicht verbieten wenn die Wohnung groß genug ist, muss aber seine Zustimmung geben. Bis zu 6 Monaten brauchst Du ihm nicht einmal was sagen.

Hmm wohl offensichtlich die Problematik der Frage nicht richtig verstanden ?

@jockl

Doch im Gegensatz zu jemand anderem hier :-)

Die alleinige Kündigung der Wohnung durch deine Frrau ist rein rechtlich gesehen unwirksam, insofern sie auch als Mieterin im MV steht. Sie ist dementsprechend gemeinsam mit dir noch immer haftbar für alle Pflichten des Mietverhältnisses. Eine Entlassung aus dem Mietverhältnis ist nur mit schriftlicher Zustimmung von dir und dem Vermieter möglich. Wenn du nun statt deiner Frau deine Schwester aufnehmen willst, ist das eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, die der Zustimmung des Vermieters bedarf, das ist aber eine reine Formalie, besonders in diesem konkreten Fall. Du willst ja auch nicht untervermieten. Der Vermieter, falls er einseitig einer vornehmlichen Kündigung deiner Frau zustimmte, ist eigentlich im Unrecht, das solltest du ihm klarmachen, da er dazu deine Zustimmung gebraucht hätte. Deshalb hast du nun ein gutes Argument um ihn zur Zustimmung zu bewegen. Hinzu kommt dein wirtschaftliches Interesse und der Vermieter dürfte weiter mit pünktlicher und regelmäßiger Mietzahlung rechnen. Schlage ihm eine Ergänzug zum Mietvertrag vor, in welcher dann steht, dass deine Frau ausscheidet und dafür deine Schwester einsteigt.

Du willst ja auch nicht untervermieten. [...] Hinzu kommt dein wirtschaftliches Interesse und der Vermieter dürfte weiter mit pünktlicher und regelmäßiger Mietzahlung rechnen.

Das widerspricht sich aber... ;-)

@XtraDry

Nun, das sehe ich so nicht. Wenn die Schwester zuzieht, heißt das nicht unbedingt untervermieten. Das hat der Frager so auch nicht geschrieben. Wenn die Schwester zuzieht, wird sie sich wohl hälftig an der Miete beteiligen. Das ist so aus der Argumentation von primaxi für mich eindeutig erkennbar. Damit wird er finanziell entlastet. Mein Hinweis auf einen Änderungsvertrag ist auch nicht anders auslegbar.