Guten Morgähn ;)
Also folgendes. Ich habe eine Mietwohnung. Der Vermieter hat einen zweiten Schlüssel. Diesen zweiten Schlüssel hat er dem Hausmeister übergeben.
Über einen längeren Zeitraum habe ich bemerkt, dass jemand ca. 3-4 Mal in meiner Wohnung war (vermutlich der Hausmeister).
Ich schließe immer einmal ab (eine Umdrehung am Schloss). Ich wohne alleine. Als ich des öfteren nach Hause kam, war zweimal abgeschlossen (zwei Umdrehungen am Schloss).
Ich wurde darüber nie informiert.
Jetzt meine Fragen:
Darf der Vermieter/Hausmeister überhaupt einen zweiten Schlüssel haben? Was meint Ihr sollte ich jetzt unternehmen, will es mir ja auch mit keinem verkrachen.
Viele Grüße

Hat der Vermieter einen Anspruch auf einen Zweitschlüssel zur Wohnung seines Mieters?
Viele halten es für völlig normal, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel zur Wohnung hat. Aber der Vermieter hat weder Anspruch auf einen Zweitschlüssel noch auf ungenehmigten Zutritt zur Wohnung. Dies ergibt sich aus Art. 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung).
Der Mieter kann zwar mit seinem Vermieter vereinbaren, dass dieser einen Zweitschlüssel haben darf, diesen darf er aber nicht ohne Erlaubnis des Mieters einsetzen. Der Vermieter ist nicht berechtigt die Mieträume unerlaubt zu betreten. Falls er es tut, steht dem Mieter ein fristloses Kündigungsrecht zu. Er hat auch die Möglichkeit, auf Kosten des Vermieters ein neues Schloss einbauen zu lassen. Der Vermieter hat nur ein Besichtigungsrecht, er muss dem Mieter vorher ankündigen, dass er in die Wohnung möchte, beispielsweise um die Wohnung auf ihren Zustand zu prüfen. Dies muss aber immer nur mit rechtzeitiger Ankündigung und mit Rücksicht auf die Berufstätigkeit des Mieters geschehen.
Wenn ein Mieter nicht möchte, dass sein Vermieter einen Zweitschlüssel hat, dann sollte er einen Schlüssel bei einer Person seines Vertrauens hinterlegen und den Vermieter darüber informieren. Denn wenn der Mieter im Urlaub ist und ein Notfall eintritt, dann darf der Vermieter die Wohnung betreten (z. B. bei Wasserrohrbrüchen, Gasaustritt etc.). Jedoch nicht, um nur kleinere Reparaturen durchzuführen.
Rechtlich dazu:
Art. 13 Grundgesetz: Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 14 Grundgesetz: Eigentum, § 554 I, II Bürgerliches Gesetzbuch; Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Nein, darf er nicht. Wenn du es friedlich lösen willst, sprich mit dem Vermieter. Ansonsten Wechsel einfach das Schloß aus.
Wenn du kein Krach willst, wechsle dein Schloss aus (behalte aber das alte für den Fall eines Auszuges)und erzähle es keinem. Sobald dich HM oder VM ansprechen, weisst du definitiv, dass er/sie Hausfriedensbruch versucht haben. Übrigens verwalte ich mehrere Häuser und habe nichtmal einen Hausschlüssel, geschweige denn Wohnungsschlüssel.

Du könntest sogar fristlos kündigen.Ich würde entweder auf die Schlüssel Herausgabe bestehen oder noch besser mir ein anderes Schloß einbauen. Wenn du ausziehst machst du das alte wieder rein. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/1schluessel.htm
Deine Aussage bezüglich der Kündigung ist leider falsch: "Wer klagt, muss beweisen!" Zwar gibt es Verdächtigungen, aber keine Beweise!!
Schnuffduff am 19. Mai 2009 12:49 Meine Aussage ist nicht falsch.Klick auf den Link und lies und...dass man wohl Zeugen oder sonst einen Beweis bräuchte dürfte so ziemlich jedem klar sein!!
albatros am 19. Mai 2009 23:14 dein kommentar ist falsch, dieantwort war zutreffend.

Er darf auf keinen Fall in Deine Wohnung während Deiner Abwesenheit. Wechsel das Schloß, das ist Dein Recht.

Ohne dein Einverständnis darf niemand einen Ersatz oder Zweitschlüssel für deine Wohnung haben.
OHne deine Erlaubnis darf weder Vermieter noch Hausmeister deine Wohnung betreten.
Verlange diesen Schlüssel zurück , wenn er nicht spurt, dann mit hilfe eines Schreibens von einem Anwalt.
Oder wechsel das Schloss aus.

mache einen anderen Schließzylinder rein. Das ist 1 Minute arbeit. Wenn unaufgefortert eine Wg von anderen betreten wird, ist das Hausfriedensbruch. Niemand hat das Recht einen Schlüssel zu verlangen

das ist ja unglaublich! sofort den schlüssel fordern! NIEMAND darf ohne deine genehmigung in deine wohnung! auch nicht der hausmeister. wenn "gefahr in verzug" wird die tür eingeschlagen. dann ist das ohnehin egal. schildere dem vermieter die gesetzeslage im freundlichem zwischenmenschlichen gespräch und wenn das nicht hilft müssen sanktionen her!

Der Vermieter oder der Hausmeister begehen ohne deine Erlaubnis eine Straftat,teile ihnen das mit und sag ihnen bei zuwiederhandlung machst du eine Anzeige.Auserdem lass dir den Schlüssel aushändigen,besser noch lass das Schloss auswechseln.
Der Hausmeister sollte einen Schlüssel haben, es darf aber nicht ohne weiteres in die Wohnung, das geht gar nicht, ausser es wäre Gefahr im Verzug.wenn es brennt oder Wasserschaden
hirogen am 19. Mai 2009 10:02 So sehe ich das auch
albatros am 19. Mai 2009 23:11 unsinn
moonrox am 19. Mai 2009 10:08 wozu sollte der hausmeister einen schlüssel haben? dann müssten alle mieter einen schlüssel von der wohnung des hausmeisters haben, falls der mal nicht da ist, wenn bei ihm "gefahr in verzug" ist! glaube nicht, dass der gut damit einverstanden wäre...
Aus einen Lexikon für Rechtsirrtümer (Dr. jur. Ralf Höcker; Neues Lexikon der Rechtsirrtümer - sehr zu empfehlen) "Ein solcher Anspruch besteht nicht. Der Vermieter darf nur dann einen Zweitschlüssel behalten, wenn der Mieter dies genehmigt. Der Grund hierfür ist simpel: Der Vermieter kann ohne Zustimmung des Mieters mit dem Schlüssel nichts anfangen. Denn auch dem Vermieter gegenüber kann sich der Mieter auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berufen. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt, die Mietrume unerlaubt zu betreten."
Schau doch mal ins BGB (wenn du keins hast, geht das auch übers Internet einfach BGB und Paragraphen eingeben) BGB § 554 Abs. 1, 2
Was auf keinen Fall geht, ist dass der Vermieter oder auch sonst irgendwer deine Wohnung ohne dein Zustimmung betritt - solches steht i.d.R. auch im Mietvertrag. Wenn er trotzdem einen zusätzlichen Schlüssel hat, macht er sich mitverdächtig, wenn in deiner Wohnung etwas geklaut wird oder kapputt geht. Das Schloss auszutauschen sollte bei MFH z.B. mit der Hausverwaltung abgestimmt werden, ob das im Einzelfall zulässig ist-imho oft aber nicht in allen Fällen.

Das ist dem Vermieter nicht gestattet! Nur im äußersten Notfall: Brand oder Wasserschaden. Das wäre für Dich ein Grund zur sofortigen fristlosen Kündigung.
http://www.wohnung.com/mietrecht-3/
Tipp: Tausche das Schloss aus und baue es wieder ein, wenn Du ausziehst.
wie oft noch - nein nein nein und noch mal nein.. Bau sofort ein neues Schloss ein.
Liles meinen Tipp dazu
ich würde sowieso beim beziehen einer neuen wohnung immer das schloss auswechseln.du weiss nicht wer vorher da gewohnt hat und wieviel schlüsseln existieren.

Das war bei meiner Schwester auch der Fall, gut zu wissen...!
okay,
jetzt mal eine Frage.
Gibt es eine andere Möglichkeit ausser das Schloss auswechseln? Z.B. ein Zusatzschloss oder sonst etwas was ich montieren könnte?

Bei Wohnanlagen die über eine zentrale Schließanlage verfügen, öffnet der Generalschlüssel alles. Die Wohnung eines Mieters oder anderen Miteigentümers innerhalb einer solchen Anlage darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Mieters oder Miteigentümers betrteten werden. Um Mißbrauch ausszuschließen, empfiehlt sich eine Einbruchssicherung mit Querriegel, die dann einen eigenen Schlüssel zum Öffnen benötigt. Tritt in solchem Falle jedoch ein Schaden ein, der bei Rohrbruch oder Feuer die Wohnungstüre dann nur noch aufbrechen läßt, muß die Versicherung um Regulierung gebeten werden. Wäre in einem solche Falle die Öffnung mit dem Generalsschlüssel allein möglich gewesen, hätte man Unannehmlichkeiten vermieden.
... alles eine Sache der Güterabwägung!
Nein, du bezahlst die Wohnung. Es ist dann deine er darf nicht ohne dich zu fragen in deine Wohnung
Hallo,
Soweit ich weis Darf Er Einen zweit Schlüssel Haben für den Notfall sprich wen es in der Wohnung Brennt oder so, Aber er Darf nicht ohne weiteres So in die Wohnung ohne deine Erlaubnis also wen es kein Notfall ist darf er nicht rein Meines Wiesens.
darf er nicht, erst informieren dann schreiben.
Für den Notfall, mit deiner Erlaubnis, ja. ABER er darf sonst auf KEINEN Fall in deine Wohnung. Ich würde ihn sofort darauf ansprechen und mit dem Vermieter sprechen was du da tun kannst. Das ist eine Frechheit!!
Er darf für den Notfall (Rohrbruch zum Beispiel) einen Schlüssel haben, aber ohne deine Erlaubnis nicht in die Wohnung!
krabbe22 am 19. Mai 2009 13:14 Die Aussage ist falsch. Er darf keinen haben, wenn es der Mieter nicht ausdrücklich erlaubt.
Diese Aussage habe ich von einer Mitarbeiterin vom Mieterbund!
krabbe22 am 19. Mai 2009 22:33 Hier eine Pressemitteilung: http://www.sueddeutsche.de/immobilien/847/434595/text/ Und hier ein Hinweis mit Verweis auf ein Urteil: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel.html Die Aussage der Mitarbeiterin war wohl falsch.

Ich meine, der Vermieter darf einen 2. Schlüssel haben. Wir haben selbst ein Haus vermietet und haben einen Zweitschlüssel. Im Ernstfall muss der Vermieter bzw. der Hausmeister ja in die Wohnung kommen.
Aber ich denke nicht, dass sie einfach ohne Erlaubnis die Wohnung betreten dürfen.
Ich würde vielleicht mal beim Vermieter nachfragen, ob irgendwas passiert war, weil jemand in der Wohnung war.
Gruß
krabbe22 am 19. Mai 2009 10:03 Nein, der Vermieter darf keinen Schlüssel haben, es sei denn der Mieter ist darüber informiert und einverstanden. Gibt es diverse Gerichtsurteile drüber.
Als Vermieter ist auch bei uns mit Erlaubnis unserer Mieter ein Zweitschlüssel hinterlegt aber nur für den NOTFALL. Für die Häuser die wir nicht schnell erreichen können , ist mit Erlaubnis beim Nachbarn einer hinterlegt. Würde sich bei uns einer mit diesem Problem melde, würde ich aber ganz schnell handeln.