Darf der Vermieter einem Zweithund verbieten auch wenn dieser wie der erste nicht größer als 30-40 cm hoch wird (wären beide Kleinpudelmixe u. ein kl. Notfall)?

8 Antworten

Wenn der Vermieter einen guten Grund vorweisen kann, dann kann er den Zweithund verbieten.

Gründe könnten in der Größe der Wohnung, in Belästigungen von Nachbarn etc. liegen.

Wohnung ist 45qm 2-RW. Sind sowieso hauptsächlich draußen da die Wohnung nur zum schlafen und Ruhezone benutzt werden soll. Die Nachbarn stört meiner nicht haben sie auch schon gesagt. Könnte evtl so eine art Unterschriftensammlung machen ob die Nachbarn bzw Bewohner des Hauses ein Problem mit meinem Hund und einem zweiten haben/hätten.? So als kleiner Beweis das die Bewohner schon mal nix dag. hätten. Bräuchte was Handfestes, § oder Aussagen die ich bei einem gespräch mit rein bringen kann oder wo ich mich mal zu der Lage einlesen kann! Danke schon mal! :)

Ja, natürlich darf er - wenn er es begründen kann. Und das kann er. Nur weil er euch einen Hund erlaubt hat, heißt das doch nicht, dass er automatisch auch einen zweiten erlauben muss.

Die Größe des Hundes ist dabei Jacke wie Hose.

Mit einem nachvollziehbaren Grund darf er das. Egal wie klein der Hund ist.

Und was wären das dann für Gründe? Ist ernst gemeint, da ich mir grade keine Vorstellen kann! Danke schon mal! :)

@Durodenum

Wohnung zu klein, 2 Hunde machen u. U. doppelt so viel Krach, können doppelt so viel schaden anrichten ... etc.

Wenn er einen halbwegs nachvollziehbaren Grund nennt, dann darf er das. Oder ist laut Mietvertrag Tierhaltung ohne Einschränkung erlaubt?

Erlich gesagt weiß ich nicht so richtig was im Mietvertrag steht da er diesen wahrscheinlich geändert hat nachdem mein erster Hund ins Haus kam. Ich werde auch nochmal den Vertrag anfordern, dann werde ich sehen was drinn steht. :)

@Durodenum

Erlich gesagt weiß ich nicht so richtig was im Mietvertrag steht da er diesen wahrscheinlich geändert hat nachdem mein erster Hund ins Haus kam

Das glaubst du doch jetzt selbst nicht. Wie kann der Vermieter den Mietvertrag ohne dein Wissen und ohne deine Zustimmung und vor allem ohne deine Unterschrift ändern? 

Du weißt nicht, was im Mietvertrag steht? Aber du hast ihn doch unterschrieben!

Ich werde auch nochmal den Vertrag anfordern,

Du musst doch eine Durchschrift davon haben! Hier stimmt doch was nicht!

@Durodenum

Erlich gesagt weiß ich nicht so richtig was im Mietvertrag steht da er diesen wahrscheinlich geändert hat nachdem mein erster Hund ins Haus kam.

Nein. Einseitig kann man einen Vertrag nicht wirksam ändern. Gäbe es eine Änderung, hättest du sie unterschreiben müssen, um sie zu akzeptieren. Hast du das nicht getan, gilt der ursprüngliche Vertrag weiter.

Also schau in deinen Mietvertrag, was dort steht.