Darf der Vermieter eine Reinigungskraft auf unsere Kosten einstellen?

6 Antworten

Ich würde empfehlen, der Vermieterin schriftlich per Einschreiben zu erklären, dass man sich sehr wohl an die Hausordnung hält und wöchentlich alles reinigt. Und dass man dem Einsetzen einer Reinigungskraft grundsätzlich widerspricht.

Wenn es so jahrelang funktioniert hat mit der Reinigung und es keine Veranlassung gibt, darf der Vermieter das in der Tat nicht einfach so machen.

Daneben würde ich schon jetzt alles gut dokumentieren (Wer hat wann geputzt) und ich würde mal beim Mieter-Schutzbund vorbei schauen.

Seid ihr euch mit den Mietern wirklich einig? So aus Jux macht der Vermieter das doch auch nicht. Vielleicht hat sich da eine Partei beschwert?

Wir haben mit unseren Nachbarn unter uns alles abgesprochen,dass jeder mal die Woche dran ist. Das Problem bei den Vermietern ist die sind zur Zeit irgendwie auf Krawall gebürstet...Es gab eine Woche da haben wir es einmal nicht geschafft den Hausflur zu säubern,da wir viel arbeiten und als Ausgleich am Wochenende unterwegs waren...Da kam sie auch direkt an und hat uns angeflaumt..Seitdem haben wir nicht wirklich mehr mit denen geredet. (Dazu muss man sagen wir wohnen im August grade mal ein Jahr hier und haben uns zuvor super verstanden. Es kam wie gesagt aus heiterem Himmel)

An das Dokumentieren habe ich auch schon gedacht....Fotos machen und Liste führen...Ich hoffe mal das es reicht...

@Kekshupe

Wenn ihr stur die normale Miete weiter zahlt und weiter reinigt und dann die Kosten für die externe Putzkraft verweigert, kann der Vermieter nur klagen. Und dann kann ein Gericht ja klären, wieso der Vermieter da Unfug treibt.

Ihr solltet euch mit dem anderen Mieter absprechen, auch hinsichtlich der Dokumentation und euch auch sonst lieber nichts mehr zu Schulden kommen lassen, was die Hausordnung angeht. Dann fehlt dem Vermieter der Nährboden für das "Mobbing".

Solange Ihr Euren Pflichten nachkommt, sollte sie es meiner Meinung nach nicht dürfen.

Ihr könnt ja mal in der Verbraucherzentrale nachfragen.

Bei meiner Tochter ist seit Mietbeginn der Hausmeister für die Hausreinigung zuständig.

Wenn die Reinigung lt. MV den Mietern obliegt, ist das ein Vertrag. Der kann nur einvernehmlich mit Zustimmung sämtlicher betroffenen Mieter  geändert werden.

Im MV wird lediglich auf die Hausordnung hingewiesen. In der Hausordnung selber steht es auch mit der Reinigung,dass diese einmal wöchentlich stattzufinden hat. Im MV selber steht dies aber nicht drin.

@Kekshupe

Die Hausordnung ist verbindlicher Teil des Mietvrtrages.

Einmal wöchentlich reinigen ist genug, WENN es dann auch tatsächlich sauber ist.

Nein, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

Mietvertragliche Vereinbarungen können nicht einseitig geändert werden.

Die beiden Anlagen sind nicht Gegenstand der mietvertraglichen Vereinbarungen, sie sind mit der Urkunde nicht untrennbar verbunden.

Viel Glück.