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Darf der Vermieter ein vorher schon beschädigtes Waschbecken auf meine Kosten austauschen?

gefragt von UllilliUllilli am 19.11.2008 um 13:11 Uhr

Beim Einzug hatte das Waschbecken einen Sprung, während unserer Mietzeit ist ein Loch daraus geworden, da ein Glasbecher reingefallen ist. Nach dem Auszug hat der Vermieter für die Reparatur fast 200.- von der Kaution abgezogen, obwohl klar war, dass das Becken vorher schon beschädigt war. Muß man das so akzeptieren?

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Nellina
beantwortet von Nellina am 19. November 2008 13:13
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hattest Du diesen Schaden beim Uebernahmeprotokoll aufnehmen lassen? Wenn ja, kann er Dir das nicht berechnen. Denn kaputt ist kaputt, ob Sprung oder Loch!

Kommentar von Simple_avatar5smallUllilli am 19. November 2008 13:15

Der Schaden stand aber auch nicht im Übergabeprotokoll als wir ausgezogen sind.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 19. November 2008 13:18

Dann habt ihr es also ausgeglichen und Du musst dafuer nicht bezahlen!


martina89
beantwortet von martina89 am 19. November 2008 13:12
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Wenn im Mietvertrag festgehalten wurde dass das waschbecken bereits kaputt war (also wenn ihr einen schriflichen beweis habt) dann müsst ihr es nicht zahlen. ansonsten bleibt euch wohl nichts anderes übrig.

Kommentar von Obelhicks am 19. November 2008 23:33

beweis kann auch anders geführt werden.

Kommentar von 2744007fd02ac9fd1ba40e1a580b383asmallmartina89 am 20. November 2008 07:25

zB?


anonym
beantwortet von MargitGr am 19. November 2008 13:12
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Habt ihr es damals schriftlich festgehalten das ein Sprung im Waschbecken war?Ansonsten hast du glaube ich schlechte Karten. Andersrum muss man auch sagen das es eigentlich nicht dein Problem ist. ich würde mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen.

Kommentar von Simple_avatar5smallUllilli am 19. November 2008 13:14

Natürlich nicht, wir hatten es gesagt und dachten, das reicht. Aber wir könnten Zeugen bringen, dass es von Anfang an kaputt war.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. November 2008 13:19

Wenn der Mangel zeugenschaftlich belegt vorhanden war, sehe ich keinen Anlaß, Ihnen die Reparaturkosten von der Kaution abzuziehen. Besser wäre es schon gewesen, Sie hätten diesen Becktausch als Verpflichtung des Vermieters in das Übergabeprotokoll bei der Wohungsübernahme aufgenommen. Dann brauchten Sie jetzt keine Zuegen zu bemühen.

Kommentar von Obelhicks am 19. November 2008 23:32

wenn du das wort natürlich benutzt mach ich es auch: natürlich müßt ihr zahlen wenn ihr nicht beweisen könnt wie der zustand bei einzug war.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 7. April 2009 09:48
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Nein, natürlich nicht. Mit einer Kaution dürfen nur die Kosten verrechnet werden, die unstrittig sind, so jedenfalls aktuell der BGH.

Tipp: Nach sechs Monaten verjähren die gegenseitigen Ansprüche. Fordere also den Einbehalt höflich aber bestimmt mit Hinweis auf das Protokoll vom Auszug ein.

Viel Glück.


anonym
beantwortet von laramaus4 am 19. November 2008 13:18
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wenn euch der glasbecher reingefallen ist, habt ihr natürlich ne teilschuld,da man nicht weiß, ob das loch durch den riss oder den glasbecher entstanden ist.auf jeden fall müsste der riss im übernahmeprotokoll festgehalten worden sein...außerdem:wozu hat man ne haftpflichtversicherung.die übernimmt die kosten!!

Kommentar von Obelhicks am 19. November 2008 23:35

jawohl.

wir können hier nicht sehen wie klein oder groß der riß war. aber der schaden ist durch das glas offenbar erst eklatant geworden.


Teify
beantwortet von Teify am 19. November 2008 13:14
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Ich würde mal meinen, du hättest das Becken gleich austauschen lassen sollen. Jetzt hast du wohl das Pech, weil du den Mangel geduldet hast.


Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 19. November 2008 13:14
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Sowas musst du VOR Einzug schriftlich regeln. Jetzt ist es wohl zu spät.


Elke1973
beantwortet von Elke1973 am 19. November 2008 13:13
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Hast du es beim Einzug nicht bemängelt ?


Derya24
beantwortet von Derya24 am 19. November 2008 13:12
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Nein, warum denn!!!


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