Beim Einzug hatte das Waschbecken einen Sprung, während unserer Mietzeit ist ein Loch daraus geworden, da ein Glasbecher reingefallen ist. Nach dem Auszug hat der Vermieter für die Reparatur fast 200.- von der Kaution abgezogen, obwohl klar war, dass das Becken vorher schon beschädigt war. Muß man das so akzeptieren?

hattest Du diesen Schaden beim Uebernahmeprotokoll aufnehmen lassen? Wenn ja, kann er Dir das nicht berechnen. Denn kaputt ist kaputt, ob Sprung oder Loch!

Wenn im Mietvertrag festgehalten wurde dass das waschbecken bereits kaputt war (also wenn ihr einen schriflichen beweis habt) dann müsst ihr es nicht zahlen. ansonsten bleibt euch wohl nichts anderes übrig.
Habt ihr es damals schriftlich festgehalten das ein Sprung im Waschbecken war?Ansonsten hast du glaube ich schlechte Karten. Andersrum muss man auch sagen das es eigentlich nicht dein Problem ist. ich würde mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen.
Natürlich nicht, wir hatten es gesagt und dachten, das reicht. Aber wir könnten Zeugen bringen, dass es von Anfang an kaputt war.
firstguardian am 19. November 2008 13:19 Wenn der Mangel zeugenschaftlich belegt vorhanden war, sehe ich keinen Anlaß, Ihnen die Reparaturkosten von der Kaution abzuziehen. Besser wäre es schon gewesen, Sie hätten diesen Becktausch als Verpflichtung des Vermieters in das Übergabeprotokoll bei der Wohungsübernahme aufgenommen. Dann brauchten Sie jetzt keine Zuegen zu bemühen.
wenn du das wort natürlich benutzt mach ich es auch: natürlich müßt ihr zahlen wenn ihr nicht beweisen könnt wie der zustand bei einzug war.
Nein, natürlich nicht. Mit einer Kaution dürfen nur die Kosten verrechnet werden, die unstrittig sind, so jedenfalls aktuell der BGH.
Tipp: Nach sechs Monaten verjähren die gegenseitigen Ansprüche. Fordere also den Einbehalt höflich aber bestimmt mit Hinweis auf das Protokoll vom Auszug ein.
Viel Glück.
wenn euch der glasbecher reingefallen ist, habt ihr natürlich ne teilschuld,da man nicht weiß, ob das loch durch den riss oder den glasbecher entstanden ist.auf jeden fall müsste der riss im übernahmeprotokoll festgehalten worden sein...außerdem:wozu hat man ne haftpflichtversicherung.die übernimmt die kosten!!
jawohl.
wir können hier nicht sehen wie klein oder groß der riß war. aber der schaden ist durch das glas offenbar erst eklatant geworden.

Ich würde mal meinen, du hättest das Becken gleich austauschen lassen sollen. Jetzt hast du wohl das Pech, weil du den Mangel geduldet hast.

Sowas musst du VOR Einzug schriftlich regeln. Jetzt ist es wohl zu spät.
Der Schaden stand aber auch nicht im Übergabeprotokoll als wir ausgezogen sind.
Dann habt ihr es also ausgeglichen und Du musst dafuer nicht bezahlen!