Mein Vermieter war letztens in meiner Wohnung ohen dass es mir das vorher gesagt hat. Auf die Frage wie er denn reingekommen sei, meinte er er hätte einen Erstatzschlüssel! Ist dies erlaubt?

Nein, es ist keinesfalls erlaubt. Der Vermieter darf die Wohnung nur mit dem Einverständnis des Mieters und in dessen Anwesenheit betreten. Anders wäre es im Notfall, wenn Gefahr abgewehrt oder gemindert werden muss. Dafür (aber nur dafür) kann er auch einen Ersatzschlüssel haben. Wenn der Vermieter uneinsichtig ist, kannst Du durchaus den Schließzylinder austauschen. Es ist Dein gutes Recht.
nebenbei......du hast sogar das recht ihn anzuzeigen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Juristisch gesehen ist für mich ist ein solcher Fall ein Einbruch und damit strafbar.
gri1su am 9. Mai 2007 18:31 Das ist die Frage, ob es juristisch so gewertet werden kann. Vom Gefühl her sehe ich das genau so, aber sicher bin ich mir nicht.
Kabark am 9. Mai 2007 18:39 Das ist kein Einbruch, sondern Hausfriedensbruch.
dock69 am 9. Mai 2007 19:17 Ja, wenn man unterstellt, dass der Betreffende ohne Bereicherungsabsicht handelte, hast Du natürlich recht. "Einbruch" gibt es als Tatbestand im deutschen Recht auch nicht, sondern dieser ist immer an eine Motivation gekoppelt, z.B. bei Einbruchdiebstahl. Da ich den Grund des Eindringens in die Wohnung nicht kenne, habe ich Einbruch als Formulierung für das strafbare Eindringen in die Wohnung gewählt.
der vermieter kann ja nicht einfach ohne grund in die wohnung gegangen sein - war gefahr in verzug?
Doch kann er, manche sind so drauf...
....ohne, daß er mir das gesagt hat, bzw. ohne Vorankündigung, ist strafbar. Ich kann ja gleich meine Tür offenlassen. Da kann ja jeder reinspazieren, wenn es soweit kommt. Wir leben nicht im Beduinenzeltlager. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Das muß dem Vermieter unmißverständlich und mit nachhaltiger Beeindruckung klargemacht werden.

Das ist eindeutig Hausfriedensbruch und eine Frechheit deines Vermieters. Wie kommt ein Mensch überhaupt auf den Gedanken, so in deinen persönlichen Besitz (deine Wohnung) einzugreifen? Am besten tauscht du sofort das Schloss deiner Wohnung aus; beim Auszug kannst ihm ja dann gönnerhaft deine Schlüssel schenken.