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Darf der Vermieter ein Schlüssel von meiner Wohnung haben?

gefragt von Marcello am 09.05.2007 um 18:06 Uhr

Mein Vermieter war letztens in meiner Wohnung ohen dass es mir das vorher gesagt hat. Auf die Frage wie er denn reingekommen sei, meinte er er hätte einen Erstatzschlüssel! Ist dies erlaubt?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 9. Mai 2007 18:11
15x
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Nein, es ist keinesfalls erlaubt. Der Vermieter darf die Wohnung nur mit dem Einverständnis des Mieters und in dessen Anwesenheit betreten. Anders wäre es im Notfall, wenn Gefahr abgewehrt oder gemindert werden muss. Dafür (aber nur dafür) kann er auch einen Ersatzschlüssel haben. Wenn der Vermieter uneinsichtig ist, kannst Du durchaus den Schließzylinder austauschen. Es ist Dein gutes Recht.


miccy
beantwortet von miccy am 9. Mai 2007 18:09
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Ganz klar NEIN !!!!


UlfFurunkel
beantwortet von UlfFurunkel am 9. Mai 2007 18:27
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Klipp und klar Nein!


momo666
beantwortet von momo666 am 9. Mai 2007 18:44
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nebenbei......du hast sogar das recht ihn anzuzeigen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


dock69
beantwortet von dock69 am 9. Mai 2007 18:23
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Juristisch gesehen ist für mich ist ein solcher Fall ein Einbruch und damit strafbar.


Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 9. Mai 2007 18:31

Das ist die Frage, ob es juristisch so gewertet werden kann. Vom Gefühl her sehe ich das genau so, aber sicher bin ich mir nicht.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 9. Mai 2007 18:39

Das ist kein Einbruch, sondern Hausfriedensbruch.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 9. Mai 2007 19:17

Ja, wenn man unterstellt, dass der Betreffende ohne Bereicherungsabsicht handelte, hast Du natürlich recht. "Einbruch" gibt es als Tatbestand im deutschen Recht auch nicht, sondern dieser ist immer an eine Motivation gekoppelt, z.B. bei Einbruchdiebstahl. Da ich den Grund des Eindringens in die Wohnung nicht kenne, habe ich Einbruch als Formulierung für das strafbare Eindringen in die Wohnung gewählt.

Kommentar von Simple_avatar7smallmomo666 am 9. Mai 2007 20:01

bist du anwalt??

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 9. Mai 2007 20:04

Nein, aber ich wollte mal einer werden. ;)

Kommentar von Simple_avatar7smallmomo666 am 9. Mai 2007 20:14

ach..........


anonym
beantwortet von hellmi am 9. Mai 2007 19:12
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der vermieter kann ja nicht einfach ohne grund in die wohnung gegangen sein - war gefahr in verzug?

Kommentar von ravenmuc am 10. Mai 2007 10:39

Doch kann er, manche sind so drauf...


anonym
beantwortet von kbra01 am 10. Mai 2007 07:12
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....ohne, daß er mir das gesagt hat, bzw. ohne Vorankündigung, ist strafbar. Ich kann ja gleich meine Tür offenlassen. Da kann ja jeder reinspazieren, wenn es soweit kommt. Wir leben nicht im Beduinenzeltlager. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Das muß dem Vermieter unmißverständlich und mit nachhaltiger Beeindruckung klargemacht werden.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 15. September 2007 19:11
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Das ist eindeutig Hausfriedensbruch und eine Frechheit deines Vermieters. Wie kommt ein Mensch überhaupt auf den Gedanken, so in deinen persönlichen Besitz (deine Wohnung) einzugreifen? Am besten tauscht du sofort das Schloss deiner Wohnung aus; beim Auszug kannst ihm ja dann gönnerhaft deine Schlüssel schenken.


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