wegen einer Wohnungsbesichtigung oder aus anderen (fadenscheinigen) gründen? Wo ist die Grenze?

Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr). (...)
Nein. Und wenn, muß er einen Grund haben und vorher einen Termin mit dir machen.

Ich bin bei einer größeren Gesellschaft Mieterin und wohne seit 1987 hier. Von denen war noch n i e jemand da und wollte die Wohnung kontrollieren. Ich würde sagen, maximal eimal im Jahr würde reichen um, natürlich angemeldet, zu kontrollieren.
nein,nur mit deiner zustimmung.er braucht schon richtige gründe,zb reperatur oder einmal im jahr ne whg besichtigung
Wenn der Vermieter mehrere Gründe für eine Wohnungsbesichtigung hat, so muss er versuchen, möglichst alles an einem einzigen Termin zu erledigen. Er darf die Wohnung nicht beliebig oft betreten. Das gilt auch, wenn der Mietvertrag ein Zutrittsrecht ohne vorherige Terminabsprache ausdrücklich erlaubt. Denn diese Vertragsklausel ist unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt und dessen Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt - so urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ: 49 C 513/05). In dem konkreten Fall hatte ein Mieter seinen Vermieter nicht in die Wohnung gelassen, weil der Vermieter bereits zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit die Wohnung betreten wollte.

Nein. Der Vermieter darf die Wohnung nur nach der Erlaubnis des Mieters betreten. Es ist die Privatsphäre des Mieters und diese muß geschützt werden.