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Darf der Vermieter die Wohnung so oft wie er will betreten?

gefragt von DirkJan am 10.03.2008 um 12:55 Uhr

wegen einer Wohnungsbesichtigung oder aus anderen (fadenscheinigen) gründen? Wo ist die Grenze?


Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 10. März 2008 12:57
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Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte

Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr). (...)

http://kuerzer.de/RFB56vx9w


mitra54
beantwortet von mitra54 am 10. März 2008 12:56
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Nein. Und wenn, muß er einen Grund haben und vorher einen Termin mit dir machen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. März 2008 12:59
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Ich bin bei einer größeren Gesellschaft Mieterin und wohne seit 1987 hier. Von denen war noch n i e jemand da und wollte die Wohnung kontrollieren. Ich würde sagen, maximal eimal im Jahr würde reichen um, natürlich angemeldet, zu kontrollieren.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 10. März 2008 13:05
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nein,nur mit deiner zustimmung.er braucht schon richtige gründe,zb reperatur oder einmal im jahr ne whg besichtigung


anonym
beantwortet von filip75 am 10. März 2008 13:14
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Wenn der Vermieter mehrere Gründe für eine Wohnungsbesichtigung hat, so muss er versuchen, möglichst alles an einem einzigen Termin zu erledigen. Er darf die Wohnung nicht beliebig oft betreten. Das gilt auch, wenn der Mietvertrag ein Zutrittsrecht ohne vorherige Terminabsprache ausdrücklich erlaubt. Denn diese Vertragsklausel ist unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt und dessen Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt - so urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ: 49 C 513/05). In dem konkreten Fall hatte ein Mieter seinen Vermieter nicht in die Wohnung gelassen, weil der Vermieter bereits zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit die Wohnung betreten wollte.





hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 10. März 2008 14:40
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Nein. Der Vermieter darf die Wohnung nur nach der Erlaubnis des Mieters betreten. Es ist die Privatsphäre des Mieters und diese muß geschützt werden.


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