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Darf der Vermieter die Kaution einbehalten ?

gefragt von AC1986 am 14.05.2009 um 13:53 Uhr

Hallo ! Ich hebe meine Wohnung zum 31.3.09 fristgerecht , frisch renoviert und laut Protokoll ohne Schäden abgegeben . Der Vermieter sagte das wir die Kaution in ca. 14 Tagen bekommen , da der Hauseigentümer im Urlaub sei. Jetzt sind inzwischen eineinhalb Monate vergangen und auf Nachfragen höre ich nur das der Eigentümer immer noch nicht da ist und der Vermieter keien Ahnung hat wann er wiederkommt . Was jetzt ?? Die Wohnung ist inzwischen schon wieder vermietet , also hat er ja doppelte Kaution . Darf er das überhaupt ?? Vieln Dank und liebe Grüße

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Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 14. Mai 2009 13:55
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Hilfreichste Antwort

wenn du die Wohnung in Ordnung und ohne Schäden übergeben hast, steht dir die Kaution natürlich zu. Erkundige dich am besten beim Konsumentenschutz bzw., wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, gleich bei deinem Anwalt...

Kommentar von ThunderHawk am 14. Mai 2009 13:58

Bevor ich alle wild mache, würde ich mich über die Fristen erkundigen. Und die wurden hier schon mehrfach richtigerweise genannt.

Kommentar von B576bda05184245160d4714404bdce90smallKithara1 am 14. Mai 2009 14:06

wenn ich beim Konsumentenschutz anrufe, ist das kein "Wildmachen", dafür sind die da - und auch ein Anwalt von Rechtschutz kann mir die benötigten Info (inkl. der Fristen) bekannt geben, denn dafür zahle ich ja meinen Versicherungsbeitrag...


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. Mai 2009 13:54
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Er kann sich sechs Monate Zeit lassen.

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 14. Mai 2009 13:55

GENAU


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 14. Mai 2009 13:55
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Die Kaution darf er max. 6 Monate nach Mietende zurückhalten. Dann musst du sie auf deinem Konto haben. Verzinst natürlich. Er liegt also noch gut in der Zeit.


anonym
beantwortet von Kegelchen am 14. Mai 2009 13:59
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schau mal ganz genau, was in deinem mietvertrag steht, ansonsten beim mieterschutzverein. oder generell beim verbraucherschutz mal nachfragen,


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 14. Mai 2009 13:58
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Leider hat er 6 Monate Zeit eure Kaution wieder herauszugeben. Erst danach könntet ihr rechtliche Schritte einleiten. Euch bleibt also nichts anderes übrig als abzuwarten.

Die Kaution des Nachmieters hat mit eurer Kaution nämlich nichts zu tun.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Mai 2009 13:56
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SChreib ihn an und erinnere an das Versprechen.


anonym
beantwortet von ichbinneuhier09 am 14. Mai 2009 13:55
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die Kaution des Nachmieters hat nichts mit Deiner zu tun...
und Deine Kaution könnte er noch viel länger behalten, 14 Tage sind recht schnell...


anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 14. Mai 2009 13:55
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versuch an den eigentümer ranzukommen


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