gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

darf der Vermieter die Grundsteuer für das Haus auf die Mieter um lagern?

gefragt von SophiSophi am 03.01.2009 um 19:33 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

miete x 3.301 vernieter x 1

simikra
beantwortet von simikra am 3. Januar 2009 19:34
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja darf er sowie gebäudeversicherung

Kommentar von Margosto am 3. Januar 2009 19:35

DH


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 3. Januar 2009 19:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja Grundsteuer zählt zu den umlegbaren Nebenkosten.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 3. Januar 2009 19:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja darf er.


anonym
beantwortet von Stefan am 3. Januar 2009 21:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, darf er - bzgl. Regelung mit Gebäudeversicherung gibt es hier ein paar Infos: www.gebaeudebrandversicherung.de


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. Januar 2009 21:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja.


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 3. Januar 2009 19:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

na klar!!!


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 3. Januar 2009 19:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, darf er.


Smash
beantwortet von Smash am 3. Januar 2009 19:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja das darf er. Es sei denn es ist im Mietvertrag anders geregelt, aber das ist es meist nicht und die Grundsteuer darf mit den Betriebskosten umgelegt werden.


cats4life
beantwortet von cats4life am 3. Januar 2009 19:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, darf er!


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 3. Januar 2009 19:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jepp.


Berthe
beantwortet von Berthe am 3. Januar 2009 19:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja


elke1941
beantwortet von elke1941 am 3. Januar 2009 19:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja - das darf er!


Fujikago
beantwortet von Fujikago am 3. Januar 2009 19:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jawohl!


anonym
beantwortet von Margosto am 3. Januar 2009 19:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meines wissens ja, sogar die Versicherung(en) für das Haus könnte er mit einbeziehen.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 3. Januar 2009 19:35

Auch das kann er.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.