Wohne in einer WG mit 4 anderen.Wir haben alle einen eigenen Mietvertrag für unser Zimmer,sowie je 1/5 der restl. Wohnung zur gem. Benutzung.Ein Bewohner hat zum 30.7 gekündigt,ist heute aber schon ausgezogen.Er hat keinen Nachmieter, hat aber die Kündigungsfrist eingehalten.Die Vermieter haben ihm heute den Schlüssel abgenommen, Zimmer zugeschlossen und gesagt,daß der Hausmeister irgendwann käme, um das Zimmer zu streichen.Ich bat um einen konkreten Termin.Antwort:Der hat jetzt nen Schlüssel.Der kann kommen, wann er möchte!Bei uns wurde vor kurzem eingebrochen & weil die Vermieter das Schloss nicht auswechseln, obwohl Polizei dazu riet, haben wir eh Angst. Dürfen die das einfach so machen?

Nein, der darf nicht kommen, wann es ihm passt, das ist Hausfriedensbruch. Er muss einen Termin machen, um in die Wohnung zu kommen und dieses Zimmer zu streichen.

Auch ein Hausmeister hat Termine zu vereinbaren und einzuhalten!
Wechsel du doch einfach das SChloss aus.darf man als Mieter
tobi2000 am 16. Juli 2008 20:25 Aber ihr gehört doch nicht die wohnung und wieso soll sie für die kosten aufkommen. klar hat dann der hausmeister keinen schlüssel mehr.Aber da gibt nur wieder ärger... Geh zum mieterschutzbund.Lg
Ich habe im Mietrecht irgendwo gelesen, dass die Vermieter in die Wohnung dürfen, wenn es um einen Nachmieter geht.Aber es geht ja nicht um die ganze Wohnung, sondern nur um 1 Zimmer?!Ich hab keine Lust, dass die ständig Besichtigungen da machen bei uns-unangemeldet!Ich selber ziehe auch aus nächsten Monat.Aber die Jungs sind demnächst alle weg (Urlaub) und ich muss noch 1 Monat alleine in der Whng. bleiben.Ich will natürlich nichts mehr investieren, mich aber trotzdem sicher fühlen.
Für mich wird die Wohnung echt unzumutbar.Nicht nur, dass ich Angst vor Einbrechern haben muss, weil sie das Schloss nicht austauschen.Ich weiß nie, wer bei mir zu Hause ein- und ausgeht.Und wenn der Hausmeister keinen Termin macht, einfach so kommt(gerne morgens um 7),dann wird es noch schlimmer.
Das ist eine blöde situation für die kurze zeit. Warum nur gibt dein früherer mitbewohner den schlüssel so früh ab? damit hat er, der über das zimmer bestimmen kann, die verantwortung in die hände des vermieters gelegt. so, als wenn du einer freundin den schlüssel gibst wenn du in urlaub gehst. aus verschiedenen gründen ist es schwierig, für die "paar tage" abhilfe zu schaffen. steh es durch wie eine frau. was du im mietrecht gelesen hast, dürfte hier nicht anwendbar sein. es bezieht sich auf vermietete räume. hier ist aber vom derzeitigen mieter die schlüsselgewalt übertragen worden und für die zeit danach ist das zimmer wohl noch unvermietet, so daß dem vermieter für die mietfreie zeit die gleichen wegerechte wie den einzelnen mietern der zimmer zusteht.
ich habe gerade gelesen, dass sich der Vermieter anmelden muss. Er darf nur unumschränkt in die Wohnung, wenn er dort selber wohnen würde. Dazu muss eine Meldebescheinigung vorliegen!
Er hat die Schlüssel so früh abgegeben, weil er ins Ausland geht und zum Ende des Monats nicht mehr nach Deutschland kommt.Die Hausvermietung hat aber darauf bestanden, dass er sie persönlich abgeben müsse. Was das angeht, stellt sich mir die Frage, ob sie darauf bestehen können. Ich ziehe den letzten Samstag im August aus.Weil sie da aber nicht arbeiten, und den folgenden Montag schon September ist,möchten sie, dass ich die Woche vorher ausziehe. Ich würde den Schlüssel einfach nem Mitbewohner anvertrauen, der ihn dann MOntag früh dirket den Vermietern übergibt. Aber sie bestehen darauf, dass ich es persönlich machen muss. Wir hatten vorher einen anderen, netten Vermieter, der die Zimmer immer unrenoviert gelassen hat, damit sich jeder sein Zimmer so anmalen kann, wie er das gerne möchte. Also durften wir es auch unrenoviert übergeben. Die neuen Vermieter wollen eine Übergabe machen-daher bestehen sie auf persönliches Erscheinen.Aber ich muss doch nichts renovieren, weil sie den alten MV übernommen haben.
warum er den schlüssel früher abgibt ist seine sache. er kann das auch anders regeln. Er hätte z.B. dir die schlüssel zwecks übergabe hinterlassen können. auch dein neues problem ist eigendlich keins. aber du liest ja eh alles irgendwo...

Er muss seinen Besuch mindestens 3 Wochen vorher ankündigen. Wenn er das nicht tut, musst du ihn nicht in die Wohung lassen.
bullshit