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Darf der Vermieter den Kauf von Spielsand und die Pflege des Spielpaltzes an Betriebskosten umlegen?

gefragt von webwilli am 03.12.2007 um 10:42 Uhr

Ich habe das Gefühl, unser Vermieter legt sehr viele oder gar zu viele seiner Kosten auf alle Mieter um? Aktuell führt er den Kauf der komplett neuen Füllung des Spielsandes plus einige Wartungsarbeiten an den Spielgeräten als Kosten auf und legt diese auf alle Mieter um. Tder Mieter die Spielgelegenheiten mit Kindern überhaupt nutzt?


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 3. Dezember 2007 10:48
5x
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Austausch von Spielsand und Wartung der Spielgeräte sehe ich wie Gartenpflege als Betriebskosten. Keine Betriebskosten wäre Reparatur der Spielgeräte. Auf die tatsächliche Nutzung durch den Mieter kommt es hierbei nicht an.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. Dezember 2007 10:48
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Ja, das darf er, wenn der Sandkasten zur Wohnanlage gehört.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 4. Dezember 2007 10:52
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Es ist ein bisschen komplizierter: Die Kosten des Spielplatzes können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist oder wenn der Mietvertrag ausdrücklich auf die Betriebskostenverordnung Bezug nimmt. Steht im Mietvertrag weder das Wort "Spielplatz" oder "Sandkasten" noch das Wort "Betriebskostenverordnung", kann der Vermieter die Kosten nicht auf den Mieter umlegen.

Umlagefähig sind nach der Betriebskostenverordnung (wenn dies vertraglich vereinbart ist) nur die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand. Die Reparatur mutwilliger Beschädigungen, das Entsorgen von Hunddreck und alle anderen Kosten, die auf ein Verschulden anderer Mieter zurückgehen, kann der Vermieter nicht auf alle Mieter umlegen.

Natürlich gehört die Einrichtung eines Spielplatzes und die Erstausstattung mit Sand ebenfalls nicht zu den umlagefähigken Kosten.


vampire
beantwortet von vampire am 3. Dezember 2007 10:45
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boriswulff
beantwortet von boriswulff am 3. Dezember 2007 11:09
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Kannst Du mir mal verraten wovon der Vermieter das sonst bezahlen soll?

Meinst Du der zahlt das aus Menschenfreude aus der eigenen Tasche?

Es ist doch so das alle Kosten irgendwie über die Miete oder die Umlagen abgedeckt sein müssen.

Gerecht finde ich es schon, wenn soviel wie möglich über Umlagen gemacht wird. Weil man dann genau weiß was man wofür bezahlt.

Aber wenn alle Mieter den Spielplatz nicht nutzen kann man den vermieter Bitten den Spielplatz zu entfernen. Die Kosten dafür werden dann aber auch als Umlage bezahlt.


Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 4. Dezember 2007 10:56

Die Antwort geht an der Sache vorbei. Die Frage ist ja gerade, ob der Vermieter die Spielplatzkosten aus den Mieteinnahmen aufbringen muss (die sind unveränderlich bzw. können nur in den zulässigen Zeitschritten bis zur ortsüblichen Miete erhöht werden) ODER ob er sie auf die Betriebskostenlast der Mieter umlegen kann (die ist jährlich anhand der tatsächlich angefallenen Kosten abzurechen und die Vorauszahlung kann jährlich angepasst werden).

Es ist im deutschen Mietrecht nun einmal so, dass der Vermieter die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung sowie alle Kosten, die nicht in der BetrKV aufgeführt sind, aus der eigenen Tasche, sprich aus seinen Nettomieteinnahmen bezahlen muss.


anonym
beantwortet von Westland am 4. Dezember 2007 12:36
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Interessante Diskussion, aber am Thema vorbei: Als Vermieter muss ich leider sagen, dass bei Formularmietverträgen (und ich gehe davon aus, dass du einen solchen hast) sind alle "wiederkehrenden" Leistungen wie auch Spielsandaustausch und Spielsandreinigung gem. SpielplatzVO umlegbar. Auch hat der Vermieter das Recht, diese unter der Position "sonstige Betriebskosten" aufzuführen, auch wenn sie nicht explizit im Mietvertrag benannt werden. Also VORSICHTIG !!


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