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darf der vermieter bei einer selbstauskunft nach musikinstrumenten fragen?

gefragt von diekleine82 am 07.04.2008 um 21:56 Uhr

hallo zusammen,

ich suche derzeit eine wohnung und habe mir bereits mehrere wohnungen angesehen.

in den auszufüllenden selbstauskünften wurde immer gefragt "besitzen sie musikinstrumente? wenn ja, welche, und wollen sie diese in die neue wohnung mitnehmen? wie oft benutzen sie diese pro tag?"

sind solche fragen erlaubt? ich habe mal davon gehört, dass gesetzlich geregelt ist, dass man sein instrument täglich eine stunde lang spielen darf oder ist das quatsch? natürlich nur außerhalb der ruhezeiten. demnach dürfte es dem vermieter doch eigentlich "egal" sein, was ich mitbringe. in meinem fall wär das eine gitarre und ein klavier.

vielen dank für antworten!


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Reply


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 7. April 2008 22:04
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Natürlich "darf" er fragen. Er "darf" alles fragen, ob Du ihm Auskunft gibst, ist was anderes. Du musst keine korrekte Auskunft geben, jeder darf in einer Mietwohnung trommeln, blasen oder tröten. Außerhalb der Ruhezeiten natürlich und auf bestimmte Zeit begrenzt. Also einen Berufsmusiker, der täglich von 7 Uhr früh bis 19 Uhr abends übt, muß er nicht akzeptieren bzw. kann er abmahnen und ggfs. kündigen. Allmählich kommt mir das etwas verrückt vor, was Vermieter alles wissen wollen. Wenn sich jemand an die Hausordnung hält und die Wohnung sauber und ordentlich bewohnt - weshalb soll er dann nicht ein Musikinstrument spielen???

Kommentar von diekleine82 am 7. April 2008 22:07

gut... berufsmusiker trifft auf mich nicht zu. aber es stehen unter diesen selbstauskünften ja auch immer diese sätze "ich versichere ausdrücklich, dass meine angaben auf wahrheit beruhen" etc. macht man sich dann nicht "strafbar", wenn man bewusst lügt d.h. kann der vermieter im extremfall nicht sogar gerichtlich dagegen vorgehen? naja gut... er wird mich dann wohl eher aus der wohnung schmeißen, wenn er feststellt, dass ich doch täglich mein klavier bearbeite.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 7. April 2008 22:27

Das kann er nicht. Wenn Du täglich etwa eine Stunde Klavier spielst, gehört das zum völlig normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Das darf kein Vermieter verbieten. Auch die Frage nach einer Schwangerschaft kann ein potentieller Mieter falsch beantworten - das sind persönliche Angelegenheiten, die den Vermieter nichts angehen!! Ich miete eine Wohnung, behandle diese sorgfältig, halte mich an die Hausordnung - aus! Was ich in meiner (!) Wohnung mache, geht keinen was an. Und strafbar machst Du Dich gewiss nicht. Du gibst an, kein Musikinstrument zu spielen. Und spielst dann doch Klavier, na und? Gegen welches Gesetz hast Du verstoßen?? Gegen gar keins außer gegen das 8. Gebot. Stell Dich Gott, was das betrifft, aber nicht dem Vermieter

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 7. April 2008 22:51

Noch was: wenn Du angibst, kein Musikinstrument zu spielen und hast dann doch ein Klavier in der Wohnung stehen - was solls? Zum Zeitpunkt meiner Auskunft habe ich nicht Klavier gespielt und wollte es auch noch nicht - jetzt habe ich mich anders entschieden. Damit war die Auskunft keine Lüge. Also noch nicht mal gegen das 8. Gebot hast Du verstoßen... :-))

Kommentar von diekleine82 am 8. April 2008 07:25

vielen dank für deine antworten! also angenommen, ich gebe nur meine gitarre an... und lasse das klavier zwei monate nach meinem einzug einliefern, ohne dass ich dem vermieter gesagt habe, dass ich spiele... muss ich ihn dann vorher fragen oder ihm bescheid sagen, dass ich jetzt neuerdings klavier spiele?! oder kann ich das stillschweigend machen? nachher sagt der noch "sie haben unterschrieben, dass die selbstauskunft wahrheitsgemäß beantwortet wurde, da stand aber nichts von einem klavier drin"...

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 8. April 2008 18:23

Natürlich darfst Du ein Klavier in Deiner Wohnung aufstellen! Das ist nicht verboten oder gesetzeswidrig. Schau aber in die Hausordnung! Auch dort darf das nicht ausdrücklich verboten werden, nur solltest Du Dich für den Fall dass mit dem Vermieter kurzschließen. Es ist unwahrscheinlich, dass sowas in der Hausordnung steht. Und die Selbstauskunft? Was interessiert mich mein Geschwätz von vor zwei Monaten? Da wollte ich nicht Klavier spielen. Jetzt schon. Tut mir leid. Anders kommt man gegen solche Vermieter nicht an, die am liebsten ein taubstummes Rentnerehepaar einziehen lassen würden, das unentgeltlich Hausmeisteraufgaben übernimmt. Und denk immer dran: DEINE Wohnung ist unantastbar, solange Du nichts gesetzwidriges darin vornimmst. AUCH für den Vermieter!

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 8. April 2008 18:33

Sorry, vergessen: nein, Du musst dem Vermieter vom Klavier nichts sagen. Genausowenig wie Du einen neuen Schlafzimmerschrank oder eine neue Dielengarderobe "anmelden" mußt. Du hast eine Wohnung gemietet und zahlst Miete dafür. Dafür gehört DIR die Wohnung und Du kannst darin tun und lassen was Du willst. Natürlich nicht einen Kompressor betreiben oder einen Elefanten halten - klar. Aber alle "normalen" Dinge wie Klavier- oder Gitarrespielen, Taekwondo, Gesichtsmasken aus Gurken auflegen, Ausstopfen von Mäusen (sofern nicht gewerblich) kann Dir kein Vermieter verbieten. KEINER!! Und die Selbstauskunft ist schliesslich kein staatliches Formular mit Androhung von langjährigen Gefängnisstrafen - das ist ein privates Blättchen, in das ich jeden Unsinn eintragen kann - ohne Konsequenzen.

Kommentar von diekleine82 am 8. April 2008 07:25

vielen dank für deine antworten! also angenommen, ich gebe nur meine gitarre an... und lasse das klavier zwei monate nach meinem einzug einliefern, ohne dass ich dem vermieter gesagt habe, dass ich spiele... muss ich ihn dann vorher fragen oder ihm bescheid sagen, dass ich jetzt neuerdings klavier spiele?! oder kann ich das stillschweigend machen? nachher sagt der noch "sie haben unterschrieben, dass die selbstauskunft wahrheitsgemäß beantwortet wurde, da stand aber nichts von einem klavier drin"...


Mau Mau
beantwortet von Mau Mau am 7. April 2008 22:06
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In solchen Fällen hast Du das Recht zur Lüge! Ist ähnlich, wie wenn man im Bewerbungsgespräch nach Kinderwunsch gefragt wird. Du darfst natürlich in einer Wohnung musizieren (allerdings nur die gängigen Hausmusikinstrumente wie Klavier, Flöte, Geige etc. k e i n Schlagzeug!) - und zwar jeden Tag bis zu vier Stunden zwischen 9 und 13 und 15 und 22 Uhr. Das kann Dir niemand verbieten. Problematisch wird es, wenn die Hausordnung etwas anderes vorsieht, und Du die mit dem Mietvertrag unterschreibst. Ansonsten soll ja Hausmusik gerade gefördert werden. Aber aus eigener Erfahrung ein persönlicher Tipp: versuch mit den Nachbarn eine "Übungslösung" zu finden, auch wenn Du im Recht bist - sonst bekommst Du ganz schnell Feinde...

Kommentar von diekleine82 am 7. April 2008 22:11

bis zu vier stunden?? das ist aber ganz schön viel. vielen dank für den tipp, da werde ich beim vertragsabschluss genau auf die hausordnung achten. aber hausordnung hin oder her... wenn das musikmachen-dürfen in der wohnung gesetzlich geregelt ist, sind solche extra-hausordnungen mit stärkeren eingrenzungen nicht automatisch unwirksam?

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 7. April 2008 23:28

Nein. Da Mietrecht zum Zivilrecht gehört - und da dürfen beide Parteien vereinbaren, was sie wollen, wenn es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Du würdest die Hausordnung ja freiwillig und in vollem Bewusstsein der dortigen Regelung unterschreiben. Du musst das nicht, sondern könntest Dir eine andere Wohnung suchen. Deshalb müsstest Du Dich nach so einer Unterschrift auch an das halten, was Du unterschrieben hast.

Kommentar von diekleine82 am 8. April 2008 07:26

okay... dann weiß ich bescheid. vielen dank!


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. April 2008 21:57
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Ich fürchte, dass Du die Frage beantworten musst.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 7. April 2008 21:58
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naja, der Vermieter kann aber im Vorfeld abchecken, was da auf ihn zukommt. Wenn du sagst, du hälst dein Spielen in Grenzen, ist es ja ok. Aber wenn sich andere nicht daran halten, ist es ja auch mit einem Aufwand verbunden, den wieder aus der Wohnung rauszukriegen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. April 2008 22:00
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wenn das so drin steht, wirst du da auch was eintragen müssen, sonst hast du schon mal keine chance auf die wohnung.

ob das erlaubt ist, ist doch zweitrangig, sehe aber kein vergehen darin.

es wird ja nicht nach religion, parteizugehörigkeit und sexueller neigung gefragt. also keine frage im intimbereich gestellt.





anonym
beantwortet von diekleine82 am 7. April 2008 22:03
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also ich habe auch alles angegeben... aber hat der vermieter überhaupt das recht, mich als mieter zu "verweigern", nur weil ich zwei musikinstrumente besitze und diese noch nichtmal täglich benutze? wenn gesetzlich geregelt ist, dass in einem bestimmten rahmen hausmusik erlaubt ist? ich danke euch schonmal für eure antworten... ging ja schnell bis jetzt :)

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 7. April 2008 23:53

Natürlich darf er dich ablehnen. Es ist seine Wohnung, sein Eigentum. Wenn er allerdings den Vertrag einmal mit dir abgeschlossen hat, darf er dir wegen eines Musikinstrumentes nicht kündigen.

Punkt.


░crîtter░
beantwortet von ░crîtter░ am 7. April 2008 22:48
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Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░crîtter░ am 7. April 2008 23:53

Kommentar von diekleine82 am 8. April 2008 07:27

super link, vielen dank!

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░crîtter░ am 8. April 2008 13:38

Hier ist auch noch etwas, ließ sich gestern nicht reinkopieren:

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░crîtter░ am 8. April 2008 13:40

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 7. April 2008 22:50
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Wenn Du angibst, dass Du zum Ausfüllzeitpunkt keine Instrument besitzt, Dir aber dann einen Tag nach dem Einzug eins kaufst oder geschenkt bekommst, könnte der Vermieter Dir deswegen nicht kündigen. ;)

Kommentar von diekleine82 am 8. April 2008 07:29

okay :) ...dann haben meine eltern mir halt überraschenderweise das alte klavier zur neuen wohnung geschenkt g ...und das kommt ja sowieso nicht mit den umzugskartons sondern separat.. ;)


Kimmo Wihervaara
beantwortet von Kimmo Wihervaara am 7. April 2008 23:18
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Ja, natürlich darf er/sie fragen und wenn du spät am Abend oder sehr früh am Morgen spielst kann die Verwaltung des Hauses das Spielen verbieten wenn es sonst erlaubt ist.

Kommentar von diekleine82 am 8. April 2008 07:27

das tu ich nicht ;) ...klavier schonmal gar nicht, das ist ja viel zu laut.. leise gitarre zupfen wird ja auch um 7 uhr morgens niemanden stören, wenn ich wirklich ganz leise bin.




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