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Darf der Vermieter 8,- verlangen für das anbringen meines Namens an der Klingel?

gefragt von SarantoSaranto am 08.06.2009 um 10:21 Uhr

Frisch eingezogen und will es mir am Anfang nicht direkt verscherzen. Aber darf er das überhaupt? Also den DYMO Ausdruck der dort angebracht wurde, hätte ich mir schliesslich selbst umsonst gemacht. Mein Name hat auch noch keine Abdeckung und selbst wenn die auch noch kommt- warum soll ich die zahlen? Kann ich z.B. schriftlich einfordern, dass ich einen Kostenkatalog für "evtl. auftretende Kosten" haben möchte? Ich meine: hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mir doch selbst ein Schild gemacht, ich finde das unverschämt. Mir wurde ja keine Wahl gelassen.


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Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:27
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Ich würde keinen Cent zahlen.Und wenn es schon so anfängt solltest du dir schleunigst eine andere Wohnung suchen!

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 8. Juni 2009 12:53

Wegen € 8 eine andere Wohnung suchen? Bist Du "Normade" oder was?

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 8. Juni 2009 13:13

Was bitte hat ein Normade mit diesem Thema zu tun??!!Überleg mal was du da von dir gegeben hast...kopfschüttel.Wenn ein Mietverhältnis schon mit solchen krummen Sachen beginnt ist weitere Ärger vorprogrammiert!Und du meinst sicher doch den Nomaden...oder??


Melli18Berlin
beantwortet von Melli18Berlin am 8. Juni 2009 10:23
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ehhm erstmal unverschämt dass die geld fürs anbringen deines namens haben wollen... und ob du es zahlen musst oder nich weiß ich nicht... ich würd nix machen keinen cent ich mein zahlst doch schon miete reicht denen das nich??


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 8. Juni 2009 10:26
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Ich würde das nicht zahlen wenn dieses nicht vereinbart wurde. Du kannst auch schliesslich selbst dafür Sorge tragen, dass dein Name an der Klingel steht !


anonym
beantwortet von bambule07 am 8. Juni 2009 10:27
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Meist wird auf das Gesamtbild geachtet in einem Haus.Kosten wird das nichts,das trägt doch der Vermieter.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. Juni 2009 11:40
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Zu einem ordentlichen Haus gehört eine gute Visitenkarte - Klingel- und Briefkastenanlage. Die einheitliche Gestaltung der Namensschilder ist völlig legitim. Waren diese Kosten aber vorher nicht bekanntgegen worden, so trägt die natürlich der Vermieter. Ich würde mir aber daraufhin nochmal die Mietbedingugnen sehr sorgfältig durchlesen, um vermeidbarem Ärger zu entgehen!


Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 8. Juni 2009 12:57

Richtig, DH!


akademikus
beantwortet von akademikus am 8. Juni 2009 10:29
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... ganz schön frech.. wenn ihr das nicht vereinbart habt, brauchst du das auch nicht zu bezahlen... ruf ihn an und erklär ihm das du das nicht bezahlen wirst, da ihr das nicht so vereinbart habt... wenn er sagt: das mache ich seit jahren so.. sagst du: jetzt nicht mehr. zahl pünktlich deine miete und dir kann niemand was anhaben.. gruss akademikus


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 8. Juni 2009 10:30
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Das es zum Gesamtbild passen soll haben sich sehr viele Vermieter dazu entschieden, dass die Namensschilder einheitlich gestaltet sein sollen. Ich würde wegen € 8 keinen Aufstand machen. Ich finde es schön, wenn man auch auf die Ästhetik achtet.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 8. Juni 2009 12:56

Die Häuser mit individuell angefertigten Klingelschildern sehen auch sehr individuell aus.

Bei Mehrfamilienhäusern heißt das: "meistens ungepflegt".


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 8. Juni 2009 10:52
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Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein Namensschild an der Tür zu haben


ciggi76
beantwortet von ciggi76 am 8. Juni 2009 10:29
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unverschämt ist es. das stimmt! gerechtfertigt? ja, ab dem tag der amtlichen anmeldung in der wohnung bist du verpflichtet ein namensschild an der tür zu haben. hast du es nicht, so hat der vermieter es für dich gemacht. dafür 8 euro zu verlangen ist happig. wenn es in einer wohnungsbaugesellschaft ist, dann aber nachvollziehbar. büro tippt dymoshild, schickt es zum hausmeister, hausmeister hat arbeitszeit mit anbringen verbraucht. ist eine bodenlose schweinerei, ist aber so

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 8. Juni 2009 10:47

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein Namensschild an der Tür zu haben. Wo hast Du das denn her ?


anonym
beantwortet von Obelhicks am 8. Juni 2009 11:19
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sieh in den mietvertrag. wenn es dort so steht, dann darf er. aber für 8 euro kannst du dir ein unangenehmes mietverhältnis erkaufen. ob es das wert ist?


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 9. Juni 2009 09:50
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Also, in unseren Häusern bezahlen das die ET.

Schaue bitte in Deinen Mietvertrag und rüge die Rechnung, falls es diesbezügliche Vereinbarungen nicht gibt.

Viel Glück.


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