Wie seriös ist dieses Vorgehen?
Der Reiseveranstalter darf vom Reisenden eine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen, wenn dies vereinbart ist. Bei Pauschalreisen darf eine Anzahlung jedoch erst nach vorheriger Übergabe eines Sicherungsscheins vom Reiseveranstalter eine Anzahlung gefordert oder angenommen werden. Vgl. § 651k Abs. 4 BGB. Allerdings ist nur eine verhältnismäßig geringe Anzahlung von 10 bis 15 % auf den Reisepreis zulässig; die Restzahlung ist dann zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten. www.wdr.de/recht
das machen alle reiseveranstalter.... einfach als sicherheit...die reservieren den platz nud wenn du nun kurzfristig wegen nichtigkeiten absagst dann sitzt er auf seinem platz...nur zu hoch darf die anzahlung nicht sein.

Na sicher ist ja meistens bei den Kleingedruckten auch vorhanden, z.b. für andere Hotelkategorien, Transfer, anderes Datum und vieles mehr

Ja das ist fast bei jedem Reiseveranstalter üblich.