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Darf der Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den Reisepreis fordern?

gefragt von ulle3000 am 28.04.2008 um 11:20 Uhr

Wie seriös ist dieses Vorgehen?


Reply


anonym
beantwortet von segalo am 28. April 2008 11:21
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Der Reiseveranstalter darf vom Reisenden eine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen, wenn dies vereinbart ist. Bei Pauschalreisen darf eine Anzahlung jedoch erst nach vorheriger Übergabe eines Sicherungsscheins vom Reiseveranstalter eine Anzahlung gefordert oder angenommen werden. Vgl. § 651k Abs. 4 BGB. Allerdings ist nur eine verhältnismäßig geringe Anzahlung von 10 bis 15 % auf den Reisepreis zulässig; die Restzahlung ist dann zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten. www.wdr.de/recht


Nancy Richter
beantwortet von Nancy Richter am 28. April 2008 11:22
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das machen alle reiseveranstalter.... einfach als sicherheit...die reservieren den platz nud wenn du nun kurzfristig wegen nichtigkeiten absagst dann sitzt er auf seinem platz...nur zu hoch darf die anzahlung nicht sein.


Francis Vieira
beantwortet von Francis Vieira am 28. April 2008 11:30
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Na sicher ist ja meistens bei den Kleingedruckten auch vorhanden, z.b. für andere Hotelkategorien, Transfer, anderes Datum und vieles mehr


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 28. April 2008 13:06
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Ja das ist fast bei jedem Reiseveranstalter üblich.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 28. April 2008 15:41
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Das ist absolut korrekt und auch üblich.







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