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Darf der Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den Reisepreis fordern?

gefragt von ulle3000 am 28.04.2008 um 11:20 Uhr

Wie seriös ist dieses Vorgehen?

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Recht x 35.151 Reise x 9.951

anonym
beantwortet von segalo am 28. April 2008 11:21
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Der Reiseveranstalter darf vom Reisenden eine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen, wenn dies vereinbart ist. Bei Pauschalreisen darf eine Anzahlung jedoch erst nach vorheriger Übergabe eines Sicherungsscheins vom Reiseveranstalter eine Anzahlung gefordert oder angenommen werden. Vgl. § 651k Abs. 4 BGB. Allerdings ist nur eine verhältnismäßig geringe Anzahlung von 10 bis 15 % auf den Reisepreis zulässig; die Restzahlung ist dann zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten. www.wdr.de/recht


sweetmama1602
beantwortet von sweetmama1602 am 28. April 2008 11:22
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das machen alle reiseveranstalter.... einfach als sicherheit...die reservieren den platz nud wenn du nun kurzfristig wegen nichtigkeiten absagst dann sitzt er auf seinem platz...nur zu hoch darf die anzahlung nicht sein.


AntoniaW
beantwortet von AntoniaW am 8. Oktober 2008 09:07
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In Deutschland sind 20 Prozent als Anzahlung, fällig binnen 10 bis 14 Tagen, üblich. Die Restzahlung wird dann bis ca. 28 Tagen vor Reisebeginn erwartet. Erst danach gibt es die Reiseunterlagen.
Gesetzlich hat man schon vor der Anzahlung bzw. mit Buchung Anspruch auf den Sicherungsschein. Im Reisebüro bekommt man diesen direkt ausgehändigt oder man erhält ihn ein paar Tage später mit dem ersten Schreiben des Reiseveranstalers.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 28. April 2008 15:41
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Das ist absolut korrekt und auch üblich.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 28. April 2008 13:06
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Ja das ist fast bei jedem Reiseveranstalter üblich.


elbaron
beantwortet von elbaron am 28. April 2008 11:30
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Na sicher ist ja meistens bei den Kleingedruckten auch vorhanden, z.b. für andere Hotelkategorien, Transfer, anderes Datum und vieles mehr


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