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Darf der potentielle Arbeitgeber Auskünfte beim jetzigen Arbeitgeber einholen?

gefragt von ChiemStar am 05.10.2007 um 23:49 Uhr

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neurodoc
beantwortet von neurodoc am 5. Oktober 2007 23:52
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Die Frage ist, ob der jetzige Arbeitgeber Auskunft erteilen darf! Fragen kann man immer.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 5. Oktober 2007 23:51
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JA darf er!


tradaix
beantwortet von tradaix am 6. Oktober 2007 00:00
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Ja. Er darf's.


anonym
beantwortet von Bruno am 6. Oktober 2007 00:05
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Meinst Du unter potentiell einen neuen Arbeitgeber ? Klar darf er fragen. Aber Du kannst das Antworten untersagen. Ob das fuer Dich guenstig, ueberlege .

Kommentar von B172b61620c0de1434b3e3980b7fd049smallblaubuddha am 7. Oktober 2007 20:30

Wie. bitte Schoen, sioll er das Antworten untersagen. Bitte benenne die Rechtsgrundlage hierfür und zwqar konkret - nicht nbut irgendwie so etwas mit Datenschutz. Esa gheht nämlich nicht, wenn der Abeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis beantragt hat. Siehe meine Antwort unten.

Kommentar von Bruno am 7. Oktober 2007 21:05

Es gibt auch im Arbeitsrecht Schutz der eigenen Persoenlichkeit. Auch in Zeugnissen darf nichts Nachteiliges stehen. Es wird verklausuliert. Deine letzte Antwort ist ziemlichverworren.Muendliche Auskunft wird erteilt, wenn man einen Arbeitgeber ausdruecklich als Referenz nennt.

Kommentar von B172b61620c0de1434b3e3980b7fd049smallblaubuddha am 9. Oktober 2007 15:21

Richtig ist in Deinen Ausführungen, dass die tel. oder persönliche Auskunft "wohlwollend" im Zeugnis-Sinn sein müßte. (Vergleiche BAG: Auskunft gegen Willen des Arbeitnehmers

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist der Ansicht, dass der neue Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an zusätzlichen Auskünften des alten Arbeitgebers hat und der alte Arbeitgeber daher auch gegen den Willen seines ehemaligen Mitarbeiters Auskünfte erteilen darf. Jedoch sollen auch bei der telefonischen Auskunftserteilung die allgemeinen Grundsätze zur Zeugniserteilung gelten. Dies bedeutet theoretisch, dass der alte Arbeitgeber nur wohlwollend über Inhalte Auskunft geben darf, die in einem schriftlichen Zeugnis erwähnt werden dürften.)

Die Praxis kann selbstverständlich anders aussehen. Der Anruf beim alten Arbeitgeber ist regelmäßig vom Wunsch getragen, ein ungeschminktes und wahres Bild über den Bewerber zu erhalten.

Hier geht es aber eben nicht um benannte Referenzen/Referenzpersonen. Dies kann muß aber nicht der vorherige Arbeitgeber sein. Es kann im Rahmen einer Bewerbung durchaus auch ein z.B. Vorgesetzter eines weiter zurückliegenden Arbeitgebers sein, da man zumindest in einem aktuellen Bewerbungsstadium und ggf. ungekündigten Arbeitsverhältnis die Absicht sich zu verändern nicht dem aktuellen Arbeitgeber gegenüber decouvriert werden soll.

Vielleicht habe ich aber die ursprüngliche Frage falsch verstanden. Wenn der Bewerbernoch kein Zeugnis seines jetzigen Arbeitgebers erhalten hat ist eine "offizielle" Frage natürlich nicht zulässig.

Kommentar von Bruno am 9. Oktober 2007 15:42

Exakt wie Du es beschreibst, habe ich es erlebt vor gut 30 Jahren als Personalvermittler und Berater in der Schweiz. Klar fragte ich nach, wollte ueber Bewerber mehr wissen. Mir immer der Gratwanderung bewusst (natuerlich nie beim aktuell Arbeitgeber, oder mit Einwilligung). Hatte nie eine Klage am Hals, war vorsichtig und las, hoerte sehr viel zwischen den Zeilen und Worten. Danke fuer Deine Muehe. Man lernt nie aus. Gruss von der Insel

Kommentar von Bruno am 9. Oktober 2007 15:43

Exakt wie Du es beschreibst, habe ich es erlebt vor gut 30 Jahren als Personalvermittler und Berater in der Schweiz. Klar fragte ich nach, wollte ueber Bewerber mehr wissen. Mir immer der Gratwanderung bewusst (natuerlich nie beim aktuell Arbeitgeber, oder mit Einwilligung). Hatte nie eine Klage am Hals, war vorsichtig und las, hoerte sehr viel zwischen den Zeilen und Worten. Danke fuer Deine Muehe. Man lernt nie aus. Gruss von der Insel


Nordlicht
beantwortet von Nordlicht am 5. Oktober 2007 23:58
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Auf jeden Fall. Er darf!


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 6. Oktober 2007 00:13
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Er darf es und es wird auch oft praktiziert. Es werden auf dem kleinen Dienstweg bedeutsame Infos über den Bewerber ausgetauscht.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. Oktober 2007 02:56
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Witzig, nicht?

Da haben wir Datenschutz bis ins Extreme und das geht - und manchmal weisst du nicht mal was davon. Kleiner Anruf von chef zu chef, und boing!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Oktober 2007 09:21

Falls du "das geht" im Sinne von erlaubt meinst: Nein, das geht - eigentlich - nicht. Fragen ja, Auskunft der (Ex-)Firma nein. Die Praxis sieht halt anders aus. Manchmal wirds ja auch regelrecht provoziert. Z.B. durch 'komische' Formulierungen in Arbeitszeugnissen, die aufhorchen lassen.

Kommentar von B172b61620c0de1434b3e3980b7fd049smallblaubuddha am 7. Oktober 2007 20:26

So sieht das eben nicht aus. Siehe meine Antwort unten!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. Oktober 2007 11:55
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Selbstverständlich darf er das. Es ist eine Frage der Ethik, ob der alte AG Antwort gibt. Bei einer positiven Antwort wäre es allerdings auch gut, er würde ein geben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 6. Oktober 2007 17:44
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Fragen darf er in jedem Fall, aber die meisten AG sind mit solchen Auskünften sehr vorsichtig, um nicht vor dem Kadi zu landen, falls es mit dem neuen Job etwa nicht klappen sollte und der potentielle AG das mit der "ungünstigen" Auskunft begründen sollte.


blaubuddha
beantwortet von blaubuddha am 7. Oktober 2007 20:24
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NBur zur Ergänzung. Wenn der alte Arbeitgeber ein Zeugnis erstellt hat, erklärt er damit sein Einverständnis Auskunft über das Arbeitsverhältnis zu geben. D.h. er gibt Auskunft. Basis hierfür ist das Einverständnis des Arbeitnehmers, der ein qualifiziertes Zeugnis beantragt hat und damit sein Einverständnis zur Auskunft über das alte Arbeitsverhältnis ausdrücklich erteilt hat.

Gruß Blaubuddha

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Oktober 2007 01:52

Was du da erzählst, ist Quatsch mit Soße. Indem jemand ein qualifiziertes Zeugnis beantragt, gibt er doch nicht gleichzeitig das "okay" für Auskünfte an den neuen Arbeitgeber. Wo haste denn das aufgeschnappt?

Kommentar von B172b61620c0de1434b3e3980b7fd049smallblaubuddha am 9. Oktober 2007 15:10

Oh, vielen Dank für den stilistisch so feinen Kommentar mit fehlender Begründung warum das "Quatsch mit Soße" sein soll.

Ich verweise diesbezüglich auf das BAG: Auskunft gegen Willen des Arbeitnehmers

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist der Ansicht, dass der neue Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an zusätzlichen Auskünften des alten Arbeitgebers hat und der alte Arbeitgeber daher auch gegen den Willen seines ehemaligen Mitarbeiters Auskünfte erteilen darf. Jedoch sollen auch bei der telefonischen Auskunftserteilung die allgemeinen Grundsätze zur Zeugniserteilung gelten. Dies bedeutet theoretisch, dass der alte Arbeitgeber nur wohlwollend über Inhalte Auskunft geben darf, die in einem schriftlichen Zeugnis erwähnt werden dürften.

Die Praxis kann selbstverständlich anders aussehen. Der Anruf beim alten Arbeitgeber ist regelmäßig vom Wunsch getragen, ein ungeschminktes und wahres Bild über den Bewerber zu erhalten.


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